Ohne Vertrag? Ich glaub das lohnt den Aufwand des Einforderns nicht.
Hallo,
Wir haben für unsere Kunden immer einige Leigeräte (Router, Bildschirme etc.) um kurzfristige Phasen zu überbrücken. Ein Kunde hat von mir vor 3 Monaten einen Router erhalten, hat ihn aber bisher nicht zurückgegeben. Wir haben ihm einen Brief geschrieben, in dem wir darauf hinweisen, dass es ein Leihgerät sei und wir dieses binnen sieben Tagen zurück haben möchten, ansonsten werde eine Leihgebühr von 13,50 € pro Monat im Voraus für 12 Monate fällig. Auf diese entstehende Gebühr habe ich auch im Kundengespräch hingewiesen. Leider habe ich den Kunden keinen Leih/Miet-Vertrag unterschreiben lassen.
Es kam also wie es kommen musste, das Gerät kam natürlich nicht wieder. Wie würdet ihr euch verhalten? Einfach die Rechnung stellen? Hat das überhaupt eine rechtliche Basis?
Besten Gruß,
winter
Ohne Vertrag? Ich glaub das lohnt den Aufwand des Einforderns nicht.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Prinzipiell hat dorintia natürlich recht. Der Aufwand ist das ganze nicht wert.
Jedoch ist ein Vertrag auch in mündlicher Form gültig. Vor allem wenn der
Kunde die Geräte auch genommen/verwendet hat.
Mein ehemaliger Arbeitgeber steckte in einem ähnlichen Rechtsstreit.
Er hat gewonnen... jedoch muss ich sagen - das hatte mehrere Gerichtsverhandlungen von nöten gehabt. Vermutlich ist der Betrag den er
schliesslich gewann um einiges geringer als die Gerichtskosten.
Aber einfach mal eine Rechnung auf "gut Glück" und anschließend eine Mahnung schreiben kann doch nicht verboten sein oder?
Gruß,
winter
Nö, tu das auf jeden Fall. Damit zeigst du der Firma das du es ernst
meinst und das du selbst der Ansicht bist das der Vertrag Gültigkeit hat.
(Was ja auch richtig ist)
Vom Inkasso Unternehmen würde ich erstmal Abstand nehmen und mich
bei einer professionellen Beratungsstelle informieren lassen.
Wenn du in einer Rechtschutzversicherung bist, hast du natürlich Glück...
... denn das wäre dann sogar eine kostenlose und verbindliche Beratung.
Also schick deine Rechnung + die 3 Mahnungen raus und schau wie der
Kunde reagiert
Wünsche auf jeden fall noch viel Erfolg.
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