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Thema: Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt - gültig?

  1. #1
    TP-Special Mod TP-Sponsor Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Thomas ist einer der Eckpfeiler des TP - ohne ihn geht nichts Avatar von Thomas
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    Question Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt - gültig?

    habe hier und dort auf diversen Sites solche o.ä. Formulierungen gefunden:
    Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt!

    Sollte der Inhalt dieser Seiten fremde Rechte Dritter oder gesetzliche Bestimmungen verletzen, so bitten wir um eine entsprechende Nachricht ohne Kostennote. Die Beseitigung einer möglicherweise von diesen Seiten ausgehenden Schutzrecht-Verletzung durch Schutzrecht-InhaberInnen selbst darf nicht ohne unsere Zustimmung stattfinden. Wir garantieren, dass zu Recht beanstandeten Passagen sofort und dauerhaft entfernt werden, ohne dass von Ihrer Seite die Einschaltung eines Rechtsbeistandes erforderlich ist. Dennoch von Ihnen ohne vorherige Kontaktaufnahme ausgelöste Kosten werden wir vollumfänglich zurückweisen und gegebenenfalls Gegenklage wegen Verletzung vorgenannter Bestimmungen einreichen.
    ist das ein wirksamer, rechtsgültiger Schutz vor kostenpflichtigen Abmahnungen?
    (natürlich vorausgesetzt, dass man auch wirklich entsprechend handelt dann)

  2. #2
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Hmm, das ist eine gute Frage...

    aus dem Bauch heraus würde ich sagen nein. Sonst könnte ja jeder etwas formulieren wo man sich dran zu halten hat.

    Kann ja auch nicht sagen "Sollte ich mit meinem Diebstal jemanden geschädigt haben, bitte ich um einen kurzen Hinweis ohne Kostennote. Ich werde die entwendeten Gegenstände umgehend dem rechtmäßigen Besitzer wieder aushändigen.[...]" - ob das was bringt?

    Also ich denke eher, das dies eine Modeerscheingung ist, genau wie der Hinweis auf das Urteil vom 12. Mai 1998 des Landgerichts Hamburg mit dem Aktenzeichen: 312 O 85/98:
    Mit dem Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seiten ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesem Inhalt distanziert. Für alle Links auf dieser Homepage gilt: Ich distanziere mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller gelinkten Seiten auf meiner Homepage und mache mir diese Inhalte nicht zu Eigen.
    Der Hinweis zum Abmahnverhalten hat wahrscheinlich genau so viel Wirkung wie der Hinweis auf das Urteil, also keine...

    Gruß
    Matthias
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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    Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.

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  3. #3
    TP-Specialist ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht
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    Nein, ist auf keinen Fall rechtsgültig. Wenn man gegen geltende Gesetze verstößt kann man sich nicht durch eine solche Note straffrei halten.

  4. #4
    TP-Veteran ratze bringt sich richtig ein ratze bringt sich richtig ein Avatar von ratze
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    Ich habe mehrfach gehört, dass dieser Hinweis in Zusammenhang mit Domainstreitigkeiten gültig ist...

    so etwa:

    Für den Fall von Domainstreitigkeiten möchten wir Sie zur Vermeidung unnötiger Rechtsstreite und Kosten bitten, uns bereits im Vorfeld zu kontaktieren.
    Im Sinne der Schadensminderungspflicht wird die Kostennote einer anwaltlichen Abmahnung ohne vorhergehende Kontaktaufnahme mit uns als unbegründet zurückgewiesen.


    sicher bin ich mir natürlich nicht.

  5. #5
    TP-Specialist ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht
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    VErsuchen kann man das, rechtlich bindend ist es aber nicht.

  6. #6
    TP-Member juergen:m macht alles soweit korrekt Avatar von juergen:m
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    Hallo,

    das abweisen solcher Abmahnungen wegen der Schadenminderungspflicht ist kompletter Unsinn, da man gerade durch die Abmahnung über einen Anwalt dieser nachkommt. Man hätte ja auch gleich einen wesentlichen teueren Prozess anstreben können.
    Alleine für die Formulierug einer rechtsverbindlichen Abmahnung und Unterlassungserklärung braucht man einen Anwalt. Selbst wenn der eine eigene Unterlassungserklärung verfasst, müsste diese von einem Anwalt überprüft werden.

    Und was hat sowas in den AGB zu suchen, seit wann ist man verplichtet, als Rechteinhaber dieses zu akzeptieren

    Zu abwehren unerfahrener Betroffener evtl. geeignet, aber ein Anwalt wird darüber nur müde lächeln.

    Gruß Jürgen

  7. #7
    TP-Supporter Medienmacher bringt sich richtig ein Medienmacher bringt sich richtig ein Avatar von Medienmacher
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    Wettbewerbszentrale mahnt die Verwendung der Klausel „Keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt“ ab.

    Ja lieber Leser, auch in der Krise gibt es sie, die Gewinner. In dieser Woche ist es eindeutig keine Bank, sondern die Wettbewerbszentrale, die Verbraucher und Unternehmer vor unlauterem Wettbewerb schützen soll.

    Denn in der vergangenen Woche hat eben diese Abmahn-, oh Pardon, Wettbewerbszentrale, viele Betreiber einer Internetpräsenz auf Grundlage des unlauteren Wettbewerbsgesetz abgemahnt. Der Grund: Viele Unternehmer fordern auf in ihrem Onlineauftritt, dass eine Abmahnung nur mit vorherigem Kontakt erfolgen darf. Ein Irrtum, was jetzt für den ein oder anderen zu einer unangenehmen Überraschung führte, eine kostenpflichtige Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklärung. (lab)
    Zitat Zitat von Medienmacher
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  8. #8
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Zitat Zitat von juergen:m Beitrag anzeigen
    Alleine für die Formulierug einer rechtsverbindlichen Abmahnung und Unterlassungserklärung braucht man einen Anwalt. Selbst wenn der eine eigene Unterlassungserklärung verfasst, müsste diese von einem Anwalt überprüft werden.
    Soweit ich weiss, darf man durchaus auch ohne Anwalt abmahnen.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  9. #9
    TP-Moderator Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Avatar von Adromir
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Soweit ich weiss, darf man durchaus auch ohne Anwalt abmahnen.
    Darf man, man darf aber auch einen Anwalt zur Wahrung seiner Rechte hinzuzuiehen und die kosten dem Abgemahnten in Rechnung stellen.
    Je größer der Deppenfaktor, desto gigantischer das Bescheidwissergefühl
    -Dieter Nuhr

  10. #10
    TP-Insider IamLEGEND ist auf einem guten Weg Avatar von IamLEGEND
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    Ja lieber Leser, auch in der Krise gibt es sie, die Gewinner. In dieser Woche ist es eindeutig keine Bank, sondern die Wettbewerbszentrale, die Verbraucher und Unternehmer vor unlauterem Wettbewerb schützen soll.

    Denn in der vergangenen Woche hat eben diese Abmahn-, oh Pardon, Wettbewerbszentrale, viele Betreiber einer Internetpräsenz auf Grundlage des unlauteren Wettbewerbsgesetz abgemahnt. Der Grund: Viele Unternehmer fordern auf in ihrem Onlineauftritt, dass eine Abmahnung nur mit vorherigem Kontakt erfolgen darf. Ein Irrtum, was jetzt für den ein oder anderen zu einer unangenehmen Überraschung führte, eine kostenpflichtige Abmahnung mit strafbewehrter Unterlassungserklärung. (lab)
    das ist doch nicht denen ihr ernst, die haben ja den arsch offen.... !!

  11. #11
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    Zitat Zitat von IamLEGEND Beitrag anzeigen
    das ist doch nicht denen ihr ernst, die haben ja den arsch offen.... !!
    Warum?

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  12. #12
    TP-Supporter Medienmacher bringt sich richtig ein Medienmacher bringt sich richtig ein Avatar von Medienmacher
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  13. #13
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    Der übliche Effekt, ein Schwachkopf schreibt's vom anderen ab ... Für "AGB's" - nur echt mit Deppenapostroph - finden sich 6,2 Millionen Treffer ... ich will gar nicht wissen, wie viele davon ungültig sind.

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  14. #14
    TP-Moderator Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Adromir lebt für das TP und seine User Avatar von Adromir
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    Zitat Zitat von copy Beitrag anzeigen
    Warum?

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    Weil die Betitelungen der Wettbewerbszentrale eine Frechheit sind. Diejenigen, die diese Disclaimer haben sind sozusagen die "Bösen", weil sie versuchen, die Leute vom Gebrauch ihrer Rechte Abzuschrecken. Da ist es daneben gegen die Wettbewerbszentralen zu wettern.
    Je größer der Deppenfaktor, desto gigantischer das Bescheidwissergefühl
    -Dieter Nuhr

  15. #15
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    Zitat Zitat von Adromir Beitrag anzeigen
    Weil die Betitelungen der Wettbewerbszentrale eine Frechheit sind. Diejenigen, die diese Disclaimer haben sind sozusagen die "Bösen", weil sie versuchen, die Leute vom Gebrauch ihrer Rechte Abzuschrecken. Da ist es daneben gegen die Wettbewerbszentralen zu wettern.
    Das sehe ich ja auch so - aber ich habe weder Medienmachers noch IamLEGENDs Beiträge so verstanden. "Paragrafenreiter", "Krisengewinner", "Arsch offen" - das bezieht sich doch auf die Wettbewerbszentrale, nicht auf die Holzköpfe mit dem frechen Disclaimer, oder?

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