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Thema: Gebrauchtwagen abschreiben

  1. #1
    TP-Member tschekowski macht alles soweit korrekt
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    Gebrauchtwagen abschreiben

    Hallo,

    Ich habe mir für meine Firma einen Gebrauchtwagen gekauft - laut AFA Tabelle werden Pkw über 6 Jahre abgeschrieben.
    Wie sieht das bei einem gebrauchtwagen aus?
    Gelten die 6 Jahre ab Erstzulassung/Baujahr oder ab Kaufdatum des Gebrauchtwagens?

    tschekowski

  2. #2
    TP-Specialist ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht ThomasMo hilft, wo's geht
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    Logischerweise ab Kaufdatum. Einen 7 Jahre alten Gebrauchtwagen könntest Du ja sonst gar nicht mehr abschreiben

  3. #3
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    Es gilt immer die Restnutzungsdauer im Zeitpunkt des Kaufs und nicht irgendwelche hochgerechneten Laufzeiten aufgrund von Afa-Tabellen.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  4. #4
    TP-Member tschekowski macht alles soweit korrekt
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    die restnutzungsdauer lässt sich doch aber bestimmt nicht frei festlegen, sonst könnte ich ein auto innerhalb eines jahres abschreiben, oder?

  5. #5
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    wenn ich weiß, dass dieses nach 3 Monaten auseinanderbricht schreibe ich das Auto über 3 Monate ab (quasi wie ein GWG) auch wenn der Kaufpreis über 410 EUR netto liegen sollte.
    Klingt zwar komisch, ist aber so.

    Gruß
    Sven
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  6. #6
    TP-Supporter eugenie ist auf einem guten Weg
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    wie alt ist der Wagen, wie teuer, welche Marke? Schätzung der Restnutzungsdauer!!

    Eugenie

  7. #7
    TP-Senior dastefan macht alles soweit korrekt
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    Hallo,

    ich habe mir diesen Jahr einen 13 Jahre alten Wagen gekauft. Noch ganz gut in Schuss aber recht pflegebedürftig. (Kaufpreis 1500 € fast 300.000km gelaufen)

    Im Grunde kann er jede Minute auseinanderbrechen, aber bei richtiger, intensiver und vielleicht auch kostenspieliger Wartung auch noch weitere 300.00km machen.

    Ein FA Mitarbeiter sagte mir (privat) ich könne/solle ihn im ersten Jahr voll abschreiben.

    Weiter gelesen habe ich das ich jenes auch aufgrund von "Lohnsteuer-Richtlinien - Abschnitt 38, Absatz 1, Sätze 5 und 7" auch kann.

    Wie siehts eigentlich auch wenn ich nun die nächsten 3 Jahre die Wagen warte und pflege und dadurch natürlich einige Kosten produziere, welche ich dann natülich wiederum abschrieben will?

    Ist(könnte) das ein Problem (werden).

    Danke
    „Die öffentliche Hand befindet sich meistens in unseren Taschen.“
    (Ilona Bodden, Deutsche Schriftstellerin)
    Unterschätze nie jemanden der einen Schritt zurückgeht - er könnte gerade Anlauf nehmen
    Was wäre das Leben ohne hypothetische Fragen?

  8. #8
    TP-Supporter Sven0 macht alles soweit korrekt
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    ich habe ältere Wagen immer über 3 Jahre abgeschrieben, in deinem Fall kannst du auch wahlweise 1 Jahr verwenden. Nimm das was für dich günstiger ist, jedoch max. 3 Jahre.

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