Was an sich nichts Neues ist, aber immer wieder zur Unsicherheit führt...
Nette kleine Anekdote am Rande: Mein Anruf beim Bafin, wo ich mich bis zum Abteilungsleiter durchgewühlt habe brachte in einem anderen Fall genau die gleiche Auskunft.
"Ja, ich denke, dass Sie da richtig liegen, aber leider können wir Ihnen das nicht verbindlich bestätigen."
Auf meine Frage, wie ich das sicherstellen kann erhielt ich lapidar die Auskunft, dass das nicht geht und ich mit den Millionen anderen Geschäftsleuten genau das gleiche Problem habe.
Das reiht sich dann nahtlos in die Nummer mit Onlineshops ein. Ein RA hat mir bei einer Beratung auch nur gesagt, dass man in Deutschland einen Onlineshop nicht rechtssicher bekommt... siehe auch gerade aktuelle Rechtsprechnung zum Thema Widerrufsrecht und Angabe der Lieferzeiten "voraussichtlich"...
ja der Verbraucher wird hier sehr geschützt ... schaut Euch einfach mal heise resale an... die andere Sichtweise--->
Tom