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Freistellungauftrag - Regelung bei der Änderung mitten im Jahr
Hallo!
Ich bin neu hier und habe eine kleine aber nicht unwichtige Frage bezüglich der Freistellungsaufträge. Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen.
Wenn ich mitten im Jahr meinen Freibetrag bei Ihrem Kreditinstitut erhöhe, welche Auswirkung hat dies am Jahresende? Zählt dann lediglich, wie hoch der Freibetrag am Jahresende ist, oder wird der Freibetrag prozentual aus dem alten und dem neuen Freibetrag berechnet?
Beispiel (um meine Problem etwas zu verdeutlichen):
Freistellung bis 30.6.: 100€
Freistellung ab 30.6.: 700€
Variante a): Es zählt nur der Betrag am Jahresende. Das heißt es dürfen bis zu 700€ ausgeschöpft werden.
Variante b): Es wird prozentual gerechnet (in dem Fall 0,5 wegen 30.6.): 0,5*100€ + 0,5*700€ = 400€. Es dürfen nur bis zu 400€ ausgeschöpft werden.
(die Zinsen des infrage kommenden Kontos werden zum Jahresende gezahlt.)
Der Unterschied ist nicht gering. Es würde mich freuen, wenn Sie mich aufklären würden.
Vielen Dank im Voraus.
dandl
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