hallo,
mit der 1%-regelung ist nur die private nutzung des kfz abgegolten. wenn das fahrzeug zusätzlich noch für fahrten zwischen wohnung und arbeitsstätte genutzt wird, erhöht sich dieser wert um 0,03% (des auf volle hundert abgerundeten bruttolistenpreises pro kalendermonat für jeden vollen km [einfache entfernung]). da -wie du beschrieben hast- hier nur die 1%-regelung angewendet wird, wird das fahrzeug demnach meines erachtens nicht für fahrten zwischen wohnung und arbeitsstätte genutzt (was aber sehr untypisch ist, es sei denn, du hast keine regelmäßige "arbeitsstätte").
die entfernungspauschale ist verkehrsmittelunabhängig, d.h. du kannst diese ansetzen, wenn du fahrten zwischen wohnung und arbeitsstätte hast und zwar unabhängig davon, ob du zu fuß gehst, mit dem fahrrad oder bus fährst. aber irgendwie finde ich es unlogisch, ein firmenfahrzeug zwar privat nutzen zu dürfen jedoch nicht für die fahrten zwischen wohnung und arbeitsstätte.
gruß
sowhat83


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. aber irgendwie finde ich es unlogisch, ein firmenfahrzeug zwar privat nutzen zu dürfen jedoch nicht für die fahrten zwischen wohnung und arbeitsstätte.