bei häufiger kurzfristiger Vermietung ist ein Gewerbe anzumelden.
Bei langfristiger Vermietung wären es Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Gruß
Sven
Hallo guten Tag an Alle!!!
Ich hab schon viel gestöbert und viel interessantes gelesen hier im Forum aber für meinen speziellen Fall hab ich leider nichts genaues gefunden.
Es geht darum, dass ich gerne hier in Berlin mehrer Einzimmerwohnungen kaufen würde um sie an Berlintouristen zu vermieten.
Nun und um nichts falsch zu machen ist meine Frage hier nun ob dich dafür ein Gewerbe anmelden muß(oder evtl sollte weil es Vorteile bringt) oder ob ich die damit erzielten Einnahmen und angefallenen Ausgaben einfach bei meiner eigenen Lohnsteuererklährung mitangeben kann.
Ich hab sonst einen normalen Vollzeitjob mit dem ich mein Geld verdiene.
Ich hoffe ihr habt ein paar Antworten für mich
Gruß
Der Adler
bei häufiger kurzfristiger Vermietung ist ein Gewerbe anzumelden.
Bei langfristiger Vermietung wären es Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung.
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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