Hallo,
nein, da liegen Sie falsch. Alles gehört zusammen! Wenn die Stb nur die selbständige Tätigkeit macht, müssen Sie das Ergebnis in die Anlage GSE eintragen. Mit den Belegen warten Sie doch einfach ab, was das FA von Ihnen anfordert. Spendenbescheinigungen und Steuerbescheinigungen für Anlage KAP müssen natürlich im Original eingereicht werden.
Eugenie


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