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Thema: Verständnissfrage Umsatz

  1. #1
    TP-Insider Bodensee bringt sich richtig ein Bodensee bringt sich richtig ein
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    Verständnissfrage Umsatz

    Hallo,

    irgendwie bin ich jetzt komplett durcheinander....... Der Umsatz, wird der berechnet wenn ich die Rechnung geschrieben habe oder wenn der Kunde die Rechnung bezahlt hat?

    Beispielt, ein Kunde beauftragt mich, die Arbeit wird ausgeführt, eine Rechnung wird geschrieben. Laut Faktura und Auftrag wird der Rechnungsbetrag sofort als Umsatz angerechnet. Nun zahlt der Kunde aber nicht.... ich habe also nur theoretisch Umsatz gemacht.

    Oder gleiches Beispiel, nur zum Jahresende. Die Rechnung wird am 31.12.2006 geschrieben und im Januar 2007 bezahlt. Fällt der Umsatz nun in 2006 oder 2007?

    Schonmal danke für die Hilfe und Erklärungen.
    Grüsse vom Bodensee

    "EDV-Systeme verarbeiten nur womit sie gefüttert werden. Kommt Mist rein, kommt auch Mist raus." André Kostolany

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  2. #2
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    Zitat Zitat von Bodensee Beitrag anzeigen
    Beispielt, ein Kunde beauftragt mich, die Arbeit wird ausgeführt, eine Rechnung wird geschrieben. Laut Faktura und Auftrag wird der Rechnungsbetrag sofort als Umsatz angerechnet. Nun zahlt der Kunde aber nicht.... ich habe also nur theoretisch Umsatz gemacht.
    Dafür ist u.a. interessant zu wissen, ob du Ist- oder Sollversteuerer bist. Unterliegst du der Sollversteuerung, musst du z.B. die USt. der Rechnung abführen auch wenn der Kunde noch gar nicht bezahlt hat.
    Ich bin Istversteuerer und buche auch erst wenn das Geld da oder weg ist.
    Buchst du vorher, musst du bei Nichtzahlung ja eine Storno-Buchung oder sowas machen.

    Zitat Zitat von Bodensee Beitrag anzeigen
    Oder gleiches Beispiel, nur zum Jahresende. Die Rechnung wird am 31.12.2006 geschrieben und im Januar 2007 bezahlt. Fällt der Umsatz nun in 2006 oder 2007?
    Maßgeblich dafür ist wann die Leistung erbracht wurde, ist z.B. für die USt. wichtig. Hab im Januar auch was mit 16% gebucht.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
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    Okay, dann gehe ich mal davon aus, dass Istversteuerer einer richtigen Buchführung unterliegen, kann das sein?

    Demnach trifft dies nicht bei mir zu, da ich lediglich eine EÜ-Rechnung machen muss. Somit wäre ich dann Sollversteuerer.

    kann man das so sehen?
    Geändert von Bodensee (13.05.2007 um 20:10 Uhr)
    Grüsse vom Bodensee

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  4. #4
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    Nein, ich mach auch nur 'ne EÜR, hab aber trotzdem Istversteuerung (warum soll ich dem FA Geld vorschießen, was ich u.U. gar nicht hab) im Fragebogen zur steuerl. Erfassung angekreuzt.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  5. #5
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    Okay vielen Dank für die Info.
    Dann muss ich wohl direkt beim FA nachfragen, da ich wohl leider keine Kopie des Fragebogens habe.
    Grüsse vom Bodensee

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  6. #6
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    Sollversteuerung ist die Regel

    falls du eine Rechnung mal nicht bezahlt bekommst, kannst du dir dann später mit dieser Begründung die schon gezahlte USt. wieder erstatten lassen/verrechnen
    brauchst dann halt den Nachweis, dass wirklich nicht bezahlt wurde (EV des Schuldners, Schreiben vom Inkassobüro o.ä.)

  7. #7
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    Ich muss morgen sowieso beim FA anrufen, dann kann ich ja mal fragen.

    Warum gibt es eigentlich diese verschiedenen Versteuerungsarten? Wenn man frei wählen kann und die Istversteuerung besser ist, warum dann die Sollversteuerung? Gibt es da denn noch weitere Vor- und Nachteile?
    Grüsse vom Bodensee

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  8. #8
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  9. #9
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    Aha, super Danke!
    Wie ich soeben vom FA erfahren habe, bin ich also Sollversteuerer. Das ist in sofern komisch, als dass ich bisher die Vorsteuer immer erst dann berechnet habe, nachdem ich die Lieferanten bezahlt habe und die USt. ans FA gemeldet hatte, wenn die Kunden bezahlt hatten.

    Ich glaube ich muss da mal weitere Infos vom FA oder einem Steuerberater anfordern, um darüber mehr zu erfahren.
    Grüsse vom Bodensee

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  10. #10
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    Zitat Zitat von Bodensee Beitrag anzeigen
    Wie ich soeben vom FA erfahren habe, bin ich also Sollversteuerer. Das ist in sofern komisch, als dass ich bisher die Vorsteuer immer erst dann berechnet habe, nachdem ich die Lieferanten bezahlt habe und die USt. ans FA gemeldet hatte, wenn die Kunden bezahlt hatten.
    Naja, das ist nur für dich komisch... weil du müsstest normalerweise alle VA ändern. Für das FA sehen deine VA nicht komisch aus, da die ja keine Rechnungen und Kontoauszüge sehen.
    Hast du diesbezüglich gleich mal das FA gefragt?
    Geändert von dorintia (14.05.2007 um 10:26 Uhr)
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  11. #11
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Naja, das ist nur für dich komisch... weil du müsstest normalerweise alle VA ändern. Für das FA sehen deine VA nicht komisch aus, da die ja keine Rechnungen und Kontoauszüge sehen.
    Hast du diesbezüglich gleich mal das FA gefrag?
    Nein gefragt habe ich nicht.
    Komisch ist nur, dass ich eigentlich den Antrag zur Erfassung habe mit einem Steuerberater zusammen ausgefüllt habe. Von daher war mir so, als dass ich Istbesteuerer wäre....... kann das aber evtl. geändert worden sein, da ich zu Anfang die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen habe?

    Auf der anderen Seite sehe ich das jetzt auch nciht als den großen fehler an, da das FA ja bisher auch immer sein Geld bekommen hat, wenn auch erst um ein Quartal verspätet. Im Gegenzug habe ich ja auch immer die Vorsteuer "später" berechnet.

    Zumindest weiß ich es ja jetzt und kann mich daran halten
    Grüsse vom Bodensee

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  12. #12
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    Soll- und Istversteuerung haben nichts mit der EÜR zu tun und auch nichts mit dem Vorsteuerabzug. Beide beziehen sich nur auf die Umsatzsteuer der eigenen Leistungen an den Kunden.

    Die Istversteuerung ist in § 20 UStG geregelt, wo auch die Voraussetzungen genannt sind.
    http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/__20.html

    Wenn jemand ursprünglich Kleinunternehmer war so wurden da keine Angaben zur Soll- bzw. Istversteuerung gemacht. Beim Übergang wird dann der Regelfall (Sollversteuerung) zugrunde gelegt. Ein einfaches Schreiben beim Finanzamt ist ausreichend um die Versteuerungsart auf Istversteuerung umzustellen.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

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