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Thema: gewerbliche Adressvermittlung: § 34 c anwendbar?

  1. #1
    TP-Newbie Aventures CT macht alles soweit korrekt
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    Question gewerbliche Adressvermittlung: § 34 c anwendbar?

    Guten Abend,

    in nächster Zeit möchte ich mit einem neuen Konzept starten, genaueres möchte ich dazu aber noch nicht verraten. Die gewerblichen Einkünfte werden aber aus der Vermittlung von Adressen im Bereich Finanzdienstleistungen / PKV etc stammen, welche ich quasi "einsammel" und dann verkaufe. Uraltes Prinzip, wie gehabt.

    Nun meine Frage: Benötige ich für die Vermittlung die Genehmigung nach § 34c? Ich habe im Web dazu einen sehr informativen Bericht gefunden, laut diesen würde ich so eine Genehmigung benötigen. Hier mal der Link: http://www.affiliateundrecht.de/krit...zprodukte.html

    Nur ist der Bericht schon etwas älter. Ist das alles noch aktuell, also benötige ich eine Genehmigung nach § 34c, wenn ich on- als auch offline Kontakte sammel und gewerblich vermittel?

    Vielen Dank im Voraus!

  2. #2
    TP-Insider BEBOUB bringt sich richtig ein BEBOUB bringt sich richtig ein
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    Hallo ...

    die Beantwortung grenzt jetzt doch recht stark an eine individuelle Rechtsberatung und die ist im Forum ausgeschlossen.

    Abgesehen davon könnte man die Frage auch gar nicht beantworten, weil Sie ja nicht genau schreiben, was Sie machen möchten, insoweit nur spekulieren kann.

    MfG
    BEBOUB

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