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Thema: wechsel zu neuer gkv und beitragszahlung der alten gkv

  1. #1
    TP-Insider joextra ist auf einem guten Weg
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    wechsel zu neuer gkv und beitragszahlung der alten gkv

    hi,

    ich habe demletzt die gvk gewechselt und bin seit april bei einer neuen. bei meiner alten bin ich damals mitte des monats eingestiegen (ging nicht anders). jetzt verlangt die alte gvk aber, das ich den vollen monatsbeitrag zahlen soll obwohl ich nur einen halben monat versichert war? ist das normal? und wenn nicht, wie kann ich dagegen vorgehen. ist schließlich nicht so das mir das geld aus dem a.... rauskokmmt.

    EDIT: sorry das der beitrag mehrmals im forum steht. gab serverprobleme als ich das gepostet habe. den rest bitte löschen

  2. #2
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    Hi joextra.
    Deine "alte" Krankenkasse kann nur bis zu dem Tag Beitrag von Dir verlangen, bis zu dem du bei selbiger auch versichert warst/bist.
    Schreib mal die genauen Daten auf. Von wann bis wann bei der alten bzw. ab wann bei der neuen Krankenkasse.
    Und auch wie Du bisher bei der "alten" und jetzt auch bei der "neuen" Krankenkasse versichert warst/bist. Freiwillig bzw. pflichtversichert?

    Grüße
    Michael
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  3. #3
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    Bezahlst du jetzt erst den Beitrag für den ersten Monat?
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  4. #4
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    @Mich@el
    eben, wieso soll ich mehr zahlen als ich in anspruch genommen habe. und 300 € sind (für mich) auch nicht wenig geld. bei meiner alten bin ich seit 14.03.05 freiwillig versichert (anfang miener selbständigkeit). bei der neuen bin ich seit 01.04.07
    zudem steht in den schreiben, das ich einen säumniszuschlag von 14 € zahlen soll! ich glaube das die mich richtig aussaugen wollen, wo ich nicht mehr bei denen bin.
    muss hier aber zugeben, das ich den letzten monat nicht gezahlt habe, weil ich ja nicht wußte welchen betrag ich zahlen muss. aber 14 € ist ne unverschämtheit. normalerweise betragen die säumniszuschlage 0,5 €

    @dorintia
    verstehe nicht ganz wie du das meinst

  5. #5
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    Sodele, dann wollen wir noch mal!
    Deine alte Kasse fordert jetzt den Monat März nach! Richtig? Und da muß ich Deine Kasse schon recht geben. Dass Du nur deswegen keinen Beitrag zahlen möchtest, weil Du die Höhe der Einnahmen (und den daraus resultierenden Beitrag) nicht weißt, kann ich nicht zählen lassen.

    Nachdem Du schon seit März 2005 bei Deiner Kasse selbstständig versichert warst, erfolgt die Höhe der Beitragsberechnung in der Regel nach dem Steuerbescheid des Vorjahres bzw. Vorvorjahres.
    Da die Kassen auch mindestens 1x im Jahr einen Einnahmebefragung starten und hier auch die voraussichtlich erzielten Einnahmen befragen, erfolgt auch dementsprechend die Beitragseinstufung.
    Falls man sich geirrt hat - im positiven wie im negativen - kann man das auch jederzeit der Kasse melden.
    Eine Änderung erfolgt dann auch entsprechend.
    Du kannst aber davon ausgehen, dass die Beiträge von Januar 2007 bis März 2007 folgerichtig berechnet worden sind.

    Wegen den Säumniszuschlägen folgendes:
    Bei verspäteter Zahlung werden Säumniszuschläge und Mahnkosten erhoben. Die Säumniszuschläge betragen für den ersten Monat der Säumnis ein Prozent des noch ausstehenden Beitrags. Für jeden weiteren angefangenen Monat der Säumnis beträgt der Säumniszuschlag fünf Prozent.
    Falls ich mit meiner Antwort falsch liege... meldest Dich einfach noch mal!

    Grüße
    Michale
    Back to business!

  6. #6
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    ähm, irgend wie reden wir an ein ander vorbei. es geht darum das ich im märz nur einen halben monat versichert war, und ich den beitrag für einen ganzen monat zahlen muss. was ich aber nicht einsehe.
    jetzt ist halt meine frage ob ich wirklich einen VOLLEN monat zahlen muss obwohl ich nur einen HALBEN monat versichert war.

  7. #7
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    Zitat Zitat von joextra Beitrag anzeigen
    bei meiner alten bin ich seit 14.03.05 freiwillig versichert ................. bei der neuen bin ich seit 01.04.07
    Von welchem März reden wir? Ergo zu welchem Datum hast du deine alte KV gekündigt?
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  8. #8
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    Zitat Zitat von joextra Beitrag anzeigen
    ähm, irgend wie reden wir an ein ander vorbei...
    Ja! Da uns auch nicht alle Informationen vorliegen.
    dorintia fragt ja auch schon. Um welchen Monat geht´s denn nun überhaupt? Geht´s hier wirklich noch um Forderungen aus 2005?
    Grds. beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate zum Monatsende. Und noch ein paar Ausnahmen. Aber dazu mehr, wenn wir wissen, um welchen Monat es sich überhaupt handelt.
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  9. #9
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    es geht um den letzten monat bei dem ich bei der vorherigen gkv versichert war. also märz 07. da war ich nur einen halben monat versichert und soll laut denen einen vollen monat zahlen.

    Grds. beträgt die Kündigungsfrist zwei Monate zum Monatsende.
    das ist mir schon klar, und das habe ich auch eingehalten (sonst hätte mich ja meine neue gkv nicht aufnehmen können), also spielt das hierbei keine rolle.
    gekündigt habe ich januar 07. also schon alles korrekt abgewickelt. ich vermute das die es mir noch richtig reindrücken wollen, weil ich die verlassen habe

  10. #10
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    Aber wie kommst Du darauf, dass Du im März nur einen halben Monat dort versichert warst?
    Das wäre dann, wenn Du z.B. eine vers. pfl. Beschäftigung zum 15.03.07 beenden würdest. Dann wärst Du grds. ab 16.03.07 nicht mehr versichert.
    Aber bei einer selbst. Tätigkeit? Hast Du zum 15.03.07 Dein Gewerbe abgemeldet?
    Back to business!

  11. #11
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    Zu welchem Datum hat die PKV deine Kündigung akzeptiert?

    Nur weil die Versicherung an einem 14. begann heißt das doch nicht, das sie auch Mitte des Monats endet. Außerdem versucht man doch lückenlos versichert zu sein......
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  12. #12
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    @Mich@el
    hier noch mal mein zitat von oben
    bei meiner alten bin ich seit 14.03.05 freiwillig versichert (anfang miener selbständigkeit).
    d.h. das ich nicht anfang des monats versichert bin. bei meiner neuen bin ich seit dem 1.4.07 versichert. die vorherige verlangt aber, das ich den zeitraum vom 15.03.07 - 15.04.07 voll zahlen muss, obwohl ich ja nur vom 15.03.07- 31.03.07 versichert war (also nur halb so lange bei denen versichert bin).
    ich hoffe das euch jetzt klarer wird was ich meine.

  13. #13
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    Gut! Du kannst Dir gerne von Deiner bisherigen Krankenkasse einen Beitragskontenausdruck anfordern. Hieraus sollte ersichtlich sein, dass Du zu Beginn Deiner Mitgliedschaft 14.03.05 für den März 05 auch nur einen Teilmonat (14.03.05-31.03.05) Beiträge entrichten mußtest. Das muß definitiv so sein!
    Und wenn Du aktuell Deine Mitgliedschaft fristgerecht (und das hast Du ja!) zum 31.03.07 gekündigt hast, dann zahlst Du auch nur maximal bis zum 31.03.07 Beiträge. Das ist Fakt.
    Vom 01.04.07 an darf/kann die bisherige Kasse keine Beiträge mehr verlangen.
    Setze Dich bitte noch einmal mit Deiner bisherigen Kasse in Verbindung. Möglicherweise ist es eine Fehlinformation des Sachbearbeiters. Mich würde dann aber auch das Ergebnis des Gesprächs interessieren.

    Grüße
    Michael
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  14. #14
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    Genau, ich kann mir auch nicht vorstellen, das deine laufenden monatlichen Beiträge immer vom 15. bis 15. galten.
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