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Thema: Wie beweist man denn gewerbliche Nutzung ?

  1. #1
    TP-Senior firewall35 macht alles soweit korrekt
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    Wie beweist man denn gewerbliche Nutzung ?

    Es heißt immer gewerbliche Nutzung muss man nachweisen. Aber wie macht man sowas ? z.B. man hat eine Internetseite mit der man Geld verdient. Wie beweist man dass der Webspace wo diese Seite liegt gewerblich genutzt wird und daher abziehbar ist ?

    Oder jemand bietet einen Internetservice an und mietet dafür Server. Wie beweist man dass gerade diese Server gewerblich genutzt werden.

    Oder ich will die Telefonkosten absetzen. Wie beweis ich, dass ich die zu X % gewerblich genutzt habe ? Ich werde jawohl kaum die Anrufe mitschneiden müssen.

    Wie beweist man gewerbliche Nutzung ?

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Es heißt immer gewerbliche Nutzung muss man nachweisen.
    glaubhaft machen reicht schon aus.

    z.B. man hat eine Internetseite mit der man Geld verdient. Wie beweist man dass der Webspace wo diese Seite liegt gewerblich genutzt wird und daher abziehbar ist ?
    wenn du mit Adsense und wie die alle heißen Geld verdienst muss zwangsweise auch eine Internetseite bestehen. So viel kann sich das Finanzamt auch denken und dann werden Kosten für einen Server oder für Webspace auch anerkannt.

    Ich werde jawohl kaum die Anrufe mitschneiden müssen.
    nein, aber die Abrechnung des Telefonanbieters wird die einzelnen Gespräche auflisten und dann kann man über einen Zeitraum von rund 3 Monaten ermitteln wie hoch der Privatanteil im Schnitt war.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  3. #3
    wys
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    Zitat Zitat von firewall35 Beitrag anzeigen
    z.B. man hat eine Internetseite mit der man Geld verdient. Wie beweist man dass der Webspace wo diese Seite liegt gewerblich genutzt wird und daher abziehbar ist ?
    Wenn Du ein Gewerbe betreibst und dies zu Deinem Gewerbe gehört, dann ist es gewerblich und fertig. Du erzielst doch Gewinn damit, wo ist das Problem?

    Zitat Zitat von firewall35 Beitrag anzeigen
    Oder jemand bietet einen Internetservice an und mietet dafür Server. Wie beweist man dass gerade diese Server gewerblich genutzt werden.
    Gar nicht, solange es so ist, dass Du damit Deinen Internetservice betreibst. Wenn Du allerdings private Sachen damit hineinmuddelst, könnte es bei einer Betriebsprüfung zu Recht zu Erklärungsnot führen.

    Zitat Zitat von firewall35 Beitrag anzeigen
    Oder ich will die Telefonkosten absetzen. Wie beweis ich, dass ich die zu X % gewerblich genutzt habe ? Ich werde jawohl kaum die Anrufe mitschneiden müssen.
    Kannst z.B. auch einfach 50% angeben, wird klaglos hingenommen.

    lg
    wys
    Ich sag mal: OMmmmm ....

  4. #4
    wys
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    Und ich dachte, jupp, heute haste mal ne Chance, aber ne da kommt der Sven zuvor ...
    Ich sag mal: OMmmmm ....

  5. #5
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    jajaja, wie auf der Arbeit, die Osnabrücker sind halt immer etwas langsamer
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  6. #6
    wys
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    Zitat Zitat von Sven Beitrag anzeigen
    jajaja, wie auf der Arbeit, die Osnabrücker sind halt immer etwas langsamer
    Na warte, Du Landei aus Wagenfeld, ich komme noch ... jawoll ...
    Ich sag mal: OMmmmm ....

  7. #7
    TP-Member bibukaba macht alles soweit korrekt Avatar von bibukaba
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    Hallo zusammen,

    also noch ein Hinweis zu den Telefonkosten: solange der Eigenverbrauch in Höhe von 30 Euro netto monatlich (35,70 € brutto) gebucht wird, kannst du zumindest ohne Probleme deinen Festnetzanschluss und auch ein Handy betrieblich buchen. Die 30 Euro gelten dann den privaten Anteil ab. In meiner fast 15jährigen Berufspraxis im Steuerbüro hat mir da noch nie ein Prüfer etwas beanstandet.

    Und das mit dem Nachweis der gewerblichkeit ist wie Sven sagt: solange du eine Gewinnerzielungsabsicht hast, gibt es da keine Probleme. Nur wenn du nach 3 Jahren immer noch nur Verluste einfährst, wird das Finanzamt mal an deine Türe klopfen und nachfragen.

    Grüsse Katrin

  8. #8
    TP-Senior bobbysix ist mal kurz schlecht aufgefallen
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    Zitat Zitat von bibukaba Beitrag anzeigen
    Hallo zusammen,

    also noch ein Hinweis zu den Telefonkosten: solange der Eigenverbrauch in Höhe von 30 Euro netto monatlich (35,70 € brutto) gebucht wird, kannst du zumindest ohne Probleme deinen Festnetzanschluss und auch ein Handy betrieblich buchen. Die 30 Euro gelten dann den privaten Anteil ab. In meiner fast 15jährigen Berufspraxis im Steuerbüro hat mir da noch nie ein Prüfer etwas beanstandet.
    Was ist denn wenn Deine Monatsrechnung gerade mal 30 oder 50 € beträgt??? Da wäre die private Nutzung im Verhältnis viel höher als die geschäftliche!!! Folglich so gut wie nichts absetzbar! Gibt es noch eine alternative pauschal-Regelung, ausser EVN!!!

  9. #9
    TP-Senior Alberich macht alles soweit korrekt Avatar von Alberich
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    Da ist eben dämmrige Grauzone und es gibt nicht immer rasierklingenscharfe Abgrenzungskriterien.
    Erfasse und bewerte nach Maßstäben, die vernünftig sind.
    Der Finanzbeamte entscheidet dann nach pflichtgemäßen Ermessen.

  10. #10
    TP-Senior firewall35 macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von Alberich Beitrag anzeigen
    Da ist eben dämmrige Grauzone und es gibt nicht immer rasierklingenscharfe Abgrenzungskriterien.
    Erfasse und bewerte nach Maßstäben, die vernünftig sind.
    Der Finanzbeamte entscheidet dann nach pflichtgemäßen Ermessen.
    Das dumme ist nur, dass die Steuerprüfung dann vom Charakter und Laune eines Menschen abhängig ist. Das gefällt mir garnicht. Ist ja immer so... Es gibt unter Anwälten hier in der Gegend eine Datenbank von Richtern wo drin steht wer wie drauf ist, wie man wen dazu bringt milde Urteile zu fällen usw. Sowas hasse ich einfach weil ich finde dass solche wichtigen Dinge nicht der Gnade einer Person unterliegen sollten.

  11. #11
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Mal für 3 Monate den Einzelverbindungsnachweis analysieren und dann sollte das passen. Und vor allem ist es dann gegenüber dem FA begründbar.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  12. #12
    TP-Senior bobbysix ist mal kurz schlecht aufgefallen
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    Hab ein Handy mit Homezone und Flat + Wlan Internet. wobei ich es privat und geschäftlich nutze. Geschäft und privat zu trennen lohnt nicht, da wären meine gesamten Kosten doppelt so hoch!!! In der Regel bin ich bei 30.-/Monat. Gibt es keine untere Pauschale, wo man sagt: 20.- oder 25.- im Monat pauschal ohne Nachweis (EVN und Rechnung) wird anerkannt?? Hab ja nicht 100.- oder 200.- Rechnungen im Monat.

  13. #13
    TP-Junior Moritz Schmidt macht alles soweit korrekt Avatar von Moritz Schmidt
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    Zitat Zitat von bobbysix Beitrag anzeigen
    Hab ein Handy mit Homezone und Flat + Wlan Internet. wobei ich es privat und geschäftlich nutze.
    Hey, endlich mal jemand mit einem Fall, der meinem entspricht:
    Ich benutze ebenfalls ein Handy mit Flatrate-Vertrag. Da frage ich
    mich, wie ich den privaten bzw. geschäftlichen Anteil ermittle:

    a) nach Anzahl der Anrufe privat/geschäftlich?
    b) nach Anzahl der Gesprächsminuten privat/geschäftlich?
    c) nach Kostenverteilung?

    a) und b) würden bei mir zwei stark voneinander abweichende
    Werte ergeben, weil ich zum Beispiel eher HÄUFIG Projektpartner
    KURZ anrufe und dann meinetwegen EINMAL in der Woche Mutti
    LANG zutexte. Gehe ich also nach a) oder b) vor?

    Und c) ist natürlich interessant, weil bei meinem O2-Vertrag
    die meisten Gespräche in der Flatrate-Pauschale „untergehen“,
    eben weil dafür keine ausgewiesenen Kosten anfallen, sondern
    nur, wenn ich in bestimmte Mobilnetze anrufe.
    Übrigens liege ich ebenfalls bei knapp 30 Euro Kosten pro Monat.

    1000 Dank für weitere Hinweise, schönen Gruß,
    Moritz

  14. #14
    TP-Member bibukaba macht alles soweit korrekt Avatar von bibukaba
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    Hallo Moritz,

    würde ich deine Buchhaltung erledigen , dann würde ich einen Betrag für den Eigenverbrauch (private Nutzung) wähle, den ich einem Prüfer plausibel erklären könnte.

    So z.B. 50%, ich denke, dass dies eine angemessene Zahl bei Flat´s ist. Liegen deine Kosten also insgesamt nur knapp über 30 Euro, dann einfach den Eigenverbrauch auf 15 Euro netto halbieren.

    Andererseits muss ich ehrlich gestehen, dass ich bei Telefonkosten von etwa 30 Euro unter Umständen (je nach Branche) sogar gar keinen Eigenverbrauch oder auch nur einen Obolus von 10 Euro oder so buchen würde. Das kommt aber auf den Einzelfall an. Hätte ich beispielsweise einen IT-ler oder so etwas in der Art oder Handelsvertreter, dann tendiere ich sogar zu null-Eigenverbrauch.

    Grüsse
    Katrin

  15. #15
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    Wink

    Zitat Zitat von bibukaba Beitrag anzeigen
    dann tendiere ich sogar zu null-Eigenverbrauch.
    du auch? ich auch

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