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Thema: rechtliche Frage zu Musikproben auf Website

  1. #1
    TP-Senior Maria23 kann nur besser werden
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    rechtliche Frage zu Musikproben auf Website

    Hallo,

    gibt es irgendwelche rechtliche Bedenken (z.B. aus dem Wettbewerbsrecht) wenn ich auf meiner Website, die ich gewerblich als Vermittlungsportal betreibe, Musikproben zum abspielen zur Verfügung stelle. Natürlich nur mit Einverständnis der Musiker die ich vermittle.

  2. #2
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    wenn du die Rechte hast, kannst du veröffentlichen, sonst nicht

  3. #3
    TP-Senior Maria23 kann nur besser werden
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    Das heißt, ich brauche nur das Einverständnis derer, die den Song geschrieben haben bzw. singen, also des Künstlers? Oder benötige ich noch andere Rechte? Ich meine das Urheberrecht hätte ich ja damit beachtet. Aber ich hatte mal irgendwo gehört, das dass gegen das Wettbewerbsrecht verstößt. Aber wahrscheinlich auch nicht wenn ich das Einverständnis des Künstlers habe, oder?

  4. #4
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    bei 99% aller Musikstücke hat auch die GEMA Rechte, da nützt dir das Einverständnis der Musiker herzlich wenig

  5. #5
    TP-Senior Maria23 kann nur besser werden
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    Das heißt man muss Gema-Gebühren zahlen?

  6. #6
    TP-Supporter junimond ist auf einem guten Weg Avatar von junimond
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    Ja, so ist es.
    Wenn man Musikproben als Streaming anbietet, werden entsprechende Gebühren fällig. Wichtig ist: die dateien dürfen nur gestreamed, nicht als download angeboten werden.
    Die genauen Gebühren richten sich nach Anzahl und Länge der Angebotenenen Streams und sind immer Jahresgebühren.
    Alles zu erfragen/nachzulesen auf den Seiten der Gema.

  7. #7
    TP-Insider astr0naut hilft, wo's geht astr0naut hilft, wo's geht astr0naut hilft, wo's geht astr0naut hilft, wo's geht Avatar von astr0naut
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    ...aber nur, wenn der künstler auch GEMA-mitglied ist, oder?

    "Functionless art is simply tolerated vandalism. We are the vandals."


  8. #8
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    ist der Künstler mehr oder weniger zwangsläufig ...

    Gema funktioniert wohl ähnlich wie Berufsgenossenschaft: man ist irgendwie fast zwangsläufig da Mitglied

    es gibt spezielle "gemafreie"-Musik, die ist dann meist recht teuer aber dafür frei von weiteren Rechten/Kosten/Gebühren

  9. #9
    TP-Supporter junimond ist auf einem guten Weg Avatar von junimond
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    Das ist falsch! Kein Musiker ist zwangsläufig in der GEMA!
    Ich bin z.B. bis heute nicht Mitglied in diesem Verein und bin seit fast 20 Jahren Profi-Musiker.
    Jeder Musiker kann frei entscheiden, ob er da Mitglied wird. die GEMA ist wie der Name schon sagt eine Gesellschaft.
    Der kann man beitreten, muss aber nicht.
    Man kann sogar wieder austreten, wenn man genug von dem Verein hat.
    Wenn die Künstler keine GEMA Mitglieder sind, dann kannst du natürlich völlig gebührenfrei die Msuik online stellen und mit Genehmigung der Urheber und Inhaber der Leistungsschutzrechte sogar zum download anbieten.
    Die GEMA hat dann nichts zu melden.
    Wichtig ist nur, das nachweisbar die Musik gemafrei ist, da sich möglicherweise die GEMA melden könnte und spätestens dann muss man das nachweisen können.
    In der Regel sind aber die meisten Musiker in der GEMA, obwohl es den meisten Musikern recht wenig bringt, Mitglied in diesem Verein zu sein.
    Leider wird die GEMA zu oft für etwas gehalten, was sie gar nicht ist.
    Urheberrechte gibt es nämlich immer und man muss nicht in der GEMA sein, um Urheberrechte an einem Musikstück zu haben.
    Die GEMA tritt nur als Dienstleister auf.

  10. #10
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    ok, was dazu gelernt

    ich habe viele juristische Konflikte im Kopf, wo es Freibank vs. GEMA ging und war deswegen davon ausgegangen, dass Mitgliedschaft in der GEMA nahezu zwangsläufig ist, ist ja irgendwie so ein halbstaatlicher Verein

    Zitat Zitat von junimond Beitrag anzeigen
    In der Regel sind aber die meisten Musiker in der GEMA, obwohl es den meisten Musikern recht wenig bringt, Mitglied in diesem Verein zu sein.
    genau das haben mir viele Musiker auch erzählt. Habe als Veranstalter eines kleinen Festivals auch immer mit dem Thema zu tun (die GEMA-Gebühren, die wir zahlen müssen, sind nicht gerade Peanuts unserer Gesamtkosten) und die bei uns auftretenden (kleinen) Bands bekommen aber in aller Regel nix davon zurück, was wir als Veranstalter an die GEMA zahlen müssen

    Bei uns spielen viele Hobby-Bands, die gar keine CD-Veröffentlichungen haben ... wir müssen trotzdem pauschale Gebühren an die GEMA dafür abführen, das ärgert einfach!

  11. #11
    TP-Supporter junimond ist auf einem guten Weg Avatar von junimond
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    Das ist auch extrem ärgerlich und unter anderem der Grund, warum ich nie Mitglied geworden bin.
    Die GEMA kassiert und kassiert und als Musiker blecht man und als Veranstalter blecht man.
    Wenn du als Musiker nicht entsprechende Releases mit hohen Verkaufszahlen und Airplay im Mainstreamradio hast, dann kommt nicht mal die Mitgliedsgebühr in der gEMA zurück.
    Dann rechnet die GEMA auch viele kleinere Sachen erst gar nicht ab bzw. wertet nur die playlists der grossen Mainstreamradios aus.
    Folglich wird der Kuchen nur zwischen Bohlen, Siegel etc. und natürlich den Besitzständlern der Klassikfraktion aufgeteilt.
    Alle Musiker mit kleinen Releases gehen mehr oder weniger leer aus oder kriegen ihre Beiträge oder marginal mehr als sie reingesteckt haben wieder raus.
    Eigentlich ist nur die GEZ noch schlimmer als die GEMA.

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