Solange du eine für den Vorsteuerabzug gültige Rechnung vorweisen kannst, sollte das kein Problem sein.
Hallo liebe Forengemeinde!
Ich bin neu hier und bräuchte mal dringend Rat von euch!
Sicherlich hat der ein oder andere schon eine ähnliche Situation erlebt:
Ich habe vor mir in wenigen Tagen eine Steuernummer zu beantragen. Ich werde mich als Kleinunternehmer tätig sein, jedoch werde ich von der Kleinunternehmerregelung KEINEN Gebrauch machen, sondern auf die Variante mit der monatlichen Vorsteuererklärung eingehen.
Von der Beantragung bis zur Erteilung der Steuernummer von Seiten des Finanzamtes dürfte ja eine gewisse Zeit vergehen.
Wenn ich nun innerhalb dieses "Schwebezustandes" etwas kaufe, was ich für den weiteren Verlauf meiner freiberuflichen Tätigkeit benötige, kann ich dann von diesem Betrag noch rückwirkend Vorsteuer geltend machen, sobald ich die Steuernummer erhalten habe?
Oder müsste ich mit dem Einkauf tatsählich so lange warten, bis mir die Steuernummer ausgehändigt wurde, damit ich von diesem Einkauf die Vorsteuer geltend machen kann?!!?
Vielleicht wisst ihr mehr dazu??!?
Vielen Dank schon mal im Vorraus?
fabi
Solange du eine für den Vorsteuerabzug gültige Rechnung vorweisen kannst, sollte das kein Problem sein.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
uih, das ging ja fix!
Vielen dank für die Antwort!
Das würde also bedeuten, dass ich, wenn ich morgen eine Steuernummer beantrage und dann nächste Woche, obwohl ich die Steuernummer noch nicht erhalten habe, etwas für meine anstehende freiberufliche Tätigkeit für 500 € netto (zzgl. 19% mwst.) = Brutto 595 € kaufe, in meiner ersten Vorsteueranmeldung nach Erhalt meiner Steuernummer 95 € Vst. aus diesem Betrag einbauen kann.
Vorrausgesetzt natürlich, dass die rechnung ordnungsgemäß mit ausgewiesener Mwst. ausgestellt war.
RICHTIG?
Geändert von Steuerking (14.05.2007 um 22:44 Uhr)
das ist ja eh klar*G*
Drückt man sich im steuerlichen Bereich mal nicht richtig aus, hat man gleich ein Problem *G*
aber sonst von meiner Schilderung her müsste es doch passen, oder?
Ich danke dir
UPS, das rausrechnen *lol*
Eigentlich sollte es ja so heißen:
500 € netto ;-)
habs jetzt nochmal etwas klarer ausgedrückt ;-)
Geändert von Steuerking (14.05.2007 um 22:44 Uhr)
das klingt plausibel und einleuchtend, Stefan!
Dito möchte ich ja schließlich nicht auf ein gutes Einkaufsangebot verzichten, womit ich später effeltiver arbeiten kann, NUR WEIL DIE STEUERNUMMER noch nicht erteilt wurde.
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