nein, das geht nicht. Es besteht aber die Möglichkeit Einspruch gegen den Steuerbescheid einzulegen.Jetz ist die Frage ob ich, wenn ich Aufgrund meiner Angaben eine Steuererklärung machen MUSS, diese erstmal selbst machen kann, und die gemachte praktisch meinerseits widerrufen oder nochmal machen (dann durch einen Steuerberater), wenn ich nach meiner ersten (selbstgemachten) Steuern zahlen müsste!?!?
Gruß
Sven


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