Was meinst Du mit "verrechnen"? Das ganze stellt Einnahmen dar, und die sind dann halt in der EÜR bzw. Bilanz entsprechend zu verbuchen. Ggf. (wenn das ganze nicht als Kleinunternehmen läuft) sind 19/119 des Betrages als Umsatzsteuer abzuführen.
Hallo,
folgendes:
In unserer Firma wird/wurde eine Software entwickelt. Diese soll jetzt kostenlos angeboten werden. Den Nutzern soll aber auch bei Gefallen
die Möglichkeit gegeben sein uns eine Zuwendung für das Programm zu
geben. Die Frage ist jetzt wie wir diese dann verrechnen können, oder
unter was so etwas läuft (Sowohl bei privat als auch gewerblich)
vielen dank schon mal,
mfg rellix
Was meinst Du mit "verrechnen"? Das ganze stellt Einnahmen dar, und die sind dann halt in der EÜR bzw. Bilanz entsprechend zu verbuchen. Ggf. (wenn das ganze nicht als Kleinunternehmen läuft) sind 19/119 des Betrages als Umsatzsteuer abzuführen.
Anders formuliert:
wir Bieten kostenlos eine Software an. Wir sind eine GmbH.
Wir möchten gerne das ein paar, die die Software einsetzten uns vielleicht etwas spenden (z.B. für die mühe).
Frage ist:
Darf eine Firma einer anderen Spenden ?
Wenn ja muss es +19mwst sein ?
Das es als Gewinn für unser unternehmen ist ist klar und das es ein verlust für das andere ist ebenso (wobei wieviel kann man denn als spender absetzten?)
Oder wenn spenden nicht möglich ist, müssen wir wohl ein kurzes Formular programmieren, welches Automatesiert eine Rechnung schreibt oder? (z.B. Firma XY gibt im webformular ihre daten ein + Betrag und wir schicken diesen eine Rechnung für eine Software und den gewählten Betrag)
also was ist da so möglich?
DAnke schonmal!
Für absetzbare Spenden gibt es Vorschriften.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
also was wäre in unserer situation das beste?
bezogen auf meinen 2. post
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