Hallo,
also so ganz kann ich den Sinn deiner Frage noch nicht erkennen, aber vielleicht kannst du mir bei meiner Erleuchtung noch helfen
Du kannst wohl aus einer Firma, umsatzsteuerpflichtig, die Waren ins Privatvermögen übernehmen. In dem Moment hast du logischerweise eine Art Einnahme vorliegen, die du in deiner Einkommensteuererklärung versteuerst (Anlage GSE - Gewinn/Verlust alte Firma). Machst du dann eine neue Firma auf und legst beispielsweise PC usw. von privat ein, dann schätz den aktuellen Teilwert (dieser sollte nicht über, eher unter dem Wert der damaligen Entnahme liegen) und leg die Waren ein. Du buchst dann Anlagevermögen an Privateinlage, dies ist allerdings ohne Vorsteuerabzug, da du als Privatperson zum Ausweis nicht berechtigt bist.
Reicht dir das?
Grüsse Katrin