Hallo,
nach meinem Verständnis sind das keine "selbständig nutzbaren
Wirtschaftsgüter", dabei denke ich eher an Geräte, Werkzeuge usw.
Also: übrige Betriebsausgaben.
Gruss
23012
Beispiel: Drucker ja - Druckerkabel nein.
Hi,
bin mir bei GWG oft nicht sicher.
Wären z.B. Werbeschriftzüge am Laden oder am privat genutztem Kfz in Höhe von 70.- Netto GWG - oder kann ich die Bei der EÜR unter übrige Betriebsausgaben buchen?
Wie wäre das z.B. beim Druck von Flyern, die ca. 80.-Netto kosten ?
Hallo,
nach meinem Verständnis sind das keine "selbständig nutzbaren
Wirtschaftsgüter", dabei denke ich eher an Geräte, Werkzeuge usw.
Also: übrige Betriebsausgaben.
Gruss
23012
Beispiel: Drucker ja - Druckerkabel nein.
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Hallo Marsallo,
die wichtigste Frage ob GWG oder nicht ist wirklich: selbständig nutzbar ja/nein. Beim Kleber auf dem Auto ist das definitiv nicht der Fall, ebenso beim Drucker, es sei denn, es handelt sich um ein Stand-Alone-Gerät mit Kopiererfunktion oder Fax. Ansonsten wird auch der Drucker, der 250 Euro netto kostet auf das Konto verbucht, wo der PC steht und gleich abgeschrieben. (Bildschirm dto.)
Wenn das Werbeschild am Laden ein Aufsteller ist oder Leuchtreklame in Form eines Kastens ist, dann wird es aktiviert, wenn der Wert über 60 Euro netto liegt. Ansonsten sind beide Dinge, die du angesprochen hast, ganz schlicht und ergreifend Werbekosten und auf dem Kto. 4610 (glaub ab 2007 ist das 4600 im SKR03) bzw. 6600 im SKR04 verbucht.
Gruss
Katrin
Wie verhält es sich mit Handytasche, -zubehör, Druckerpapier, Handynetzteil, SD-Karte fürs Navi, Rollen für Bürostuhl und FSE fürs Auto (mit Einbaukosten)???
Alles unter 42: übrige Betriebsausgaben ??? Ausser Druckerpapier und Rolllen für Bürostuhl, 39 Büromaterial??
FSE ist doch ohne Handy nicht nutzbar, oder liege ich da falsch?
Geändert von bobbysix (11.05.2007 um 03:07 Uhr)
Die selbständige Nutzbarkeit halte ich im Fall des Aufklebers aber nicht für eindeutig. Was braucht der Kleber denn noch, um grundsätzlich zu funktionieren? Die Werbefläche braucht er doch nur noch, um zu wirken.
Mit dem Auto oder dem Haus teilt er nicht den grundsätzlichen Nutzungszusammenhang.
Den Unterschied zum Aufsteller oder der Leuchtreklame sehe ich hinsichtlich der selbständigen Nutzbarkeit nicht.
Die Frage ist eher, ob eine mindestens einjährige Nutzungsdauer angenommen werden kann, denn ist die Nutzungsdauer kürzer, kann ich sowieso nur eine Erfassung als Kosten durchführen.
Zumindest ist mir - auch jahresübergreifend - keine Gesamtabschreibungsdauer auf z.B. 9 Monate bekannt.
Für den Drucker, der kein Stand-Alone ist, sehe ich das wie du als GWG. Aber dann kann er folgerichtig auch nicht gleich abgeschrieben werden.
Dann erhöht er nachträglich die Anschaffungskosten des PC, teilt seine Nutzungsdauer und wird mit ihm abgeschrieben.
In der Praxis behandele ich Aufkleber natürlich auch als Werbekosten.
PC-Sachen buche ich schlicht als Computer- bzw. Bürobedarf.
Ist das so nun richtig???
Unter übrige Betriebsausgaben:
Handytasche und -zubehör
Handynetzteil
SD-Karte fürs Navi
FSE fürs Auto und Einbaukosten
Unter Büromaterial:
Rollen für Bürostuhl
Druckerpapier
Was ist wenn mal was vertauscht wird? In der Summe kommt am Schluß ja nichts anderes raus!!
Gehört das Handy denn bei dir zum Betriebsvermögen??? Ist das Navi Betriebsvermögen? Das Auto?
Der Bürostuhl?
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Wieso muss es denn? Und hat bobbysix es so gemacht bzw. macht es?
Ich leg doch mein nomales Telefon auch nicht in's Betreibsvermögen nur weil ich es auch gewerblich nutze.
Und wenn er kein Arbeitszimmer hat, seh ich das mit dem Bürostuhl schon differenzierter. Ich sitze auch auf einem, in meiner Computerecke... könnt ich mir ja mal so'n ganz komfortablen Chefsessel gönnen.....![]()
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
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