Hallo Martin,
ein Flyer stellt ja nur Kundenwerbung dar und hier kann es allerhöchstens BGB-rechtliche Probleme geben. Du machst dem Kunden ein Angebot, an das du gebunden bist. Angebote gegenüber Endkunden sind in aller Regel Bruttopreise und gegenüber Geschäftskunden wären Nettopreise üblich. Hast also so eher noch den Vorteil, wenn dein Kundenkreis hauptsächlich Geschäftskunden sind, dass du die MwSt noch extra aufschlagen könntest. Aber wenn du die 70 Euro eh brutto haben willst, dann ist es meiner Meinung nach gar kein Problem. Der MwSt-Ausweis muss dann erst auf der Rechnung erfolgen. Anders herum - also wenn du die 70 Euro eigentlich netto haben wolltest - wäre es problematischer, da der Kunde, der zu dir kommt der Meinung sein kann, dass es sich eben um Brutto-Endpreise handelt. Aber so ist das kein Problem, zumindest BGB-rechtlich nicht.
Grüsse Katrin


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