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Alt 28.04.2007, 14:27   #1
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onkelnilsson macht alles soweit korrekt
Exclamation

Steuererklärung zweimal machen?


Hallo liebes Forum!
Ich habe folgendes Problem:
Mein Finanzamt hat mich jetzt aufgefordert, Angaben zu meinen Einkünften im Jahr 2003 zu machen (um zu prüfen, ob ich nachträglich eine Steuererklärung machen muss). Damals habe ich keine Steuererklärung gemacht. Hintergrund der Aufforderung ist, dass ich damals ca. 800 € Entschädigung für nicht in Anspruch genommenen Urlaub bekommen habe die ich unversteuert von meinem damaligen AG bekommen habe. Jetz ist die Frage ob ich, wenn ich Aufgrund meiner Angaben eine Steuererklärung machen MUSS, diese erstmal selbst machen kann, und die gemachte praktisch meinerseits widerrufen oder nochmal machen (dann durch einen Steuerberater), wenn ich nach meiner ersten (selbstgemachten) Steuern zahlen müsste!?!?
Ich möchte halt ungern sofort einen Steuerberater bezahlen, weil's i.M. (Student) etwas knapp ist. Würde aber einen nehmen, wenn ich zahlen müsste (weil ich bestimmt nicht alles beachte was es zu beachten gibt bei einer Steuererklärung).

>>>Das gleiche Spiel hatte ich letztes Jahr für 2002, aber da habe ich sofort über einen Steuerberater eine Erklärung gemacht. Aufgrund von Ausbildungskosten hätte ich ca. 1400 € zurückbekommen, aber da ich die Erklärung gemacht habe BEVOR mich das Finanzamt dazu aufgefordert hat (also auf das Schreiben hin, ich soll meine Einkünfte darlegen) haben die natürlich kein Interesse mehr gehabt das anzuerkennen und alles abgelehnt (Anspruch verjährt). Drum würde ich mir jetzt erstmal gerne den Steuerberater sparen und kucken was so bei rum kommt wenn ich das selbst mache................

Vielen Dank schonmal im voraus!

Sven
onkelnilsson ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 28.04.2007, 14:35   #2
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Zitat:
Jetz ist die Frage ob ich, wenn ich Aufgrund meiner Angaben eine Steuererklärung machen MUSS, diese erstmal selbst machen kann, und die gemachte praktisch meinerseits widerrufen oder nochmal machen (dann durch einen Steuerberater), wenn ich nach meiner ersten (selbstgemachten) Steuern zahlen müsste!?!?
nein, das geht nicht. Es besteht aber die Möglichkeit Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen.

Gruß
Sven
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Sven ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 28.04.2007, 14:45   #3
TP-Newbie
 
Registriert seit: Apr 2007
Ort: Köln
onkelnilsson macht alles soweit korrekt
Hallo Sven!

Vielen Dank für die schnelle Antwort! Aber was nützt es mir, Einspruch gegen die Erklärung zu machen? Eventuell vergessene Angaben (jetzt mal so lapidar Fahrtkosten) kann ich doch dann auch nicht mehr ändern, oder bezog sich der Einspruch auf die Erklärung von 2002?

Sven
onkelnilsson ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.04.2007, 16:27   #4
TP-Member
 
Registriert seit: Dec 2006
oerdiz ist auf einem guten Weg
Wenn der Einkommensteuerbescheid 2003 kommt, kann man innerhalb eines Monats nach Zugang des Bescheids Einspruch einlegen und dann ist der Fall wieder offen. Wenn z. B. vergessene Werbungskosten nachgereicht werden sollen.

Man kann auch den Bescheid von einem Steuerberater prüfen lassen, das kostet jedoch auch wieder.

Es dürfte sich hier jedoch keine besondere Schwierigkeit ergeben, die Formulare selbst auszufüllen.
oerdiz ist offline   Mit Zitat antworten
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