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Thema: Widerspruchsrecht

  1. #1
    TP-Member Stefan X macht alles soweit korrekt
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    Widerspruchsrecht

    Hallo Leute,

    vermutlich bin ich mit meiner Frage hier vermutlich falsch. (Dann Bitte an die Moderatoren, den Thread zu verschieben
    Meine Frage ist, wie sieht ein Text zur Erhebung eines Widerspruchs über einen unterschriebenen Vertrag aus? Muss da eine Angabe des Grundes erfolgen, der reicht die bloße Formulierung, man trete vom Vetrag zurück?

    Danke im Voraus.
    Stefan

  2. #2
    TP-Member Stefan X macht alles soweit korrekt
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  3. #3
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    Imho, wenn du eines hast, kannst du es fristgerecht in Anspruch nehmen, ohne Begründung.

    Ich pers. würde dies aber in einem entsprechenden Schreiben tun, den § fürs Fernabsatzgesetz anzuführen oder den Absatz im entsprechenden Vertrag zu zitieren o.ä. ist ja nicht sooo aufwändig.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  4. #4
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    Zitat Zitat von Stefan X Beitrag anzeigen
    über einen unterschriebenen Vertrag aus?
    definiere mal genauer ...

    willst du von einem notariell beglaubigten Immobilienkauf zurücktreten (ganz schlechte Karten)
    oder vom eben unterkritzelten Zeitungsabo an der Haustür (kein Problem innerhalb von 14 Tagen auch ohne jede Begründung)

    in beiden Fällen gibt es einen unterschriebenen Vertrag

  5. #5
    TP-Member Stefan X macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von Thomas Beitrag anzeigen
    oder vom eben unterkritzelten Zeitungsabo an der Haustür (kein Problem innerhalb von 14 Tagen auch ohne jede Begründung)

    in beiden Fällen gibt es einen unterschriebenen Vertrag
    Es geht konkret um einen Vertrag, den ich heute mit T-Com abgeschlossen habe (via Rangers), Je mehr ich daüber nachdenke, desto dubioser erscheint er mir, weshalb ich die Karte "Widerspruchsrecht" ziehen würde, wenn ich zu dem Schluss komme, der Tarif bringt mir keine Vorteile, sondern (finanzielle) Nachteile. War in der Tat ein Haustür-Vertrag, was ich noch niemals gemacht hatte. War halt ein beschissener Tag

  6. #6
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    Zitat Zitat von Stefan X Beitrag anzeigen
    War in der Tat ein Haustür-Vertrag,
    Haustürverträge können (genau wie Fernabsatzverträge) innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung widerrufen werden

  7. #7
    TP-Member Stefan X macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von Thomas Beitrag anzeigen
    Haustürverträge können (genau wie Fernabsatzverträge) innerhalb von 14 Tagen ohne Begründung widerrufen werden
    Danke für die Antwort, Thomas. Muss man sonst was beachten (Einschreiben mit Bestätigung)?

  8. #8
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    Zitat Zitat von Stefan X Beitrag anzeigen
    Danke für die Antwort, Thomas. Muss man sonst was beachten (Einschreiben mit Bestätigung)?
    Tja, soweit ich weiss, gibt es dafür keine Verpflichtung. Brauch man z.B. bei Mahnungen auch nicht.
    Eine bessere Position hättest du natürlich für den Fall der Fälle.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  9. #9
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    normaler Brief oder Fax reicht vollkommen

    der Post ist höchstrichterlich eine ausreichend hohe Zuverlässigkeit attestiert

    (wird sich dann nach Briefmonopolende wohl auch dann ändern, aber das ist ein anderes Thema )

  10. #10
    TP-Senior bobbysix ist mal kurz schlecht aufgefallen
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    Zitat Zitat von Thomas Beitrag anzeigen
    normaler Brief oder Fax reicht vollkommen

    der Post ist höchstrichterlich eine ausreichend hohe Zuverlässigkeit attestiert
    Dann würde die Kündigung sofort aufsetzen und 3 Tage vor Ablauf der 14-Tage Frist Telefonisch nachhaken, ob die Kündigung auch wirklich angekommen ist, wenn nicht, dann nochmal per Einschreiben am besten mit Rückschein wegen des Nachweises. Wie sonst will man nachweisen dass man die Kündigung definitv weggeschickt hat???
    Ach ja, der Schlußsatz "mit Bitte um schriftliche Bestätigung der Kündigung" ist auch von Vorteil.

  11. #11
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    ich hab' im Zweifelsfall immer einen Zeugen, dass ich einen Brief geschrieben habe und diesen auch eingeworfen habe, du nicht?

    und genau das wissen diese Firmen auch

  12. #12
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    Den Zeugen kann ich mir alternativ aber eben auch mit den zusätzlichen 2 Euro und bissl über die Post sparen.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  13. #13
    TP-Senior bobbysix ist mal kurz schlecht aufgefallen
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    Zitat Zitat von dorintia Beitrag anzeigen
    Den Zeugen kann ich mir alternativ aber eben auch mit den zusätzlichen 2 Euro und bissl über die Post sparen.
    Wie darf ich den Satz verstehen???

  14. #14
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    Einschreiben kostet 2,05 €.

    Produkt Preis (EUR)
    Einschreiben 2,05
    Rückschein* + 1,80
    Eigenhändig* + 1,80
    Einschreiben Einwurf 1,60
    * Rückschein und Eigenhändig sind nur mit Einschreiben kombinierbar.
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  15. #15
    TP-Senior bobbysix ist mal kurz schlecht aufgefallen
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    Zitat Zitat von bobbysix Beitrag anzeigen
    Wie darf ich den Satz verstehen???
    Also würdest Du den normalen Brief bevorzugen??? Der gilt zwar als am nächsten Tag als zugestellt, aber wie will man dies nachweisen???
    Und das Einschrieben mit Rückschein kann verweigert werden und geht wieder an den Absender zurück.
    Also wohl am besten als Einwurf und 3 Tage vor Ablauf der Frist telefonisch den Empfang nachfragen.

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