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Thema: Einmalige Aushilfsarbeit

  1. #1
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    Einmalige Aushilfsarbeit

    Hallo,
    ich habe vor einiger Zeit mit meinem Mitgesellschafter eine GbR gegründet. Wir sind als Computerleute unterwegs. Jetzt haben wir nen job bekommen als Subunternehmer. Leider kann mein Kompagnon nicht mitkommen. Deshalb würde ich gerne einen befreundeten "hobbyexperten" mitnehmen. Das ganze ist auch mit dem Unternehmen abgesprochen.
    Jetzt hat dieser Hobbyexperte aber kein Gewerbe und kann mir deshalb auch keine Rechnung schreiben.
    Wie muss ich ihn bei der Steuer abrechnen?
    Ich habe mal gehört, dass ich ihm eine "aushilfsquittung" ausstelle. Nur wie muss ich das am ende weitergeben? Nur als "Betriebskosten", oder muss ich auch noch sozialleistungen abführen? Was kostet mich das am ende?

    Liebe Grüße robert

  2. #2
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    Ich habe mal gehört, dass ich ihm eine "aushilfsquittung" ausstelle.
    so etwas gibt es nicht.

    Entweder er stellt dir eine Rechnung bzw. du ihm (Gutschrift) mit dem jeweiligen Betrag und er gibt den Betrag als "sonstige Einkünfte" in der Steuererklärung an. Dies geht aber nur, wenn es eine einmalige Tätigkeit von deinem Hobbyexperten ist, ansonsten muss er ein Gewerbe anmelden.

    Gruß
    Sven
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  3. #3
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    und was mache ich dann mit der Gutschrift?

  4. #4
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    als Betriebsausgaben buchen. Du hast den vom Kunden vereinnahmten Betrag ja auch in voller Höhe als Betriebseinnahme gebucht.
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  5. #5
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    ok. also bin ich bei einmaligen sachen nicht für die sozialabgaben zuständig?

  6. #6
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    nein.
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  7. #7
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    Dann wäre das ja geklärt. Danke an dieser Stelle.

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