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Diese Frage habe ich gerade mal einem Anwalt via Internet gestellt:
https://www.frag-einen-anwalt.de/for...topic_id=25199
Ich bin gespannt was dieser dazu sagt. Gerne würde ich auch nochmal eure Meinung dazu hören und hier eine Diskussion zu dem Thema entfachen. Ich habe die Frage schon vielen Anwälten und Finanzämtern oder IHK Mitarbeitern usw. gestellt. Leider kommt immer eine andere Antwort. Mal heißt es sie werden anerkannt, dann wieder heißt es sie würden nicht anerkannt. Auch Steuerberater scheinen es nicht so recht zu blicken. Ich bin solangsam echt am Verzweifeln weil wirklich ein hoher Anteil meiner Ausgaben nur mit elektronischen Rechnungen ohne Signatur jedoch mit Zahlungsnachweis belegt ist und es mir garnicht gefällt dann erst am Tag der Steuerprüfung zu wissen ob diese Betriebsausgaben anerkannt werden...
Ich finde diese Frage muss jetzt echt mal geklärt werden und ich würde mich auch freuen wenn ihr mir eure Erfahrungen mitteilen und evtl. auch wie ich Erkundigungen einholen und dann hier posten könntet (sofern euch die Sache selbst betrifft).
Geändert von firewall35 (29.04.2007 um 22:30 Uhr)
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Die Antwort die ich bei dieser Anfrage erhalten habe entspricht dem was ich eigentlich immer bekomme: Es wird ausgewichen und garnicht wirklich das beantwortet was ich gefragt habe:
https://www.frag-einen-anwalt.de/for...topic_id=25199
Ich meine ist doch klar, dass ich wissen wollte ob die mir vorliegenden Dokumente vom FA als Beweis für die Betriebsausgabe anerkannt werden.
Ich glaube hier in D muss man als Steuerzahler in diesem Bereich einfach mit einer möglicherweisen ruinösen Unsicherheit zu leben lernen denn in 3 Jahren habe ich mich oft auch gegen Geld beraten lassen und es ist einfach nicht möglich hier wirklich Sicherheit zu kriegen. Ich bin solangsam echt verzweifelt. Ich halte dieses vielleicht, möglicherweise, kann schon sein, kommt drauf an einfach nicht mehr aus... Wie soll man so ruhig schlafen können wenn man einen Haufen Ausgaben hat die man nur mit Rechnungen belegen kann wo kein Mensch einem sagen kann ob sie als Beweis gelten... Mich kotzt das langsam so richtig an mit diesem Land.
Meine Nachfrage wurde nun auch beantwortet... Offenbar ist es tatsächlich unklar und hängt mehr oder weniger dann vom Ergebnis einer Steuerprüfung ab. Der Staat scheint es wirklich so eingerichtet zu haben, dass er Ausgaben wirklich nach Belieben anerkennen oder ablehnen...dadurch die Steuerraten beliebig nach oben verschieben kann.
Was an sich nichts Neues ist, aber immer wieder zur Unsicherheit führt...
Nette kleine Anekdote am Rande: Mein Anruf beim Bafin, wo ich mich bis zum Abteilungsleiter durchgewühlt habe brachte in einem anderen Fall genau die gleiche Auskunft.
"Ja, ich denke, dass Sie da richtig liegen, aber leider können wir Ihnen das nicht verbindlich bestätigen."
Auf meine Frage, wie ich das sicherstellen kann erhielt ich lapidar die Auskunft, dass das nicht geht und ich mit den Millionen anderen Geschäftsleuten genau das gleiche Problem habe.
Das reiht sich dann nahtlos in die Nummer mit Onlineshops ein. Ein RA hat mir bei einer Beratung auch nur gesagt, dass man in Deutschland einen Onlineshop nicht rechtssicher bekommt... siehe auch gerade aktuelle Rechtsprechnung zum Thema Widerrufsrecht und Angabe der Lieferzeiten "voraussichtlich"...
ja der Verbraucher wird hier sehr geschützt ... schaut Euch einfach mal heise resale an... die andere Sichtweise--->![]()
Tom
Grüße Tom-Tom
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