es gibt nichts schlimmeres als so allgemein gehaltene Fragen, da hilft auch keine PN. So kann man die Frage jedenfalls nicht beantworten.
Gruß
Sven
Hallo wie fülle ich das ElsterFormula aus.
Welche Zeilen muss ich verwenden?
EK
VK
DAnke für euere Hilfe
es gibt nichts schlimmeres als so allgemein gehaltene Fragen, da hilft auch keine PN. So kann man die Frage jedenfalls nicht beantworten.
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Nun ich arbeite nebenberuflich und muss nun immer Vorsteuer machen. Nutze das Elster 8,000 neu 2007/ 2008
Kaufe Ware für 1000,- € (Ausgaben) in welche der Kennziffern trage ich es ein?
Verkaufe Ware für 500 ,- € (Einkommen: Senden?????)
In welche Zeile trage ich das nun ein????
Was ist bei Spenden zubeachten??? Wieviel Spenden kann ich bekommen? (absetzen?
Vorsteuerbeträge aus Rechnungen von anderen Unternehmern (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 UStG), aus Leistungen im Sinne des § 13a Abs. 1 Nr. 6 UStG (§ 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 5 UStG) und aus innergemeinschaftlichen Dreiecksgeschäften (§ 25b Abs. 5 UStG) Kennzahl 66
Steuerpflichtige Umsätze
(Lieferungen und sonstige Leistungen einschl. unentgeltlicher Wertabgaben)
zum Steuersatz von 19 % Kennzahl 81
Spenden können imho nur über die EkSt.-Erklärung geltend gemacht werden.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Mantelbogen - Seite 3 - untere Hälfte
Gruß
Sven
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bis 100 EUR Spenden reicht der Bankeinzahlungsbeleg oder Barzahlungsbeleg aus. Darüber hinaus gibt es besondere Formvorschriften.
http://www.spendenportal.de/formular...cheinigung.pdf
Spenden können maximal in Höhe von 5 % bzw. 10 % des Gesamtbetrags der Einkünfte abgezogen werden. Im Normalfall sollten dies aber so hoch sein, dass die Spende in voller Höhe abzugsfähig ist.
Gruß
Sven
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wow, ich dachte immer der ton macht die musik. na ja, egal - hat wohl jemand einen guten tag erwischt.![]()
"Functionless art is simply tolerated vandalism. We are the vandals."
wie, du bekommst Geld und willst dies noch steuerlich als Ausgabe geltend machen???? Wo leben wir denn?
erläutere mal den Sachverhalt. Da wird doch sicherlich mehr hinter stecken. In dem Fall kannst du natürlich nichts abziehen, du hast die Einnahme evtl. zu versteuern.
Gruß
Sven
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