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Thema: Nebenkostenabrechnung für die Steuererklärung?

  1. #1
    TP-Senior Tronix macht alles soweit korrekt Avatar von Tronix
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    Nebenkostenabrechnung für die Steuererklärung?

    Hallo,

    ich habe kürzlich gelesen das man ab diesem Jahr seine Nebenkostenabrechnung der Wohnung mit der Steuererklärung abgeben soll. Leider hat unser Vermieter kein Formular oder Schreiben, da er alles in einem großen Buch festhält.

    Gibt es dafür amtliche Vorlagen und wenn ja, wo?


    Dumm ist auch, dass einige Sachen wie Heizung erst im Junio abgerechnet werden, ich die Steuererklärung aber Ende Mai abgeben muss!

  2. #2
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Haushaltsnahe Dienstleistungen ist die korrekte Begrifflichkeit.

    Lesefutter:
    http://www.steuertipps.de/?softlinkID=9678
    http://www.welt.de/finanzen/article8..._absetzen.html
    http://www.vnr.de/vnr/steuernrechnun...ipp_36019.html

    Aber ohne eine ordentlich aufgeschlüsselte Nebenkostenabrechnung wird das imho nichts werden.
    Geändert von dorintia (14.05.2007 um 15:37 Uhr)
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    den hier nicht zu vergessen:
    http://www.traum-projekt.com/forum/9...-35a-estg.html

    was die Nebenkostenabrechnung angeht sagt das BMF-Schreiben zum § 35a EStG vom 3.11.2006 etwas. Schreiben gibt es sicherlich unter Google

    Gibt es dafür amtliche Vorlagen und wenn ja, wo?
    http://cdl.niedersachsen.de/blob/ima...181657_L20.pdf

    amtlich ist die Bescheinigung allerdings nicht. Kann also auch formlos erfolgen.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  4. #4
    TP-Member oerdiz ist auf einem guten Weg
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    Da sollte hier auch nicht die FAQ Seite der OFD Hannover fehlen, wenn schon die Musterbescheinigung verlinkt wurde.

    FAQ zu § 35a EStG - OFD Hannover

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