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Alt 02.05.2007, 11:00   #1
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Sven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKESven ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE

Pendlerpauschale - Gut das wir uns alle einig sind


Langsam finde ich die Sache ziemlich belustigend.

Zitat:
Anrufung des Bundesverfassungsgerichts
Niedersächsisches FG hält Neuregelung zur Pendlerpauschale für verfassungswidrig

Niedersächsisches Finanzgericht 05.03.2007, FG-Aktuell
http://www.sis-tagesaktuell.de/070306/rses/PP_FG.HTM

Zitat:
Kürzung der Pendlerpauschale nicht verfassungswidrig
FG Baden-Württemberg 15.03.2007, PM Nr. 1/2007

Das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied mit Urteil vom 7. März 2007, dass die durch das Steueränderungsgesetz 2007 neugeregelte gekürzte Entfernungspauschale mit dem Grundgesetz vereinbar sei.
http://www.sis-tagesaktuell.de/070316/rses/PEN_BW.HTM

Zitat:
Finanzgericht des Saarlandes hält Kürzung der Entfernungspauschale für verfassungswidrig
FG des Saarlandes 27.03.2007, Medieninformation III/2007
http://www.sis-tagesaktuell.de/070328/rses/EP_FG.HTM

Zitat:
Einschränkung der Pendlerpauschale doch nicht verfassungswidrig?
Finanzgericht Köln 25.04.2007, PM
http://www.sis-tagesaktuell.de/070426/rses/PP_FG.HTM

Gut das wir uns entscheiden können
Bin gespannt wer als nächstes daherkommt und seine Meinung zum Besten gibt

Gruß
Sven
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Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Alt 02.05.2007, 12:02   #2
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Das ist wirklich grotesk. Da sind anscheinend Richter, die eine weitere Fahrstrecke zur Arbeit haben... und andere die nur über die Straße zur Arbeit gehen müssen.
Und danach wird dann entschieden.
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Alt 02.05.2007, 23:38   #3
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junimond ist auf einem guten Weg
Wenn der Ausgang dieser Sache nicht so grosse Auswirkungen auf meine wirtschaftliche Situation hätte, würde ich mich auch nur drüber amüsieren.
Wie kann es denn sein, das es so Gegensätzliche Ansichten zum gleichen Thema geben kann...
Wie bereits gesagt lässt das nur vermuten, das wirklich die eine Hälfte von dieser Regelung nicht betroffen ist und deshalb nichts gegen diesen 20km Quatsch hat und die andere Hälfte selbst betroffen ist und deshalb dagegen stimmt.
Am Ende läuft es dann wieder drauf raus, das die endgültige Entscheidung in dieser Sache allein davon abhängt, welche Konstellation an höchster Stelle im BGH die Überhand haben wird und es gilt mal wieder die Devise, das Recht und Gerechtigkeit absolut nichts miteinander zu tun haben...
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Alt 03.05.2007, 00:10   #4
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Zitat:
Zitat von junimond Beitrag anzeigen
Wenn der Ausgang dieser Sache nicht so grosse Auswirkungen auf meine wirtschaftliche Situation hätte, würde ich mich auch nur drüber amüsieren...
Nee, nee! Ich amüsiere mich ganz bestimmt nicht darüber. Für mich wäre es - ähnlich wie bei Dir - definitiv auch besser sie würden sich gegen die Neufassung der Pendlerpauschale entscheiden.
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Alt 03.05.2007, 11:30   #5
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junimond ist auf einem guten Weg
Bei rund 18000 km, die ich im Jahr fahre, die als Fahrten Wohnung/Betriebsstätte gewertet werden, macht sich die Kürzung um die ersten 20 km so kräftig bemerkbar, das ich sogar schon drüber nachdenken muss, ob ich diese tätigkeiten noch dauerhaft fortsetzen kann, wenn diese Regelung Bestand hat. Das lässt die sowieso schon magere Bezahlung in die Unwirtschaftlichkeit rutschen.
Dagegen wurde jahrelang die Leier runtergebetet, man solle flexibel sein und auch weitere Wege in Kauf nehmen, um sein Geld zu verdienen. Ich hab das gemacht und werde jetzt im Nachhinein dafür bestraft.
Und ich gehöre nicht zu diesen immer angeführten Luxuspendler, die sich angeblich alle ein tolles Haus im Grünen gebaut haben, und dann weite Strecken zu ihrer Arbei in die nächste grosse Stadt fahren.
Das ist die selbe Lüge, wie die Lüge über die angeblich zu tausenden existierenden Sozialschmarotzer, die herangezogen werden, um die Kürzungen der Sozialleistungen zu rechtfertigen.
Ich hab diesem Staat noch nie auf der tasche gelegen und arbeite seit fast 20 Jahren selbständig in diesem Land.
Aber so langsam macht es keinen Sinn mehr, wenn einem Stück für Stück die Lebensgrundlage entzogen wird. Da kommt man ernsthaft ins Grübeln, ob man nicht einfach aufhören sollte, sich so krummzumachen, wenn man am Ende immer nur am Existenzminimum rumkrebst...
junimond ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 25.05.2007, 20:48   #6
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AO Gott ist auf einem guten Weg
Also, wenn die Sache an sich nicht so arg traurig wäre, würde ich mich krumm und schief lachen. Das eine FG so, das andere so.

Tatsache ist, dass Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte Werbungkosten par exellence darstellen. Allerdings ist das meine Meinung!

Und wenn ich dann noch heute mitbekomme, dass der Bundestag dieUnternehmensteuerreform 2008 verabschiedet ist,welche eine erhebliche Steuerentlastung darstellt (für Unternehmen), gleichzeitig streichen Sie den kleinen AN die Fahrtkosten,.......da läuft etwas beim Gesetzgeber nicht ganz synchron....

Bleibt nur zur hoffen, dass die Karlsruher Jungs in den roten Roben sich nochmal das Objektive und Subjektive Nettopinzip ins Gedächtnis rufen. Und das schnellstmöglichst, möchte nicht schon wieder gegen (fast) jeden Steuerbescheid Einspruch einlegen müssen!

Gruss
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Alt 13.07.2007, 19:32   #7
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Und weiter geht´s!

FG Köln, Beschl. v. 29. 3. 2007, 10 K 274/07, Beschwerde eingelegt, Az. BFH: VI B 57/07
__________________
Gruss

"Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
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Alt 13.07.2007, 22:24   #8
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Petz ist auf einem guten Weg
Zitat:
Zitat von junimond Beitrag anzeigen
welche Konstellation an höchster Stelle im BGH die Überhand haben wird ...
Der BGH spielt hier nicht mit, wenn schon der BFH.

Und hier wird letztendlich sogar das BVerfG entscheiden.
__________________
Wenn Ihnen mein Beitrag gefallen hat, bewerten Sie mich ruhig positiv.
Das tut nicht weh und erhöht meine Antwortbereitschaft ungemein
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Alt 06.09.2007, 12:12   #9
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AO Gott ist auf einem guten Weg
und es geht weiter.........BFH-Beschluss vom 23. August 2007, VI B 42/07

auch: http://www.steuerzahler.de/webcom/sh...p/_c-33/i.html
__________________
Gruss

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Geändert von AO Gott (06.09.2007 um 12:18 Uhr). Grund: Link
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Alt 06.09.2007, 18:17   #10
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Na wenn das für uns/mich Pendler nun doch positiv ausgeht... gibt´s was zu feiern!
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Alt 06.09.2007, 18:41   #11
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kann man dann seinen Wagen rückwirkend wieder von Firmenwagen auf Privatwagen ummelden?
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Alt 06.09.2007, 18:47   #12
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Zitat:
Zitat von Mich@el Beitrag anzeigen
Na wenn das für uns/mich Pendler nun doch positiv ausgeht... gibt´s was zu feiern!
Hoffentlich! Mal schaun´n.....sollte ja eigentlich noch dieses Jahr vom BVerfG ne Entscheidung kommen. Ansonsten gibt´s nächstes Jahr ein Riesenmehraufwand.
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Gruss

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Alt 06.09.2007, 22:32   #13
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designfanatiker hilft, wo's gehtdesignfanatiker hilft, wo's gehtdesignfanatiker hilft, wo's geht
Wenn die Pendlerpauschale abgeschafft wird mache ich meine Fahrtkosten als Werbungskosten geltend. Notfalls führe ich halt dann ein Fahrtenbuch.
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Alt 08.09.2007, 09:50   #14
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junimond ist auf einem guten Weg
Und es geht in die nächste Runde

Berlin - Das Bundesfinanzministerium zieht nun doch Konsequenzen aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs über die Kürzung der Pendlerpauschale. Das Ministerium stellte in Aussicht, dass die Steuerzahler künftig wieder die ungekürzte Pendlerpauschale in der Lohnsteuerkarte eintragen lassen können. Der Sprecher des Bundesfinanzministeriums, Torsten Albig, sagte der "Berliner Zeitung", in der kommenden Woche würden Steuerexperten von Bund und Ländern darüber beraten. Albig: "Ich kann mir vorstellen, dass man die Eintragung gestattet."

Albig warnte die Steuerzahler aber vor der Hoffnung, das Bundesverfassungsgericht werde die Kappung für verfassungswidrig erklären. Das werde nicht geschehen. "Ich gehe davon aus, dass es im nächsten Jahr eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts geben wird, die unsere Haltung bestätigt", sagte er. "Am Ende wird es dann dazu kommen, dass entsprechend Steuern nachzuzahlen sind, weil die Anerkennung als Werbungskosten nicht erfolgen wird."



Jetzt muss man also wirklich auf das Verfassungsgericht bauen.
Hoffentlich müssen die Herrn Verfassungsrichter auch regelmässig zur Betriebstätte fahren oder haben die einen Chauffeurdienst wie die Herren Politiker in Berlin
junimond ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 08.09.2007, 10:06   #15
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AO Gott ist auf einem guten Weg
Jaja, Herr Steinbrück hat auch gesagt, dass die Tatsache negativ für die Steuerzahler ausgeht......dem seine Glaskugel hätte ich auch gerne!

Hoffentlich gibt es die Entscheidung noch dieses Jahr, ob die Sache
nämlich vorläufig erklärt wird............

Für alle die sich die ersten 20 km auf der LoKa eintragen lassen wollen:

Mustereinspruch

Sonstige Info wg. Einspruch und Klage (allerdings registrieren)



Schaun´n ma mal!
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Geändert von AO Gott (08.09.2007 um 10:14 Uhr).
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