Hmm, das ist eine gute Frage...
aus dem Bauch heraus würde ich sagen nein. Sonst könnte ja jeder etwas formulieren wo man sich dran zu halten hat.
Kann ja auch nicht sagen "Sollte ich mit meinem Diebstal jemanden geschädigt haben, bitte ich um einen kurzen Hinweis ohne Kostennote. Ich werde die entwendeten Gegenstände umgehend dem rechtmäßigen Besitzer wieder aushändigen.[...]"

- ob das was bringt?
Also ich denke eher, das dies eine Modeerscheingung ist, genau wie der Hinweis auf das Urteil vom 12. Mai 1998 des Landgerichts Hamburg mit dem Aktenzeichen: 312 O 85/98:
Zitat:
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Mit dem Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seiten ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesem Inhalt distanziert. Für alle Links auf dieser Homepage gilt: Ich distanziere mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf meiner Homepage und mache mir diese Inhalte nicht zu Eigen.
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Der Hinweis zum Abmahnverhalten hat wahrscheinlich genau so viel Wirkung wie der Hinweis auf das Urteil, also keine...
Gruß
Matthias