Das ist wirklich grotesk. Da sind anscheinend Richter, die eine weitere Fahrstrecke zur Arbeit haben... und andere die nur über die Straße zur Arbeit gehen müssen.
Und danach wird dann entschieden.![]()
Langsam finde ich die Sache ziemlich belustigend.
http://www.sis-tagesaktuell.de/070306/rses/PP_FG.HTMAnrufung des Bundesverfassungsgerichts
Niedersächsisches FG hält Neuregelung zur Pendlerpauschale für verfassungswidrig
Niedersächsisches Finanzgericht 05.03.2007, FG-Aktuell
http://www.sis-tagesaktuell.de/070316/rses/PEN_BW.HTMKürzung der Pendlerpauschale nicht verfassungswidrig
FG Baden-Württemberg 15.03.2007, PM Nr. 1/2007
Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied mit Urteil vom 7. März 2007, dass die durch das Steueränderungsgesetz 2007 neugeregelte gekürzte Entfernungspauschale mit dem Grundgesetz vereinbar sei.
http://www.sis-tagesaktuell.de/070328/rses/EP_FG.HTMFinanzgericht des Saarlandes hält Kürzung der Entfernungspauschale für verfassungswidrig
FG des Saarlandes 27.03.2007, Medieninformation III/2007
http://www.sis-tagesaktuell.de/070426/rses/PP_FG.HTMEinschränkung der Pendlerpauschale doch nicht verfassungswidrig?
Finanzgericht Köln 25.04.2007, PM
Gut das wir uns entscheiden können![]()
Bin gespannt wer als nächstes daherkommt und seine Meinung zum Besten gibt![]()
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Das ist wirklich grotesk. Da sind anscheinend Richter, die eine weitere Fahrstrecke zur Arbeit haben... und andere die nur über die Straße zur Arbeit gehen müssen.
Und danach wird dann entschieden.![]()
Back to business!
Wenn der Ausgang dieser Sache nicht so grosse Auswirkungen auf meine wirtschaftliche Situation hätte, würde ich mich auch nur drüber amüsieren.
Wie kann es denn sein, das es so Gegensätzliche Ansichten zum gleichen Thema geben kann...
Wie bereits gesagt lässt das nur vermuten, das wirklich die eine Hälfte von dieser Regelung nicht betroffen ist und deshalb nichts gegen diesen 20km Quatsch hat und die andere Hälfte selbst betroffen ist und deshalb dagegen stimmt.
Am Ende läuft es dann wieder drauf raus, das die endgültige Entscheidung in dieser Sache allein davon abhängt, welche Konstellation an höchster Stelle im BGH die Überhand haben wird und es gilt mal wieder die Devise, das Recht und Gerechtigkeit absolut nichts miteinander zu tun haben...
Bei rund 18000 km, die ich im Jahr fahre, die als Fahrten Wohnung/Betriebsstätte gewertet werden, macht sich die Kürzung um die ersten 20 km so kräftig bemerkbar, das ich sogar schon drüber nachdenken muss, ob ich diese tätigkeiten noch dauerhaft fortsetzen kann, wenn diese Regelung Bestand hat. Das lässt die sowieso schon magere Bezahlung in die Unwirtschaftlichkeit rutschen.
Dagegen wurde jahrelang die Leier runtergebetet, man solle flexibel sein und auch weitere Wege in Kauf nehmen, um sein Geld zu verdienen. Ich hab das gemacht und werde jetzt im Nachhinein dafür bestraft.
Und ich gehöre nicht zu diesen immer angeführten Luxuspendler, die sich angeblich alle ein tolles Haus im Grünen gebaut haben, und dann weite Strecken zu ihrer Arbei in die nächste grosse Stadt fahren.
Das ist die selbe Lüge, wie die Lüge über die angeblich zu tausenden existierenden Sozialschmarotzer, die herangezogen werden, um die Kürzungen der Sozialleistungen zu rechtfertigen.
Ich hab diesem Staat noch nie auf der tasche gelegen und arbeite seit fast 20 Jahren selbständig in diesem Land.
Aber so langsam macht es keinen Sinn mehr, wenn einem Stück für Stück die Lebensgrundlage entzogen wird. Da kommt man ernsthaft ins Grübeln, ob man nicht einfach aufhören sollte, sich so krummzumachen, wenn man am Ende immer nur am Existenzminimum rumkrebst...![]()
Also, wenn die Sache an sich nicht so arg traurig wäre, würde ich mich krumm und schief lachen. Das eine FG so, das andere so.
Tatsache ist, dass Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte Werbungkosten par exellence darstellen. Allerdings ist das meine Meinung!
Und wenn ich dann noch heute mitbekomme, dass der Bundestag dieUnternehmensteuerreform 2008 verabschiedet ist,welche eine erhebliche Steuerentlastung darstellt (für Unternehmen), gleichzeitig streichen Sie den kleinen AN die Fahrtkosten,.......da läuft etwas beim Gesetzgeber nicht ganz synchron....
Bleibt nur zur hoffen, dass die Karlsruher Jungs in den roten Roben sich nochmal das Objektive und Subjektive Nettopinzip ins Gedächtnis rufen. Und das schnellstmöglichst, möchte nicht schon wieder gegen (fast) jeden Steuerbescheid Einspruch einlegen müssen!
Gruss
Und weiter geht´s!
FG Köln, Beschl. v. 29. 3. 2007, 10 K 274/07, Beschwerde eingelegt, Az. BFH: VI B 57/07
Gruss
"Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
"Pecunia non olet"
"Niveau ist keine Tagescreme!"
und es geht weiter.........BFH-Beschluss vom 23. August 2007, VI B 42/07
auch: http://www.steuerzahler.de/webcom/sh...p/_c-33/i.html
Geändert von AO Gott (06.09.2007 um 12:18 Uhr) Grund: Link
Gruss
"Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
"Pecunia non olet"
"Niveau ist keine Tagescreme!"
Na wenn das für uns/mich Pendler nun doch positiv ausgeht... gibt´s was zu feiern!![]()
Back to business!
kann man dann seinen Wagen rückwirkend wieder von Firmenwagen auf Privatwagen ummelden?![]()
Gruss
"Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
"Pecunia non olet"
"Niveau ist keine Tagescreme!"
Wenn die Pendlerpauschale abgeschafft wird mache ich meine Fahrtkosten als Werbungskosten geltend. Notfalls führe ich halt dann ein Fahrtenbuch.
Und es geht in die nächste Runde![]()
Berlin - Das Bundesfinanzministerium zieht nun doch Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs über die Kürzung der Pendlerpauschale. Das Ministerium stellte in Aussicht, dass die Steuerzahler künftig wieder die ungekürzte Pendlerpauschale in der Lohnsteuerkarte eintragen lassen können. Der Sprecher des Bundesfinanzministeriums, Torsten Albig, sagte der "Berliner Zeitung", in der kommenden Woche würden Steuerexperten von Bund und Ländern darüber beraten. Albig: "Ich kann mir vorstellen, dass man die Eintragung gestattet."
Albig warnte die Steuerzahler aber vor der Hoffnung, das Bundesverfassungsgericht werde die Kappung für verfassungswidrig erklären. Das werde nicht geschehen. "Ich gehe davon aus, dass es im nächsten Jahr eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts geben wird, die unsere Haltung bestätigt", sagte er. "Am Ende wird es dann dazu kommen, dass entsprechend Steuern nachzuzahlen sind, weil die Anerkennung als Werbungskosten nicht erfolgen wird."
Jetzt muss man also wirklich auf das Verfassungsgericht bauen.
Hoffentlich müssen die Herrn Verfassungsrichter auch regelmässig zur Betriebstätte fahren oder haben die einen Chauffeurdienst wie die Herren Politiker in Berlin![]()
Jaja, Herr Steinbrück hat auch gesagt, dass die Tatsache negativ für die Steuerzahler ausgeht......dem seine Glaskugel hätte ich auch gerne!
Hoffentlich gibt es die Entscheidung noch dieses Jahr, ob die Sache
nämlich vorläufig erklärt wird............
Für alle die sich die ersten 20 km auf der LoKa eintragen lassen wollen:
Mustereinspruch
Sonstige Info wg. Einspruch und Klage (allerdings registrieren)
Schaun´n ma mal!
Geändert von AO Gott (08.09.2007 um 10:14 Uhr)
Gruss
"Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
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