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Thema: Abschreibung von Hardware

  1. #16
    TP-Member lxxl ist auf einem guten Weg
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    @ junimond

    Ich schreib eigentlich fast alle Wirtschaftsgüter unter GWG, die unter 410€ gekostet haben.
    also auch externe festplatten? ich habe jetzt schon eine ganze weile herumgesucht und scheinbar gibt es hier eine lücke. externe festplatten werden schließlich nicht in einem rechner verbaut, sondern können übergreifend auch mit anderen rechnern, bzw. als mobile speicher benutzt werden. hat jemand einen link oder ein beispiel wie so eine hinzuaktiverung überhaupt aussehen würde? es würde mich interessieren, da soetwas mit dem nächsten rechner + peripherie anliegt.

  2. #17
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    schreib das als GWG ab auch wenn es keins ist.

    Hab' mir die Tage die externe HD von Aldi gegönnt und werde die auch in voller Höhe als Werbungskosten geltend machen. Immer dieses rumgeeiere mit den Peanut-Beträgen.

    Gruß
    Sven
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  3. #18
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    @Sven
    Zitat Zitat von lxxl Beitrag anzeigen
    mal abgesehen von der obigen frage, ist mir auch folgendes noch etwas unklar. wo wird software unter 60 euro (zum beispiel fonts und sounddateien) verbucht. sind das auch "übrige betriebsausgaben"? und wenn ich nun eine ganze schriftfamilie kaufe, die über 100 euro oder gar noch mehr kostet, setzt sich das dann trotzdem aus den kosten der einzelschnitte zusammen, so dass man das wiederum auf diese weise verbuchen kann? oder ist eine fontpackung mit 4 schnitten, die 120 euro kostet, dann ein GWG?
    Schriftarten und Sounddateien sind m.E. keine selbstständig nutzbaren Wirtschaftsgüter, oder? Sind diese Sachen nicht eher wie "Rechte" zu behandeln?

    Gruß,
    Matthias
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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  4. #19
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    Talking

    [OT]
    Zitat Zitat von Sven Beitrag anzeigen
    Immer dieses rumgeeiere mit den Peanut-Beträgen.
    darf man sich bei einer Betriebsprüfung darauf beziehen?

    wenn der Betriebsprüfer eine andere Definition von "peanuts" hat
    [/OT]

  5. #20
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    Zitat Zitat von Thomas Beitrag anzeigen
    [OT]

    darf man sich bei einer Betriebsprüfung darauf beziehen?

    wenn der Betriebsprüfer eine andere Definition von "peanuts" hat
    [/OT]


    wenn man bedenkt, dass statistisch gesehen jeder Verwaltungsakt dem Staat 70 EUR kostet sollte man da die Grenze ziehen.
    Mist, die Festplatte hat 80 EUR gekostet. Dann will ich mal hoffen, dass der Kollege gnädig ist

    Mal im Ernst
    Zitat Zitat von MaWeSol
    Schriftarten und Sounddateien sind m.E. keine selbstständig nutzbaren Wirtschaftsgüter, oder? Sind diese Sachen nicht eher wie "Rechte" zu behandeln?
    schreib das als GWG ab auch wenn es keins ist.
    Diese Sache mit dem selbstständig nutzbar geht mir sowas von am Arsch vorbei.

    Mach ich mir als Betriebsprüfer den Aufwand wegen einer steuerlichen Auswirkung von rund 20 EUR und streiche in der Erklärung herum, erlasse neue Einkommensteuerbescheid, ändere womöglich noch die Gewerbesteuerrückstellung um 2,50 EUR, ändere die nachfolgenden Jahre aufgrund eines rückwirkenden Ereignis, das in die Zukunft wirkt ????
    Zeitaufwand, ca. 15 Minuten mit Abheften der aber Millionen Zettel und den tausend Unterschriften.

    Der volkswirtschaftliche Schaden wird wohl noch viel größer sein, weil ich danach so genervt sein werde, dass ich erst mal einen Kaffee brauche und somit noch weitere Minuten von der Arbeit abgelenkt werde. Dann kommt der Kollege, sieht das und kringelt sich vor Lachen auf dem Boden, so dass der auch noch außer Gefecht ist und so weiter und so weiter.

    Nö, nicht mit mir. Deshalb arbeite ich ja auch nicht im Finanzamt, sondern in einer Daddelbude um mir diesen ganzen Mist zu ersparen.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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  6. #21
    TP-Supporter junimond ist auf einem guten Weg Avatar von junimond
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    Ja! Auch externe Festplatten und da hat noch nie einer aufgemuckt, auch nicht bei der Betriebsprüfung.
    Da geht es schliesslich um Beträge von 100-200€ inkl. MWST.
    Da sehe ich das ähnlich wie Sven.
    Und ein wenig Futter für die Betriebsprüfung brauchen die ja auch.
    Dann sollen sie mir lieber bei ner Betriebsprüfung da noch ein paar Ausgaben zusammenkürzen, die sich ja dann über die Jahre sowieso ausgleichen (was sie mir z.B. in 2005 wegkürzen, kriegen sie ja dann bei Abschreibung über 3 Jahre in 2006 und 2007 wieder drauf)
    So hat man dann wenigstens in der Prüfung was zum verhandeln und dann sind alle glücklich und zufrieden.

    Wie gesagt, man sollte zwar seine Steuer ordentlich machen, aber Überkorrektheit wird mit Sicherheit auch nicht belohnt.

  7. #22
    TP-Insider AO Gott macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von AO Gott
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    Zitat Zitat von junimond Beitrag anzeigen
    Ja! Auch externe Festplatten und da hat noch nie einer aufgemuckt, auch nicht bei der Betriebsprüfung.
    Da geht es schliesslich um Beträge von 100-200€ inkl. MWST.
    Da sehe ich das ähnlich wie Sven.
    Und ein wenig Futter für die Betriebsprüfung brauchen die ja auch.
    Dann sollen sie mir lieber bei ner Betriebsprüfung da noch ein paar Ausgaben zusammenkürzen, die sich ja dann über die Jahre sowieso ausgleichen (was sie mir z.B. in 2005 wegkürzen, kriegen sie ja dann bei Abschreibung über 3 Jahre in 2006 und 2007 wieder drauf)
    So hat man dann wenigstens in der Prüfung was zum verhandeln und dann sind alle glücklich und zufrieden.

    Wie gesagt, man sollte zwar seine Steuer ordentlich machen, aber Überkorrektheit wird mit Sicherheit auch nicht belohnt.
    Muss ich voll und ganz zustimmen.

    Kein Prüfer, zumindest die ich kenne, macht ne Brühe wg. einer externen Festplatte. Deswegen die ganze Maschinerie in Gang zu setzen,.......ist doch nicht mehr verhältnismäßig!
    Außerdem sind die Prüfer auch mal froh, wenn sie keinen BP Bericht schreiben müssen.
    Gruss

    "Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
    "Pecunia non olet"
    "Niveau ist keine Tagescreme!"



  8. #23
    TP-Member lxxl ist auf einem guten Weg
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    na denn. wäre ja auch einfach zu blöde, wenn das alles nur noch mit reiner paragraphenreiterei zu machen wäre. ich danke euch vielmals für die antworten und werde dann mal meine steuererklärung zu ende bringen.

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