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Thema: Mwst ausweisbar ?!?

  1. #1
    TP-Member firewire macht alles soweit korrekt
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    Question Mwst ausweisbar ?!?

    So, seit langem auch mal wieder hier

    Wenn ich ein Gewerbe angemeldet habe, dann bin ich doch berechtigt die Mwst auf Rechnungen auszuweisen, oder nicht ? ?

  2. #2
    TP-Supporter 23012 macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von 23012
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    Hallo,
    habs jetzt nicht im Kopf, ob das bei der Gewerbe-Anmeldung gefragt
    wird. Mehrwertsteuer weisen nur solche Unternehmer in ihren Rechnungen
    aus, die nicht beim Finanzamt die Kleinunternehmer-Regelung gewählt
    haben. Lies mal in diesem Forum die FAQ Kleinunternehmer
    Auch bei Existenzgründung findest Du ganz viel Informationen zu
    diesem Thema.
    Gruss
    23012

  3. #3
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Nur wenn du die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch genommen hast und der Regelbesteuerrung unterliegst. (Fragebogen zur steuerl. Erfassung vom FA)

    Bist du eigentlich Kleinunternehmer und stellst jetzt plötzlich Rechnungen mit ausgewiesener MwSt. fällt die sofort für dich flach und du musst die USt. an das FA abführen, hast dann alle Pflichten und Rechte des Regelbesteuerten. Übrigens gilt das immer für's ganze Jahr.

    Hast du den Bogen noch gar nicht und sollst jetzt ne Rechnung schreiben und wärst deinem geschätztem Umsatz nach eigentlich Kleinunternehmer, kannst du zur Regelbesteuerung optieren. An diese Entscheidung bist du 5 Jahre gebunden.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  4. #4
    TP-Member firewire macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Hast du den Bogen noch gar nicht und sollst jetzt ne Rechnung schreiben und wärst deinem geschätztem Umsatz nach eigentlich Kleinunternehmer, kannst du zur Regelbesteuerung optieren. An diese Entscheidung bist du 5 Jahre gebunden.


    Danke schon mal für die Infos. So nen Bogen hatte ich noch nie.
    D.h. ich kann nun Rechnungen mit Mwst ausweisen und muss dies dann eben auch beibehalten?!

    Und des mit der Mwst mach ich dann ganz normal bei der Einkommenssteuererklärung?

  5. #5
    TP-Supporter junimond ist auf einem guten Weg Avatar von junimond
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    Die MWST hat zunächst erst mal nichts mit der Einkommenssteuer zu tun. Das ist eine eigene Baustelle.
    Du musst am Ende eines Jahres eine getrennte USt Jahreserklärung abgeben und unter Umständen auch im schon laufenden Jahr Umsatzsteuervoranmeldungen entweder vierteljährlich oder monatlich.
    Das hängt von deinem zu erwartenden USt-Aufkommen ab.
    Sollte man deutlich unter 17500 € Umsatz im Jahr liegen, lohnt der Aufwand auf die Kleinstunternehmerregelung zu verzichten in der Regel nicht.
    Der Aufwand ist jedenfalls schon deutlich höher, wenn man USt-pflichtig ist und das FA schaut da auch noch genauer hin als sonst schon.

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