Ich würde jetzt hier mal alles durchschauen bzw -suchen:
http://bundesrecht.juris.de/aktuell.html
Hi Ihrs..
ich weiß, dass es auf Neuwaren eine Gewährleistung von 2 und bei gebrauchten auf 1 Jahr gibt..auch, dass es unter Händlern anders sein kann, etc..
Was ich aber die ganze Zeit versuche rauszufinden, ist, wie die Bestimmungen für die verschiedenen Güterarten sind, bzw., wo man das rausfinden kann..
All mein Googlen verlief bisher im Sand..
Um mich verständlicher zu machen: Es gibt doch, z.B. Konsumgüter (z.B. Lebensmittel), da richtet sich die Gewährleistung nach dem Haltbarkeitsdatum
Was ich jetzt ganz genau wissen möchte, ist, wie es bei Sammlerobjekten Kunst, Kultur, Briefmarken, Münzen etc.. aussieht.
Hatte irgendwo aufgeschnappt, dass die Gewährleistung da nicht die übliche Gebrauchtwaren-1-Jahr wäre..
Weiß einer wo es vielleicht eine Art gesetzliche Liste gibt?
Vielen Dank fürs Grübeln
Quixa
Ich würde jetzt hier mal alles durchschauen bzw -suchen:
http://bundesrecht.juris.de/aktuell.html
Der Zynismus ist meine Rüstung, der Sarkasmus mein Schwert und die Ironie mein Schild.
Hi du,
also ich konnte im BGB nichts finden, welches Sonderrechte für die von dir erwähnten Güter einräumt. Wie du auch schon gesagt hast, die gibt es in der Ausnahme nur für Gebrauchtgüter, bei denen die Gewährleistungsfrist auf 1 Jahr beschränkt werden kann - dies muss aber dann schriftlich gemacht und der Kunde darauf hingewiesen werden.
Grüsse Katrin
Merci..
hab ich wohl was falsches aufgeschnappt
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