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Thema: Steuerliche Abmeldung

  1. #1
    TP-Junior ruckus macht alles soweit korrekt Avatar von ruckus
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    Bremen
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    12

    Steuerliche Abmeldung

    Hallo,

    ich überlege mein Gewerbe (Nebenerwerb) aus Zeitmangel (werde Vater ) aufzugeben.

    Eine Sache auf dem Formular zur steuerlichen Abmeldung ist mir nicht ganz klar. Dort ist die Rede von einer "Schlußbilanz", die beigefügt oder nachgereicht werden soll. Ich bin aber nicht Bilanzpflichtig, sondern mache die GuV.

    Kann mir jemand sagen was es damit auf sich hat?

    Viele Grüße

    Jan

  2. #2
    TP-Member bibukaba macht alles soweit korrekt Avatar von bibukaba
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    Hallo Jan,

    die Formulare sind doch alle standardisiert. Es soll nur heissen, dass du bei Abmeldung deines Unternehmens zum Stichtag eine Bilanz oder EÜ einreichen musst. Also wenn du zum 31.03. dein Gewerbe abmeldest, dann musst du am Ende des Kalenderjahres (normalerweise) eine Gewinnermittlung vom 1.1.-31.3.07 einreichen. Etwas anderes ist mir aus meiner Praxis nicht bekannt.

    Grüsse Katrin

  3. #3
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Dort ist die Rede von einer "Schlußbilanz", die beigefügt oder nachgereicht werden soll. Ich bin aber nicht Bilanzpflichtig, sondern mache die GuV.
    richtig, wenn das Gewerbe abgemeldet wird ist eine Bilanz aufzustellen unabhängig davon ob vorher der Gewinn anhand einer EÜR ermittelt wurde. Es erfolgt ein "Wechsel der Gewinnermittlungsart". So will es der § 16 EStG.
    http://www.traum-projekt.com/forum/9...uf-bilanz.html

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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