Grundsätzlich kann ein Vertrag formlos geschlossen werden, und ist dann auch 100% rechtsgültig. Problematisch sieht es aber ggf. bei Forderungen mit der Beweisbarkeit vor Gericht aus..
Folgende Situation:
Es gibt ein Angebot im Internet Mitglied in einem virtuellen Markt zu werden bei denen ein Angebot Vermerkt wird. Dieses Angebot gilt zunächst als Kostenfrei. An irgendeiner Stelle steht dann das das Angebot nur 3 Monate kostenfrei ist und dann bei einer Mindestlaufzeit 1 Jahr kostenpflichtig. Man übersieht die lange Laufzeit und meldet sich als Mitglied an. Es kommt zu keinen schriftlichen Vertragsabschluss es wird nur ein ganz normaler Eintrag in einem Online-Formular. Es gibt auch keine gleistet Unterschrift. Man vergißt den Stichtag
Ist man daran 100%ig gebunden?
Ist ein Formulareintrag 100%ig rechtskräftig?
Kommt man aus einem solchen Vertrag schnell wieder raus? Wenn ja wie?
Welche Möglichkeiten gibt es?
Hat schon jemand erfahrungen gemacht?
Micha
Grundsätzlich kann ein Vertrag formlos geschlossen werden, und ist dann auch 100% rechtsgültig. Problematisch sieht es aber ggf. bei Forderungen mit der Beweisbarkeit vor Gericht aus..
Je größer der Deppenfaktor, desto gigantischer das Bescheidwissergefühl
-Dieter Nuhr
ein vertrag muss nicht schriftlich vorliegen - auch eine unterschrift ist nicht nötig...
allerdings dürfen die laufzeit und eventuelle kosten nicht irgendwo versteckt werden.
dass du der tatsächliche vertragsnehmer bist muss von der virtuelle markt nachweisen - und das ist im netz schwer - ich kenne einen ähnlichen fall, da reichte ein kurzes "das war ich nicht" und fertisch
have fun - paby (die hier keine rechtsberatung gemacht hat, sondern nur ihre eigenen gedanken niederschrieb)
In jeder großen Trennung liegt ein Keim von Wahnsinn; man muß sich hüten, ihn nachdenklich auszubrüten und zu pflegen.
Johann Wolfgang von Goethe
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