Hallo du,
als Hard- und Sofwareentwickler hast du in aller Regel Aufwendungen in Form von Betriebsbedarf (SKR03 Kto. 4980). Wenn du dir aus Kleinteilen einen eigenen PC "zusammenbastelst", den du dann für beispielsweise deine Arbeit an Software nutzt oder für deine eigene Buchhaltung usw., dann aktiviere nach und nach alle Einzelteile auf das Konto Büroeinrichtung (SKR03 Kto. 420). Am Ende des Jahres wird die Summe genommen und auf die Abschreibungsdauer aufgeteilt und die jährliche AfA gebucht. Wenn du später etwas für den PC im Tausch kaufst, dann buch es auf Rep. Hard-/Software (SKR03 Kto. 4806) und gut. Nur wenn wirklich grössere Neuteile dazukommen wieder dazuaktivieren im Anlagevermögen.
Der Bürostaubsauger ist billiger als 410 Euro und auch selbständig nutzbar, somit GWG und darf im Erstjahr voll abgeschrieben werden.
Die Kosten für Gewerbeanmeldung entweder auf "Sonstige Abgaben" (4390) oder aber "sonstige betr.Aufwendungen" (4900) buchen.
Grüsse Katrin


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