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Thema: Widerrufsrecht - Abmahnsicher ?

  1. #1
    TP-Junior pbac85 kann nur besser werden
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    Widerrufsrecht - Abmahnsicher ?

    Was haltet Ihr von dieser Widerrufsbelehrung ?
    Hab letzten Monat na Abmahnung deswegen bekommen und will wenn ich den nächste Versuch starte nicht Sofort wieder eine Kassieren .

    PS: Muss der Satz rein : Kosten und Gefahr gehen zu lasten des Verkäufers ?
    Diesen Satz finde ich nämlich nur bei 2 % der Anbieter!

    Widerrufsrecht

    Widerrufsbelehrung für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB
    Das Widerrufsrecht gilt nicht für Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt wurden oder eindeutig auf persönliche Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind.

    Widerrufsrecht:

    Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 1 Monat ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) oder durch Rücksendung der Sache widerrufen. Die Frist beginnt frühestens mit dem Erhalt dieser Belehrung. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Sache.
    Der Widerruf ist zu richten an:

    Name Vorname
    Strasse Hausnummer
    PLZ Ort
    Email
    USt-id

    Widerrufsfolgen:

    Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangen Leistungen zurückzugewähren und gegebenenfalls gezogene Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Können Sie die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur im verschlechterten Zustand zurückgewähren, muss gegebenenfalls ein Wertersatz geleistet werden. Bei der Überlassung von Sachen gilt dies nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf deren Überprüfung - wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Wertersatzpflicht vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
    Paketversandfähige Sachen sind zurückzusenden. Nicht paketversandfähige Sachen werden bei Ihnen abgeholt. Sie haben die Kosten der Rücksendung zu tragen, wenn die gelieferten Ware der Bestellten entspricht und wenn der Preis der zurückzusendenden Ware einen Betrag von 40,00 Euro nicht übersteigt oder wenn Sie bei einem höheren Preis der Sache zum Zeitpunkt des Widerrufes noch nicht die Gegenleistung oder eine vertraglich vereinbarte Teilzahlung erbracht haben. Andernfalls ist die Rücksendung für Sie kostenfrei.

    schonmal Danke für eure meinungen !

  2. #2
    TP-Senior Alberich macht alles soweit korrekt Avatar von Alberich
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    Das wäre sinnvoll, wenn du sagst, worum es geht.
    Sofern ich es errate, hast du eine Lieferung oder Leistung bezogen (welche?) und bist wegen Zahlungsverzuges gemahnt (nicht abgemahnt, das ist was anderes) worden.
    Wenn die Fakten vollständig sind, sage bitte, was du willst, bzw. was deiner Ansicht nacht rechtens ist.

  3. #3
    TP-Junior pbac85 kann nur besser werden
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    Verkauf auf Ebay ( gewerblich )! Von Bekleidung !
    Und ich wurde abgemahnt wegen einer 14 tage Klausel im Wiederruf ...

    Und das is nun meine neue Wiederufs Belehrung ...
    Und da ich kein 2 . mal mehr abgemahnt werden möchte stell ichs vorher mal hier her ..

  4. #4
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Zitat Zitat von pbac85 Beitrag anzeigen
    Verkauf auf Ebay ( gewerblich )! Von Bekleidung !
    Und ich wurde abgemahnt wegen einer 14 tage Klausel im Wiederruf ...
    Das sollte ja nun wirklich bekannt sein... auf ebay gilt 1 Monat, in anderen Online-Shops noch wie bisher 14 Tage.

    Hier wird dir wohl keiner eine rechtssichere Auskunft geben können und dürfen... dafür ist ein entsprechender Anwalt da.

    Für mich klingt es erstmal nicht verkehrt... so sehen meine aus: http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?...9877&rd=1&rd=1
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  5. #5
    TP-Junior pbac85 kann nur besser werden
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    Danke für die antwort,
    ich habe gerade gehört das die Salvatorische Klausel nicht rechtlich ist.
    Und man durch Sie auch abgemahnt werden kann.

    Ich halte das aber für blödsinn, kann das einer bestätigen ?

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