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Thema: Fragen zu Firmenfahrzeug / KFZ

  1. #1
    TP-Newbie Thocono macht alles soweit korrekt
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    Thumbs down Fragen zu Firmenfahrzeug / KFZ

    Hi,

    ich bin Elektriker und habe bereits einen Firmenwagen, den ich ausschließlich für die Firrma brauche. Den Privatwagen benötige ich für Kundenkontakte (Architekten etc.) Kann ich diesen (als Einzelunternehmer) auch auf die Firma anmelden, sowie komplett absetzen bzw. abschreiben und gibt es hierfür besondere Voraussetzungen?
    Wäre es z.B. möglich einen Galaxy zusätzlich über die Firma laufen zu lassen (und Privatfahrten der Firma zu erstatten).

    Danke und Gruß
    Thocono

  2. #2
    TP-Member bibukaba macht alles soweit korrekt Avatar von bibukaba
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    Hallo,

    du kannst prinzipiell schon auch als Einzelunternehmer zwei Fahrzeuge als Anlagevermögen besitzen. Allerdings musst du die Grenzen der betrieblichen/privaten Nutzung beachten, d.h. mind. 10% betrieblich um willkürliches BV zu haben, mind. 50% betriebliche Nutzung um notwendiges Betriebsvermögen zu haben und bei 90% betr.Nutzung ist es sogar zwingend Betriebsvermögen. Du musst also mit beiden Fahrzeugen auf eine mind.10%ige betr.Nutzung kommen. Dann wär die erste Hürde geschafft.

    Nun ist es aber so, dass man nicht einfach ein oder zwei PKWs voll betrieblich mit allen Kosten laufen lassen kann. Also musst du dem Finanzamt glaubhaft nachweisen, welches Fahrzeug du wie und wann nutzt. Sollte eines der Fahrzeuge z.B. ein Bus mit Umbau (Regalen im Fond usw.) sein, denke ich, dass du keine grossen Probleme bekommst, dieses Fahrzeug ohne Fahrtenbuch und auch ohne Eigenverbrauch in deinem Betrieb zu buchen. Bei einem Galaxy oder sonstigen privat nutzbaren Autos müsstest du entweder zum Nachweis der betr./priv. Fahrten ein Fahrtenbuch führen (nur was für ganz akribische!) oder du bedienst dich der 1%-Regelung für den privaten Nutzungsanteil. Doch da ist seit einem Jahr auch etwas der Wurm drin: du musst über einen repräsentativen Zeitraum einen Nachweis führen, dass die Nutzung dieses Fahrzeuges mind. 50% betrieblich ist. Nur dann kannst du die 1%-Regelung anwenden. Ansonsten sachgerechte Schätzung (also z.B. 40% private Nutzung, heisst 40% Eigenverbrauch).

    Hilft dir das weiter?

    Grüsse Katrin

  3. #3
    TP-Supporter junimond ist auf einem guten Weg Avatar von junimond
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    Wobei die immer wieder geschmähte weil aufwendige Führung eines Fahrtenbuches zumindest für das erste Jahr empfehlenswert ist, um mal ausrechnen zu können, welche Variante günstiger ist.
    Bei mir würde nämlich die Anwendung der 1% Regel zu 0 € Betriebsausgaben führen, wogegen die Berechnung mit Fahrtenbuch zu mehreren tausend € steuermindernden Betriebsausgaben führt.
    Also so einfach zu sagen, Fahrtenbuch ist mir zu aufwendig, kann richtig teuer werden...

  4. #4
    TP-Member bibukaba macht alles soweit korrekt Avatar von bibukaba
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    Hallo Junimond,

    ich wollte nur meine Praxiserfahrung weitergeben. Ich arbeite seit über 13 Jahren in bzw. für Steuerbüros und bin seit fast 5 Jahren selbständig als Bilanzbuchhalterin. Meine Erfahrung ist, dass es sehr sehr wenige hinbekommen, das Fahrtenbuch täglich und ordnungsgemäss zu führen. Du solltest manch ein Fahrtenbuch mal sehen, da stellt es einen die Nackenhaare: gekritzelt dass es kein normaler Mensch (noch nicht einmal ein Arzt) lesen kann, es fehlen Angaben obwohl die Zeilen ja eine Überschrift haben, die km-Werte von Zeile 1 werden in Zeile 2 falsch vorgetragen, 7001 km plus 13 km gibt 7020 km und und und. Der Steuerpflichtige oder aber das Steuerbüro muss am Ende des Jahres das Fahrtenbuch nochmals prüfen und nachaddieren, meist entdeckt man da eben auch nochmals Rechenfehler. Da verliert das eine oder and. Fahrtenbuch an Glaubwürdigkeit. Ich denke, Sven kann mir in dem Fall beipflichten, da er ja wohl von der Finanzverwaltung kommt.

    Aber du hast dennoch recht: ein Fahrtenbuch kann durchaus lohnenswert sein. Doch man muss es einfach akribisch führen und sich selbst ins Gebet nehmen, jede Fahrt sollte sofort eingetragen werden. Wenn du es so hinbekommst, dann hast du dich richtig entschieden.

    Grüsse Katrin

  5. #5
    TP-Supporter Sven0 macht alles soweit korrekt
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    Ich habe einen anderen heißen Tip für dich.

    Ich habe einen Wagen den ich für Privat als auch gewerbliche Fahrten nutze. Diesen habe ich auf meine Frau angemeldet als Halter, ich bin jedoch Versicherungsnehmer. Das heißt ich selber habe gar kein Fahrzeug, weder privat noch gewerblich.

    Ich führe in diesem Auto ein Fahrtenbuch wo ich NUR die gewerblichen Fahrten eintrage und diese dann mit 0,30 Euro pro km als Betriebsausgabe geltend mache.

    Ich habe ausgerechnet das ich am Ende damit höhere Betriebsausgaben geltend machen kann als wenn ich den Wagen auf mich anmelden würde und die tatsächlichen Betriebskosten mittels Fahrtenbuch geltend machen würde. Diese 0,30 Euro/km sind wirklich nicht übel! Die Versicherungskosten kann man nicht geltend machen weil es ja der Wagen der Frau ist, diese sind quasi in den 0,30 Euro/km enthalten.

    Das ganze hat noch einen weiteren Vorteil: falls du mal mit deiner Firma in eine finanzielle Schieflage gerätst und Insolvenz anmeldest hast du gar kein eigenes Auto was man dir wegnehmen könnte.

  6. #6
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Ich denke, Sven kann mir in dem Fall beipflichten, da er ja wohl von der Finanzverwaltung kommt.
    jupp, über die Hälfte der Fahrtenbücher weisen Mängel auf, die zur Aberkennung der Fahrtenbuchmethode führen.

    Ich führe in diesem Auto ein Fahrtenbuch wo ich NUR die gewerblichen Fahrten eintrage und diese dann mit 0,30 Euro pro km als Betriebsausgabe geltend mache.
    das ist kein Fahrtenbuch wie es die Verwaltung haben will, sondern lediglich eine Aufzeichnung über gefahrene Kilometer.
    Wenn du auch die Kosten des PKW trägst kannst du die 0,30 EUR je Kilometer geltend machen.

    Das ganze hat noch einen weiteren Vorteil: falls du mal mit deiner Firma in eine finanzielle Schieflage gerätst und Insolvenz anmeldest hast du gar kein eigenes Auto was man dir wegnehmen könnte.
    Im Endeffekt richtig, dennoch muss die Person die Vollstreckung vorerst über sich ergehen lassen, §§ 263 AO, 739 ff ZPO und 1362 BGB.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  7. #7
    TP-Supporter Sven0 macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von Sven Beitrag anzeigen
    Wenn du auch die Kosten des PKW trägst....
    Muss ich dafür Tankrechnungen aufheben oder wie soll der Nachweis erfolgen?
    Ich bin Versicherungsnehmer des Autos, jedoch nicht der Halter, d.h. die Versicherungsbeträge bezahle ich, die Steuern meine Frau.

  8. #8
    TP-Newbie Thocono macht alles soweit korrekt
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    Smile Danke

    Hi,

    Eure Antworten helfen in jedem Fall weiter!
    Wollte mich recht herzlich bedanken...

    Gruß
    Thocono

  9. #9
    TP-Newbie neuling64 macht alles soweit korrekt
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    1% Regelung wie Buchen?

    Hallo,

    ich möchte vom Fahrtenbuch auf die 1% Regelung umsteigen und habe dazu noch Fragen.

    Der Kauf des KFZ war 2005. Vorsteuer wurde 100% gegenüber dem FA geltend gemacht. Jetzt steht das KFZ noch mit einem Nettowert 12.492,82 €
    in den Büchern. Abschreibung pro Jahr 3189,66 €

    Wie buche ich das jetzt korrekt? bzw. wie würde der Buchungssatz aussehen?

    Und wie verhält sich das mit dem laufenden Kosten pro Jahr (Benzin, Versicherung Wartung) wir davon auch 1% als Eigenverbrauch bzw. Eigenentnahme gebucht? Und wie sieht hier die Buchung praktisch aus?

    Grüße

    neuling64

  10. #10
    TP-Member bibukaba macht alles soweit korrekt Avatar von bibukaba
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    Hallo Neuling,

    zuerst einmal hat der ursprüngliche Vorsteuerabzug meines Wissens nach keine Bewandnis. Solange das Fahrzeug weiter betrieblich (zu mehr als 50%) genutzt wird, ist dieser ursprüngliche Abzug auch nicht zu korrigieren.

    Bei der 1%-Regelung sind die urspr. Anschaffungskosten ebenso unerheblich, da auf den inländischen Bruttolistenneupreis inkl. Sonderausstattung abzustellen ist. Diesen würde ich mir (sofern das ein GW war) vom Autohaus schriftlich bestätigen lassen, also den Fahrzeugneupreis inkl. MwSt (damalige!) und ohne Fracht-/Überführungskosten. Von diesem Betrag nimmst du monatlich 1%. Dieser sich daraus ergebende Betrag splittest du in 80 und 20% auf. Der 80%ige Wert wird mit 19% USt belegt (draufschlagen). Die Buchungen lauten dann:

    bei den 80% inkl. USt: 1880/8921 bzw. im SKR 04 2130/4657
    bei den 20% ohne USt: 1880/8924 bzw. im SKR 04 2130/4659

    Dann muss noch geschaut werden, ob es Fahrten zw. Wohnung und Betrieb mit diesem PKW gibt. Dann dafür vom Bruttolistenpeis 0,03% je Entfernungskilometer und gebucht wird 1880/8939 (SKR 04 weiss ich nicht auswendig).

    Es sei der Hinweis erlaubt, dass allerdings seit 2007 ein fahrtenbuchähnlicher Nachweis über die betriebliche Nutzung des PKW gemacht werden muss. Es empfielt sich also für einen repräsentativen Zeitraum - also bis betriebliche Übung einkehrt - solche Aufzeichnungen über die betrieblichen Fahrten gemacht wird.

    Ich hoffe, das hilft dir etwas weiter. Ansonsten kannst du mir auch gerne privat mailen: katrin.barth@fibu-barth.de

    Grüsse Katrin

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