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Thema: innergem. Erwerb Fall aus Praxis

  1. #1
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    innergem. Erwerb Fall aus Praxis

    ich habe folgendes Problem:

    Ich habe zwei Artikel für 95 EUR = 190 EUR inkl. (Irländischer UST von 16% = 13,10 EUR x 2 = 26,20 EUR) gekauft innerhalb der EU.


    Die Zahlung des Gesamtbetrages ist per Vorkasse als Banküberweisung erfolgt. Zu dem Zeitpunkt wurde die UST Ident Nummer von mir nicht mit übermittelt, da bei der Bestellung über Online nicht ganz klar für mich war das es sich um ein Unternehmen innerhalb der EU handelt.

    Fragen:
    1. Ich würde jetzt erstmal zu diesem Zeitpunkt
    Anzahlung für Lieferungen an Bank 190 EUR buchen?! Und die Vorsteuer weglassen. Ist das okay?
    1.1 Da ich ja weiß das es sich um einen innergemeinschaftlichen Erwerb handelt oder sollte die Vorsteuer trotzdem erstmal gebucht werden, da die Belege für den Nachweis des innergemeinschaftlichen Erwerbs ja noch fehlen?

    Es ging dann wie folgt weiter:
    Es wurde leider trotz öfteren Nachfaßen beim Lieferanten keine Rechnung geschickt.

    Fragen:
    2. Wenn es dabei bleiben würde das ich keine Rechnung als Beleg erhalte, kann ich dann trotzdem

    Wareneingang an Anzahlung für Lieferungen 190 EUR

    umbuchen?? Vorsteuer kann ich in diesem Fall ja nicht abziehen.
    2.1 Ist diese Betriebsausgabe ohne Beleg so buchbar? Es ist ja nur der Posten auf dem Kontoauszug zu sehen. Oder muss man notfalls einen Eigenbeleg schreiben?
    2.2 Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich wenn der Lieferant nicht dazu zu bewegen ist eine ordnungsgemäße Rechnung auszustellen?


    Zwei Monate später hat der Lieferant dann doch zwei Rechnungen für den Betrag nachgereicht, jedoch mit Umsatzsteuer aus Irland mit drauf. Die Rechnungen wurden jedoch per Email ohne Digitale Signatur geschickt.

    Fragen:
    3.1 Daher würde ich jetzt die Anzahlung mit der vollen Summe (Bruttosumme inkl. Irländischer UST) als Wareneingang verbuchen ohne Vorsteuer?!


    Wareneingang an Anzahlung für Lieferungen 190 EUR

    Ist das okay?

    3.2 Habe ich Probleme mit diesen Belegen ohne Signatur wenn ich diese als Betriebsausgabe reinnehme?Auch wenn ich hier keine VST geltend machen kann, da diese Rechnungen ja nicht den innergemeinschaftlichen Erwerb ausweisen? Hier bin ich sehr unsicher in dem Punkt.


    Jetzt habe ich dem Lieferanten meine Umsatzsteuer Identnummer mitgeteilt und um Korrektur gebeten, das es sich um einen innergemeinschaftlichen Erwerb handelt. Es hatte sich zwischenzeitlich noch die Situation ergeben, dass mein Endkunde einen Artikel von den beiden verkauften an den Lieferanten zurückgeschickt hat. So dass ich auch noch auf eine Erstattung für den Artikel wartete.

    Nun passierte folgendes.

    => Ich habe eine Rücküberweisung erhalten Summe entspricht der Umsatzsteuer eines der beiden Artikel von 13,10 EUR und später eine weitere Überweisung über volle 95 EUR
    Das ist der komplette Preis eines Artikels inklusive der Irländischen UST.

    Fragen:
    4.1 Ich habe keine Belege erhalten für diese beiden Überweisungen, weder für die komplette Gutschrift des einen Artikels, noch für die Erstattung über die 13,10 die ja von der Summe her der UST entsprechen würden. Wie verhalte ich mich nun, wie lauten die Buchungen?
    4.2 Kann ich auch ohne Beleg nun z. B.

    Bank an Wareneingang 95 EUR buchen??

    Wenn die VST bisher nicht berückichtigt wurde.
    4.3 Was mache ich mit der angeblichen Gutschrift der
    UST?Reicht es das „VAT“ mit auf dem Kontoauszug zu sehen ist mit dem Referenzvorgang, aber es fehlt mir ja ein Beleg auf dem der Hinweis für den innergemeinschaftlichen Erwerb steht.


    Es wäre schön, wenn ich hier Tipps bekommen würde wie ich mich am besten verhalte und welche Buchungssätze für die beschriebenen Situationen sinnvoll sind bezogen auf den SKR03.

    Vielen Dank im voraus.

  2. #2
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    1. Ich würde jetzt erstmal zu diesem Zeitpunkt
    Anzahlung für Lieferungen an Bank 190 EUR buchen?! Und die Vorsteuer weglassen. Ist das okay?
    eine Anzahlung ist das nicht. Du hast den vollen Betrag bezahlt. Es wird ganz normal der volle Betrag auf das Warenkonto gebucht.

    Waren an Bank 216,20

    Wenn du noch eine ordnungsgemäße Rechnung bekommen solltest wir umgebucht: Vorsteuer an Waren 26,20

    1.1 Da ich ja weiß das es sich um einen innergemeinschaftlichen Erwerb handelt oder sollte die Vorsteuer trotzdem erstmal gebucht werden, da die Belege für den Nachweis des innergemeinschaftlichen Erwerbs ja noch fehlen?
    theoretisch musst du auf die 216,20 EUR einen innergemeinschaftlichen Erwerb versteuern i.H.v. 34,52 (19/119 von 216,20) und kannst dir diese USt im gleichen Zeitpunkt als Vorsteuer abziehen. Ein Nullspiel wenn man so will.

    2.1 Ist diese Betriebsausgabe ohne Beleg so buchbar? Es ist ja nur der Posten auf dem Kontoauszug zu sehen. Oder muss man notfalls einen Eigenbeleg schreiben?
    Der Betriebsausgabenabzug ist nicht an eine Rechnung gekoppelt. Es sollte aber ein Nachweis dafür vorhanden sein, da du die Betriebsausgaben gegenüber dem Finanzamt glaubhaft machen musst.

    2.2 Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich wenn der Lieferant nicht dazu zu bewegen ist eine ordnungsgemäße Rechnung auszustellen?
    Klagen, steht aber in keinem Verhältnis zum Ertrag

    Zwei Monate später hat der Lieferant dann doch zwei Rechnungen für den Betrag nachgereicht, jedoch mit Umsatzsteuer aus Irland mit drauf. Die Rechnungen wurden jedoch per Email ohne Digitale Signatur geschickt.
    die digitale Signatur ist nur beim Vorsteuerabzug nach § 15 Abs. 1 Nr. 1 UStG erforderlich, nicht jedoch bei den anderen Nummern worunter ein igE fällt. Die irische USt kannst du natürlich nicht abziehen.

    3.1 Daher würde ich jetzt die Anzahlung mit der vollen Summe (Bruttosumme inkl. Irländischer UST) als Wareneingang verbuchen ohne Vorsteuer?!
    das hätte ich schon von Anfang an so gemacht.

    3.2 Habe ich Probleme mit diesen Belegen ohne Signatur wenn ich diese als Betriebsausgabe reinnehme?Auch wenn ich hier keine VST geltend machen kann, da diese Rechnungen ja nicht den innergemeinschaftlichen Erwerb ausweisen? Hier bin ich sehr unsicher in dem Punkt.
    was den igE angeht musst du diesen theoretisch versteuern. Was den Betriebsausgabenabzug angeht ist die Signatur nicht erforderlich.

    => Ich habe eine Rücküberweisung erhalten Summe entspricht der Umsatzsteuer eines der beiden Artikel von 13,10 EUR und später eine weitere Überweisung über volle 95 EUR
    Das ist der komplette Preis eines Artikels inklusive der Irländischen UST.
    das wird dann wohl dem zurückgeschickten Artikel entsprechen.

    4.1 Ich habe keine Belege erhalten für diese beiden Überweisungen, weder für die komplette Gutschrift des einen Artikels, noch für die Erstattung über die 13,10 die ja von der Summe her der UST entsprechen würden. Wie verhalte ich mich nun, wie lauten die Buchungen?
    die bisherige Buchung ist rückgängig zu machen.

    z.B. anstatt Waren an Bank buchst du Bank an Waren

    4.2 Kann ich auch ohne Beleg nun z. B.

    Bank an Wareneingang 95 EUR buchen??
    der Betrag wäre dann natürlich zzgl. USt zu buchen weil du vorher auch den Bruttobetrag gebucht hast.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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