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Thema: Problem mit Leihgerät an Kunden

  1. #1
    TP-Senior winternet macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von winternet
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    Problem mit Leihgerät an Kunden

    Hallo,

    Wir haben für unsere Kunden immer einige Leigeräte (Router, Bildschirme etc.) um kurzfristige Phasen zu überbrücken. Ein Kunde hat von mir vor 3 Monaten einen Router erhalten, hat ihn aber bisher nicht zurückgegeben. Wir haben ihm einen Brief geschrieben, in dem wir darauf hinweisen, dass es ein Leihgerät sei und wir dieses binnen sieben Tagen zurück haben möchten, ansonsten werde eine Leihgebühr von 13,50 € pro Monat im Voraus für 12 Monate fällig. Auf diese entstehende Gebühr habe ich auch im Kundengespräch hingewiesen. Leider habe ich den Kunden keinen Leih/Miet-Vertrag unterschreiben lassen.

    Es kam also wie es kommen musste, das Gerät kam natürlich nicht wieder. Wie würdet ihr euch verhalten? Einfach die Rechnung stellen? Hat das überhaupt eine rechtliche Basis?

    Besten Gruß,
    winter

  2. #2
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Ohne Vertrag? Ich glaub das lohnt den Aufwand des Einforderns nicht.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Senior supremacy macht alles soweit korrekt Avatar von supremacy
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    Prinzipiell hat dorintia natürlich recht. Der Aufwand ist das ganze nicht wert.
    Jedoch ist ein Vertrag auch in mündlicher Form gültig. Vor allem wenn der
    Kunde die Geräte auch genommen/verwendet hat.
    Mein ehemaliger Arbeitgeber steckte in einem ähnlichen Rechtsstreit.
    Er hat gewonnen... jedoch muss ich sagen - das hatte mehrere Gerichtsverhandlungen von nöten gehabt. Vermutlich ist der Betrag den er
    schliesslich gewann um einiges geringer als die Gerichtskosten.

  4. #4
    TP-Senior winternet macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von winternet
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    Aber einfach mal eine Rechnung auf "gut Glück" und anschließend eine Mahnung schreiben kann doch nicht verboten sein oder?

    Gruß,
    winter

  5. #5
    TP-Senior supremacy macht alles soweit korrekt Avatar von supremacy
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    Nö, tu das auf jeden Fall. Damit zeigst du der Firma das du es ernst
    meinst und das du selbst der Ansicht bist das der Vertrag Gültigkeit hat.
    (Was ja auch richtig ist)
    Vom Inkasso Unternehmen würde ich erstmal Abstand nehmen und mich
    bei einer professionellen Beratungsstelle informieren lassen.
    Wenn du in einer Rechtschutzversicherung bist, hast du natürlich Glück...
    ... denn das wäre dann sogar eine kostenlose und verbindliche Beratung.
    Also schick deine Rechnung + die 3 Mahnungen raus und schau wie der
    Kunde reagiert

    Wünsche auf jeden fall noch viel Erfolg.

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