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Alt 07.05.2007, 10:48   #1
TP-Member
 
Registriert seit: Mar 2002
Ort: Kinopolis / MTZ
firewire macht alles soweit korrekt
Question

Mwst ausweisbar ?!?


So, seit langem auch mal wieder hier

Wenn ich ein Gewerbe angemeldet habe, dann bin ich doch berechtigt die Mwst auf Rechnungen auszuweisen, oder nicht ? ?
firewire ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 07.05.2007, 11:40   #2
TP-Supporter
 
Benutzerbild von 23012
 
Registriert seit: Jan 2003
Ort: NRW
23012 macht sich hier sehr viel Mühe
Hallo,
habs jetzt nicht im Kopf, ob das bei der Gewerbe-Anmeldung gefragt
wird. Mehrwertsteuer weisen nur solche Unternehmer in ihren Rechnungen
aus, die nicht beim Finanzamt die Kleinunternehmer-Regelung gewählt
haben. Lies mal in diesem Forum die FAQ Kleinunternehmer
Auch bei Existenzgründung findest Du ganz viel Informationen zu
diesem Thema.
Gruss
23012
__________________
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23012 ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.05.2007, 11:40   #3
TP-Lady-Mod
 
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
dorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKEdorintia ist ein richtiges Arbeitstier - DANKE
Nur wenn du die Kleinunternehmerregelung nicht in Anspruch genommen hast und der Regelbesteuerrung unterliegst. (Fragebogen zur steuerl. Erfassung vom FA)

Bist du eigentlich Kleinunternehmer und stellst jetzt plötzlich Rechnungen mit ausgewiesener MwSt. fällt die sofort für dich flach und du musst die USt. an das FA abführen, hast dann alle Pflichten und Rechte des Regelbesteuerten. Übrigens gilt das immer für's ganze Jahr.

Hast du den Bogen noch gar nicht und sollst jetzt ne Rechnung schreiben und wärst deinem geschätztem Umsatz nach eigentlich Kleinunternehmer, kannst du zur Regelbesteuerung optieren. An diese Entscheidung bist du 5 Jahre gebunden.
__________________
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Mein kleines Online-Lädchen
dorintia ist gerade online   Mit Zitat antworten
Alt 07.05.2007, 12:40   #4
TP-Member
 
Registriert seit: Mar 2002
Ort: Kinopolis / MTZ
firewire macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
Hast du den Bogen noch gar nicht und sollst jetzt ne Rechnung schreiben und wärst deinem geschätztem Umsatz nach eigentlich Kleinunternehmer, kannst du zur Regelbesteuerung optieren. An diese Entscheidung bist du 5 Jahre gebunden.


Danke schon mal für die Infos. So nen Bogen hatte ich noch nie.
D.h. ich kann nun Rechnungen mit Mwst ausweisen und muss dies dann eben auch beibehalten?!

Und des mit der Mwst mach ich dann ganz normal bei der Einkommenssteuererklärung?
firewire ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.05.2007, 15:04   #5
TP-Senior
 
Benutzerbild von junimond
 
Registriert seit: Jan 2007
junimond ist auf einem guten Weg
Die MWST hat zunächst erst mal nichts mit der Einkommenssteuer zu tun. Das ist eine eigene Baustelle.
Du musst am Ende eines Jahres eine getrennte USt Jahreserklärung abgeben und unter Umständen auch im schon laufenden Jahr Umsatzsteuervoranmeldungen entweder vierteljährlich oder monatlich.
Das hängt von deinem zu erwartenden USt-Aufkommen ab.
Sollte man deutlich unter 17500 € Umsatz im Jahr liegen, lohnt der Aufwand auf die Kleinstunternehmerregelung zu verzichten in der Regel nicht.
Der Aufwand ist jedenfalls schon deutlich höher, wenn man USt-pflichtig ist und das FA schaut da auch noch genauer hin als sonst schon.
junimond ist offline   Mit Zitat antworten
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