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Alt 23.04.2007, 21:14   #1
TP-Junior
 
Benutzerbild von ruckus
 
Registriert seit: Aug 2006
Ort: Bremen
ruckus macht alles soweit korrekt

Steuerliche Abmeldung


Hallo,

ich überlege mein Gewerbe (Nebenerwerb) aus Zeitmangel (werde Vater ) aufzugeben.

Eine Sache auf dem Formular zur steuerlichen Abmeldung ist mir nicht ganz klar. Dort ist die Rede von einer "Schlußbilanz", die beigefügt oder nachgereicht werden soll. Ich bin aber nicht Bilanzpflichtig, sondern mache die GuV.

Kann mir jemand sagen was es damit auf sich hat?

Viele Grüße

Jan
ruckus ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 24.04.2007, 09:52   #2
TP-Member
 
Benutzerbild von bibukaba
 
Registriert seit: Apr 2007
Ort: Bodenseeregion
bibukaba macht alles soweit korrekt
Hallo Jan,

die Formulare sind doch alle standardisiert. Es soll nur heissen, dass du bei Abmeldung deines Unternehmens zum Stichtag eine Bilanz oder EÜ einreichen musst. Also wenn du zum 31.03. dein Gewerbe abmeldest, dann musst du am Ende des Kalenderjahres (normalerweise) eine Gewinnermittlung vom 1.1.-31.3.07 einreichen. Etwas anderes ist mir aus meiner Praxis nicht bekannt.

Grüsse Katrin
bibukaba ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 24.04.2007, 14:09   #3
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Zitat:
Dort ist die Rede von einer "Schlußbilanz", die beigefügt oder nachgereicht werden soll. Ich bin aber nicht Bilanzpflichtig, sondern mache die GuV.
richtig, wenn das Gewerbe abgemeldet wird ist eine Bilanz aufzustellen unabhängig davon ob vorher der Gewinn anhand einer EÜR ermittelt wurde. Es erfolgt ein "Wechsel der Gewinnermittlungsart". So will es der § 16 EStG.
http://www.traum-projekt.com/forum/9...uf-bilanz.html

Gruß
Sven
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Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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