Hallo,
du kannst prinzipiell schon auch als Einzelunternehmer zwei Fahrzeuge als Anlagevermögen besitzen. Allerdings musst du die Grenzen der betrieblichen/privaten Nutzung beachten, d.h. mind. 10% betrieblich um willkürliches BV zu haben, mind. 50% betriebliche Nutzung um notwendiges Betriebsvermögen zu haben und bei 90% betr.Nutzung ist es sogar zwingend Betriebsvermögen. Du musst also mit beiden Fahrzeugen auf eine mind.10%ige betr.Nutzung kommen. Dann wär die erste Hürde geschafft.
Nun ist es aber so, dass man nicht einfach ein oder zwei PKWs voll betrieblich mit allen Kosten laufen lassen kann. Also musst du dem Finanzamt glaubhaft nachweisen, welches Fahrzeug du wie und wann nutzt. Sollte eines der Fahrzeuge z.B. ein Bus mit Umbau (Regalen im Fond usw.) sein, denke ich, dass du keine grossen Probleme bekommst, dieses Fahrzeug ohne Fahrtenbuch und auch ohne Eigenverbrauch in deinem Betrieb zu buchen. Bei einem Galaxy oder sonstigen privat nutzbaren Autos müsstest du entweder zum Nachweis der betr./priv. Fahrten ein Fahrtenbuch führen (nur was für ganz akribische!) oder du bedienst dich der 1%-Regelung für den privaten Nutzungsanteil. Doch da ist seit einem Jahr auch etwas der Wurm drin: du musst über einen repräsentativen Zeitraum einen Nachweis führen, dass die Nutzung dieses Fahrzeuges mind. 50% betrieblich ist. Nur dann kannst du die 1%-Regelung anwenden. Ansonsten sachgerechte Schätzung (also z.B. 40% private Nutzung, heisst 40% Eigenverbrauch).
Hilft dir das weiter?
Grüsse Katrin


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