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23.04.2007, 11:49
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#1
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TP-Newbie
Registriert seit: Apr 2007
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was erwartet ihr von diesem thema
hallo zusammen,
ich bin student und muss in meinem praxissemester eine praxisarbeit schreiben.
das thema lautet wie folgt:
"analyse der bestehenden buchhaltung der xxxxxxxx GmbH sowie der yyyyyy GmbH und erstellung einer einheitlichen kontierungsrichtlinie."
nun würd ich gerne wissen, was ihr, wenn ihr dieses thema lesen würdet erwartet. die erstellung der kontierungsrichtlinie is eindeutig, jedoch weiß ich bei analyse der buchhaltung nicht so richtig, was ich schreiben soll, da diese von einem steuerberater durchgeführt wird und die sekretärinen nur "vorbereitende" arbeiten durchführen, wie kostenstellen, kreditoren- und debitorennummern und sachkonten auf die rechnungen schreiben.
vielen dank schonmal
irie
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23.04.2007, 13:06
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#2
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TP-Veteran
Registriert seit: Oct 2001
Ort: Wilhelmshaven
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Ich verstehe die Zielsetzung nicht so recht. Die Möglichkeiten, im Unternehmen etwas zu verändern sind scheinbar sehr eingeschränkt, da der Steuerberater die eigentliche Buchung macht... und der lässt sich bestimmt nicht in sein Handwerk reden, oder?
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23.04.2007, 13:16
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#3
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Was bedeutet denn das Wort Kontierungsrichtlinie?
Ich verstehe darunter eine Buchführung basierend auf einem Kontenrahmen, der genau auf die Bedürfnisse des jeweiligen Unternehmens zugeschnitten ist. Der Kontenrahmen soll dabei die Daten aus dem internen Rechnungswesen verarbeiten können als auch die eigentliche Buchführung um letztlich Auswertungen in Form der BWA ausführen zu können. Sprich alles was die Buchführungsprogramme heute können anhand der Datev-Kontenrahmen.
Ansonsten kann ich mir überhaupt nichts unter dem Thema vorstellen.
Gruß
Sven
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23.04.2007, 18:38
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#4
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TP-Newbie
Registriert seit: Apr 2007
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Zitat:
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Ich verstehe die Zielsetzung nicht so recht. Die Möglichkeiten, im Unternehmen etwas zu verändern sind scheinbar sehr eingeschränkt, da der Steuerberater die eigentliche Buchung macht... und der lässt sich bestimmt nicht in sein Handwerk reden, oder?
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ja richtig....
ich muss wie gesagt, eine 20 seitige arbeit über besagtes thema schreiben. meiner meinung nach geht es auch primär nicht ums verändern des kompletten ablaufs. die beiden firmen nutzen einen ähnlichen kontenplan. 15-20 konten waren unterschiedlich, aber das hab ich schon angepasst. das ist also nicht das problem, was darüber zu schreiben, sondern vorrangig über "analyse der buchhaltung..."
Zitat:
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Was bedeutet denn das Wort Kontierungsrichtlinie?
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das soll bedeuten, dass ziemlich genau geregelt wird, welche geschäftsfälle welche konten betreffen, sodass der buchhalter nicht in die situation kommt: "buch ich das jetzt lieber auf konto X oder auf konto Y?". sondern. wie gesagt, interne mitarbeiter im unternehmen schreiben die betroffenen kostenstellen und sachkonten auf jede rechnung und dann geht die ab zum steuerberater....
fragen wir mal so, was würdet ihr über dieses thema schreiben?
ich habe schon was geschrieben, komme jedoch nach und nach ins grübeln ob das denn so zum thema passt... Oo
schönen feierabend.
irie
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25.04.2007, 16:22
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#5
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TP-Newbie
Registriert seit: Apr 2007
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na keiner was dazu zu sagen? ich wollte doch nur hören, was ihr erwarten würdet, wenn ihr dieses Thema lesen würdet.....so rein ausm bauch heraus...sagt doch einfach ma was...danke^^
irie
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25.04.2007, 17:45
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#6
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TP-Moderator
Registriert seit: Apr 2006
Ort: Solingen
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Also Kontierungsrichtlinie ist klar, es soll bei beiden Firmen gleichlautend gebucht werden.
Die Frage ist ja, was soll an der Buchführung analysiert werden?
Sollen die Zahlen der Buchführung analysiert werden (Vergleichsauswertungen, Controlingreport, Kapitalflussrechnung, Soll-Ist-Vergleich, etc.) (ggf. unter dem Gesichtspunkt der Konsolidierung), soll eine Art Strukturbilanz und Strukturgewinnermittlung erstellt werden um so die tatsächlichen Werte der Unternehmen zu erfassen um hierauf weitere Auswertungen aufbauen zu können oder soll die Art wie gebucht wird und wie die Belege verwaltet werden analysiert werden?
Gruß,
Matthias
__________________
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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25.04.2007, 18:23
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#7
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TP-Newbie
Registriert seit: Apr 2007
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Diese Praxisarbeit ist dazu da, das in der Theoriephase gelernte praktisch im Betrieb anzuwenden.
Da die ersten Sachen alle mehr nach Controlling klingen und ich davon absolut keine Ahnung habe, werde ich wohl nicht darüber schreiben.
Zitat:
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Die Art,wie gebucht wird und wie die Belge verwaltet werden.
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OK, gut, dass du das geschrieben hast, denn dies ist bis jetzt der Inhalt meiner Arbeit. Also ist es doch nicht allzusehr am Thema vorbei. Das Problem ist jetzt nur, dass die eigentliche Buchhaltung wie gesagt von einem Steuerberatungsunternehmen durchgeführt wird und die Sekretärinnen eigentlich nur Vorbereitungsarbeiten durchführen (Kostenstellen, Sachkonten ermitteln und aufden Belegen notieren. Deshalb hat die ganze Sache, über die ich schreiben eigentlich nicht allzusehr viel mit der Buchhaltung an sich zu tun. Naja ich schreib trotzdem mal ne Runde weiter. Wenn noch einer was dazu zu sagen hat, bitte sagen
PS: Die Iidee, warum ich die Frage vorher gestellt habe und nun erst im Nachhinein erkläre, was ich denke, ist die gleiche, wie wenn bei Günther Jauch jemand den Publikumsjoker spielt. Dieser will auch die Meinung des Publikums hören und nicht schon vorher ausplaudern was er denkt und damit im Endeffekt das Ergebnis verfälscht. Sry^^
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