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Thema: Hardware zur Entwicklung -> GWG

  1. #1
    x49
    x49 ist offline
    TP-Junior x49 macht alles soweit korrekt
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    Question Hardware zur Entwicklung -> GWG

    Hallo an alle,

    ich bin ein Software- und Hardwareentwickler.


    1)Ich habe im letzten Jahr mehrmals PC Hardware gekauft, die zum Testen und Entwickeln da waren. Das meiste ist verraucht, einige gelungene Ideen habe ich als Muster verschickt.

    Wie buche ich diese Güter aber?

    Ich habe die jetzt auf sonstige betr. Aufwendungen(Werkzeuge, Wartungskosten) gebucht

    Jetzt bei EÜR dachte ich, dass dies so nicht richtig sien kann!


    Wie kann ich diese Sachen buchen?


    2)Soll ich z.B. am 12 Dez.06 gekauften Bürostaubsauger(<410€ netto) als GWG voll abschreiben?

    3) Wo muss man z.B. die Gebühren für Gewerbeanmeldung buchen?


    Ich bedanke mich im Voraus für die Hilfe!!!

  2. #2
    TP-Member bibukaba macht alles soweit korrekt Avatar von bibukaba
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    Hallo du,

    als Hard- und Sofwareentwickler hast du in aller Regel Aufwendungen in Form von Betriebsbedarf (SKR03 Kto. 4980). Wenn du dir aus Kleinteilen einen eigenen PC "zusammenbastelst", den du dann für beispielsweise deine Arbeit an Software nutzt oder für deine eigene Buchhaltung usw., dann aktiviere nach und nach alle Einzelteile auf das Konto Büroeinrichtung (SKR03 Kto. 420). Am Ende des Jahres wird die Summe genommen und auf die Abschreibungsdauer aufgeteilt und die jährliche AfA gebucht. Wenn du später etwas für den PC im Tausch kaufst, dann buch es auf Rep. Hard-/Software (SKR03 Kto. 4806) und gut. Nur wenn wirklich grössere Neuteile dazukommen wieder dazuaktivieren im Anlagevermögen.

    Der Bürostaubsauger ist billiger als 410 Euro und auch selbständig nutzbar, somit GWG und darf im Erstjahr voll abgeschrieben werden.

    Die Kosten für Gewerbeanmeldung entweder auf "Sonstige Abgaben" (4390) oder aber "sonstige betr.Aufwendungen" (4900) buchen.

    Grüsse Katrin

  3. #3
    TP-Supporter eugenie ist auf einem guten Weg
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    Hallo,

    ich würde diese Ausgaben eher als "Wareneinsatz" erfassen, denn die Teile fließen in eine Leistung ein und werden ggf. verkauft oder als Muster dazu gegeben.

    Gewerbeanmeldungskosoten sind Gebühren/Abgaben - z.B. Konto 4380 im SKR 01.

    Gruß Eugenie

  4. #4
    TP-Member bibukaba macht alles soweit korrekt Avatar von bibukaba
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    Hallo Eugenie,

    ich muss dir leider widersprechen. Wenn man sich einen eigenen PC zusammenbaut aus lauter Einzelteilen und diesen dann betrieblich nutzt, sei es auch nur zu Demo-Zwecken, dann handelt es sich um Anlagevermögen und nicht um Waren. Waren sind Materialien, die ausschliesslich zum Verkauf bestimmt sind. Kauft man als Hardware-Händler Einzelteile ein und baut einen PC für einen Kunden zusammen, dann handelt es sich bei den Einkäufen um Wareneinkäufe.

    Grüsse
    Katrin

  5. #5
    TP-Senior Alberich macht alles soweit korrekt Avatar von Alberich
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    Hier wird ja kein PC zusammengebaut, sondern einzelne Teile werden für bestimmte vorübergehende Zwecke getestet.
    Dann handelt es aber um kein Anlagevermögen, da es nicht bestimmt ist, dem Betrieb dauernd zu dienen.
    Die Formulierung "einige Ideen seien verraucht" deutet auf Verbrauch hin. Auch führte das Testen zur Erstellung von Mustern für Verkaufszwecke.
    Wirtschaftsgüter, die dem Verbrauch, der Veräußerung oder der Verarbeitung dienen, sind Umlaufvermögen (R 6.1 EStR).

  6. #6
    TP-Supporter eugenie ist auf einem guten Weg
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    Hallo bibukaba,

    ich sehe das genauso wie Alberich, denn so nur konnte man es aus der Fragestellung herauslesen. Ihre Meinung gilt aber für tatsächliches Zusammenbasteln eines eigengenutzten PC`c. Vermutlich kommt beides in der Praxis vor!

    Gruß Eugenie

  7. #7
    TP-Member bibukaba macht alles soweit korrekt Avatar von bibukaba
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    Das ist richtig, die Dinge, die vorübergehend zu Testzwecken in einen Firmen-PC eingebaut werden sind Ware und damit Umlaufvermögen. In dem Fall habe ich die Frage wirklich nicht richtig gedeutet und verstanden....

    Katrin

  8. #8
    x49
    x49 ist offline
    TP-Junior x49 macht alles soweit korrekt
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    Wie bucht man dann Umlaufvermögen? und wie Schreibt man das später ab=

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