Hallo,
wenn ich das richtig verstanden habe, bekommt ein Unternehmer das ihn für Warenlieferung zustehende Entgelt zuzüglich Zinsen, Gebühren und und und.
Das eigentliche Geld ist der Umsatzsteuer zu unterwerfen, wie wenn er es regulär erhalten hätte. Der Zins ist Zinsertrag (wie bei der Bank) und nur Ertragssteuerpflichtig. Ebenso sind Mahngebühren usw. nicht umsatzsteuerpflichtig, da hier kein Leistungstausch vorliegt.
Grüsse
Katrin


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