Guten Morgen,
nein, der Mini-Job muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden.
Gruß,
Matthias
Brauch mal kurz ein wenig Hilfe von euch.
Also ich hab hier grad meine erste Steuererklärung vor mir liegen die ich jemals machen musste. Personen die mir eventuell helfen könnten waren nicht zu erreichen und für den Steuerberater hab ich grad nicht genügend Kleingeld.Also muss ich das wohl selber schaffen.
2006 war ich zum Teil durch einen Minijob beschäftigt, hab dort dann gekündigt und ein Gewerbe angemeldet mit dem ich auch einen geringen Verdienst gemacht habe.
Fragen dazu:
1. Muss ich den Minijob auch angeben? Wenn ja wo? Anlage N?
Guten Morgen,
nein, der Mini-Job muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden.
Gruß,
Matthias
Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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Hi Sam Maass!
Also, der Mini-Job muss nicht in der Steuererklärung angegeben werden, sofern man nicht den Lohnsteuerabzug über die Lohnsteuerkarte laufen lassen hat, sondern die 2% Pausch-Steuer abgerechnet wurde. Das machen einige Arbeitgeber, damit Sie die 2% sparen können.
Oder einfacher:![]()
Schau auf deine Lohnabrechnungen. Steht da bei Steuerklasse ein G, ist die Sache erledigt.
Gruss
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