Hallo Jan,
die Formulare sind doch alle standardisiert. Es soll nur heissen, dass du bei Abmeldung deines Unternehmens zum Stichtag eine Bilanz oder EÜ einreichen musst. Also wenn du zum 31.03. dein Gewerbe abmeldest, dann musst du am Ende des Kalenderjahres (normalerweise) eine Gewinnermittlung vom 1.1.-31.3.07 einreichen. Etwas anderes ist mir aus meiner Praxis nicht bekannt.
Grüsse Katrin


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