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Thema: Arbeitnehmer Firmenwagen nur 1% pauschal

  1. #1
    TP-Newbie muselmann macht alles soweit korrekt
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    2

    Arbeitnehmer Firmenwagen nur 1% pauschal

    Hallo,

    ich blicke irgendwie nicht ganz durch, und hab keine
    Ahnung was ich in meine Einkommensteuererklärung kritzeln soll.

    Ich habe seit einem halben Jahr einen Firmenwagen, zur privaten Nutzung.
    Dieser wird monatlich mit 1% pauschal versteuert.

    Kann ich jetzt bei meiner Lohnsteuer trotzdem Werbungskosten
    geltend machen, auch wenn keine 0,03 % zusätzlich pro Monat und Kilometer versteuert wurden.

    Gebe ich jetzt besser gar keine Werbungskosten an, weil ich dann eventuell nachzahlen muß ?

    Kann ich überhaupt, gar nichts als Fahrten zwischen Arbeitsplatz und Wohnung angeben ?

    Bin sehr ratlos, und hoffe auf verständliche Hilfe.....

    mfG

  2. #2
    sowhat83
    Guest
    hallo,

    mit der 1%-regelung ist nur die private nutzung des kfz abgegolten. wenn das fahrzeug zusätzlich noch für fahrten zwischen wohnung und arbeitsstätte genutzt wird, erhöht sich dieser wert um 0,03% (des auf volle hundert abgerundeten bruttolistenpreises pro kalendermonat für jeden vollen km [einfache entfernung]). da -wie du beschrieben hast- hier nur die 1%-regelung angewendet wird, wird das fahrzeug demnach meines erachtens nicht für fahrten zwischen wohnung und arbeitsstätte genutzt (was aber sehr untypisch ist, es sei denn, du hast keine regelmäßige "arbeitsstätte").

    die entfernungspauschale ist verkehrsmittelunabhängig, d.h. du kannst diese ansetzen, wenn du fahrten zwischen wohnung und arbeitsstätte hast und zwar unabhängig davon, ob du zu fuß gehst, mit dem fahrrad oder bus fährst . aber irgendwie finde ich es unlogisch, ein firmenfahrzeug zwar privat nutzen zu dürfen jedoch nicht für die fahrten zwischen wohnung und arbeitsstätte.

    gruß
    sowhat83

  3. #3
    TP-Member oerdiz ist auf einem guten Weg
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    78
    Ich würde mal sagen hier hat der Arbeitgeber die Versteuerung für Fahrten Wohnung Arbeit vergessen oder was auch immer. Wenn der Fragende von Werbungskosten spricht, denkt er wohl genau an diese Fahrten oder nicht?

    Das wäre eine nicht korrekte Handhabe des Arbeitgebers, die zu korrigieren ist. Wenn versteuert, dann können auch Werbungskosten für diese Fahrten mit der Entfernungspauschale angesetzt werden.

  4. #4
    sowhat83
    Guest
    also ich glaube hier auch eher an "...oder was auch immer.".
    meines erachtens wird ein arbeitgeber, der einen firmenwagen zur verfügung stellt und für die private nutzung dieses kfzs die 1%-regelung anwendet, mit an sicherheit grenzender wahrscheinlichkeit nicht einfach so die 0,03% "vergessen".

    eine einfach erklärung könnte natürlich sein, dass keine "regelmäßige arbeitsstätte" vorhanden ist.
    aber nur auf grund der verwendung des begriffes der werbungskosten, kann zumindest ich das nicht beurteilen. nicht alle begriffe (zb "lohnsteuer" ) werden hier in dem zusammenhang benutzt, wie sie rechtlich zu definieren sind. deswegen gibt es ja ein forum dieser art.

  5. #5
    TP-Supporter eugenie ist auf einem guten Weg
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    407
    Es kann doch sein, dass der AN regelmäßig Dienstreisen von seinem Wohnort macht und keine feste Arbeitsstätte beim AG hat. Dann darf er natürlich auch keine Weg Whg-Arbeitsstätte als WK eintragen! Alle anderen Kosten trägt der Arbeitgeber, also keine PKW-abhängigen WK!

    Der Fragesteller sollte sich mal äußern!

    Gruß Eugenie

  6. #6
    TP-Newbie muselmann macht alles soweit korrekt
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    2
    Hi,

    also ich habe den Firmenwagen inkl. Benzin als reine Gehaltserhöhung bekommen.
    Er dient hauptächlich zu privaten Zwecken.
    (ausser hin und wieder mal Fahrten zu Messen )

    Die meisten Kilometer benötige ich für Fahrten zwischen Wohnung und
    Arbeitsplatz.

    Es wird aber nur 1% vom LP pauschal versteuert.

    Ich weiss jetzt halt nicht, was ich in meine Einkommens-Steuererklärung schreiben soll.

    Kann ich nun die Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte als Werbungskosten ansetzen oder nicht ?
    Wenn nicht, soll ich dann einfach gar nichts reinschreiben ?

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