kannst du nur ausdiskutieren, rein rechtlich ist da nix drin.
du gibst selber zu, dass es Fehler gab,
einen Vertrag darüber, wer für Rechtschreibfehler/Korrekturlesen zuständig war, gibt es nicht
also kannst du nur mit deinem Auftraggeber feilschen
Rechnungskürzung bei "Schlechterfüllung" ist prinzipiell möglich


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