ein zusätzlicher Text muss nur in der Rechnung enthalten sein, wenn die Leistung steuerfrei ist, z.B. steuerfreie Ausfuhrlieferung § 4 Nr. 1a UStG i.V.m. § 6 UStG.
Wenn die Leistung nicht steuerbar ist braucht kein separater Text aufgeführt werden.
Gruß
Sven


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