so etwas gibt es nicht.Ich habe mal gehört, dass ich ihm eine "aushilfsquittung" ausstelle.
Entweder er stellt dir eine Rechnung bzw. du ihm (Gutschrift) mit dem jeweiligen Betrag und er gibt den Betrag als "sonstige Einkünfte" in der Steuererklärung an. Dies geht aber nur, wenn es eine einmalige Tätigkeit von deinem Hobbyexperten ist, ansonsten muss er ein Gewerbe anmelden.
Gruß
Sven


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