TP Underground Lounge 07/08
-


Hinweise


Antwort
 
LinkBack Themen-Optionen Thema durchsuchen Thema bewerten
Alt 28.04.2007, 17:37   #1
TP-Senior
 
Benutzerbild von junimond
 
Registriert seit: Jan 2007
junimond ist auf einem guten Weg

Welches Buchungskonto für nicht steuerbare Umsätze


Hab nochmal eine Frage wegen Korrekter Verbuchung unter SKR 04 bei nicht steuerbaren Einnahmen.
Ich hab hier einige Konzertgagen aus dem Ausland, die ohne USt sind, die ja nicht steuerbar sind, weil der Ort der Leistungserbringung nicht im Innland liegt.
Auf welches Einnahmenkonto unter SKR 04 verbuche ich diese Einnahmen korrekt?
Unter den 4xxx konten gibt es ja da so einige mit mir nicht geläufigen Angaben zu § xyz, wo ich beim Nachlesen in den entsprechenden Gesetzestexten mal wieder auf dem Schlauch stehe
Für nen Tipp wäre ich mal wieder sehr dankbar
junimond ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 29.04.2007, 12:30   #2
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
im Zweifel Konto 4690

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Sven ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 29.04.2007, 12:59   #3
TP-Member
 
Benutzerbild von bibukaba
 
Registriert seit: Apr 2007
Ort: Bodenseeregion
bibukaba macht alles soweit korrekt
Hallo zusammen,

also ganz so einfach kann man das nicht auf das Konto 4690 buchen. Dieses Konto ist ausschliesslich für Innenumsätze und diese fallen höchstens in Organschaften bzw. Konzernen an und werden in der USt-VA nicht ausgewiesen.

Wenn die Konzertgagen im Ausland vereinnahmt werden und auch dort der Leistungsort war, dann ist die Leistung gem. § 3a (2) Nr. 3 UStG im Inland (also Dtl) nicht steuerbar. Für Leistungen im Drittland (nicht EU) wird das Konto 4338 im SKR 04 und 8338 im SKR 03 bebucht. Diese Werte werden dann auch informativ auf der Voranmeldung unter der Kennziffer 45 ausgewiesen und dies ist auch wichtig. Sollte das Konzert in einem EU-Land gewesen sein, dann wird das Konto 4339 im SKR 04 und 8339 im SKR 03 bebucht. Hier wird dann beim verbuchen die ID-Nummer des Leistungs-/Rechnungsempfängers benötigt, da die Steuerbefreiung nur bei Leistungen zwischen zwei Unternehmern greift.

Grüsse Katrin
bibukaba ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.04.2007, 13:04   #4
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
vielen Dank für die Erleuchtung, jetzt habe ich die Konten auch in meinem Büchlein gefunden. Richtig wäre dann #4337 egal ob EU oder Drittland, da für das Ausland das Reverse-Charge-Verfahren maßgebend wäre (sprich: der § 13b UStG).

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Sven ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 29.04.2007, 13:18   #5
TP-Member
 
Benutzerbild von bibukaba
 
Registriert seit: Apr 2007
Ort: Bodenseeregion
bibukaba macht alles soweit korrekt
...wie du meinst. Ich kenne den Fall nicht im einzelnen. Ich verbuche die Sachen so wie geschrieben.

Grüsse
Katrin
bibukaba ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.04.2007, 13:24   #6
TP-Senior
 
Benutzerbild von junimond
 
Registriert seit: Jan 2007
junimond ist auf einem guten Weg
Ganz schön kompliziert das ganze.
4338 und 4339 sind in meinem SK04 im Programm Monkey Bilanz, das ich zur Buchhaltung nutze nicht angelegt. Müsste ich dann entsprechend anlegen.
Auftritte hab ich in der Schweiz (nicht EU) und ansonsten EU Ausland.
Werden diese Umsätze auch gesondert in der USt Jahreserklärung erwähnt?
Zu der USt ID ist zu sagen, das ja verrückterweise mein Auftraggeber ja hier in D sitzt, ich also eine ganz normale Rechnung mit Rechnungsempfänger hier in D ausstelle, aber die Tatsache, das die eigentliche Leistung, das Konzert, im Ausland stattfindet dafür sorgt, das ich keine USt ausweisen darf.
Da war ich auch sehr verblüfft drüber, aber das ist mir auch vom FA im Rahmen meiner kürzlich stattgefundenen Aussenprüfung entsprechend bestätigt worden.
#4337 ist bei mir in Monkey Bilanz angelegt, aber das scheint mir was anderes zu sein. Da steht was von Erlöse aus Leist. 16% USt, der Empfänger schuldet die Steuer nach § 13b UStG.

Nebenbei möchte ich mich mal herzlichst für diese tolle Hilfe hier bedanken! Jedesmal wenn ich hier eine Frage stelle, bekomme ich extrem hilfreiche Antworten. Tolles Forum hier!
Das bringt immer wieder Licht in das Dickicht der Verordnungen, Anforderungen etc, die für so nen kleinen Künstler wie mich schwer zu durchschauen sind.
junimond ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 29.04.2007, 13:28   #7
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Zitat:
Zu der USt ID ist zu sagen, das ja verrückterweise mein Auftraggeber ja hier in D sitzt, ich also eine ganz normale Rechnung mit Rechnungsempfänger hier in D ausstelle, aber die Tatsache, das die eigentliche Leistung, das Konzert, im Ausland stattfindet dafür sorgt, das ich keine USt ausweisen darf.
Da war ich auch sehr verblüfft drüber, aber das ist mir auch vom FA im Rahmen meiner kürzlich stattgefundenen Aussenprüfung entsprechend bestätigt worden.
wenn der Empfänger hier in Deutschland sitzt wären die von Katrin genannten Konten richtig und nicht das Konto 4337 für den 13b.

Gruß
Sven
__________________
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung
Sven ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 29.04.2007, 13:48   #8
TP-Senior
 
Benutzerbild von junimond
 
Registriert seit: Jan 2007
junimond ist auf einem guten Weg
Alles klar. Vielen Dank nochmal für die Hilfe.
Jetzt geht es weiter mit dem verbuchen :-)
junimond ist offline   Mit Zitat antworten
Antwort

  Aktuelles Thema
  TP Hilfe Forum > Traum-Start > Recht & Co
Welches Buchungskonto für nicht steuerbare Umsätze Welches Buchungskonto für nicht steuerbare Umsätze
« wechsel zu neuer gkv und beitragszahlung der alten gkv | Steuererklärung zweimal machen? »

Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)
 
Themen-Optionen Thema durchsuchen
Thema durchsuchen:

Erweiterte Suche
Thema bewerten
Thema bewerten:

Forumregeln
Es ist dir nicht erlaubt, neue Themen zu verfassen.
Es ist dir nicht erlaubt, auf Beiträge zu antworten.
Es ist dir nicht erlaubt, Anhänge hochzuladen.
Es ist dir nicht erlaubt, deine Beiträge zu bearbeiten.

BB-Code ist an.
Smileys sind an.
[IMG] Code ist an.
HTML-Code ist aus.
Trackbacks are an
Pingbacks are an
Refbacks are an
Gehe zu


Alle Zeitangaben in WEZ +2. Es ist jetzt 20:42 Uhr.

Powered by: vBulletin Version 3.7 (Deutsch)
Copyright ©2000 - 2008, Jelsoft Enterprises Ltd. / Search Engine Friendly URLs by vBSEO 3.2.0 ©2008, Crawlability, Inc.
Traum-Projekt.com | Suchen | Archiv | Impressum | Kontakt | | | Nach oben |



1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67

1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 43 44 45 46 47 48 49 50 51 52 53 54 55 56 57 58 59 60 61 62 63 64 65 66 67