schreib das als GWG ab auch wenn es keins ist.
Hab' mir die Tage die externe HD von Aldi gegönnt und werde die auch in voller Höhe als Werbungskosten geltend machen. Immer dieses rumgeeiere mit den Peanut-Beträgen.
Gruß
Sven
@ junimond
also auch externe festplatten? ich habe jetzt schon eine ganze weile herumgesucht und scheinbar gibt es hier eine lücke. externe festplatten werden schließlich nicht in einem rechner verbaut, sondern können übergreifend auch mit anderen rechnern, bzw. als mobile speicher benutzt werden. hat jemand einen link oder ein beispiel wie so eine hinzuaktiverung überhaupt aussehen würde? es würde mich interessieren, da soetwas mit dem nächsten rechner + peripherie anliegt.Ich schreib eigentlich fast alle Wirtschaftsgüter unter GWG, die unter 410€ gekostet haben.
schreib das als GWG ab auch wenn es keins ist.
Hab' mir die Tage die externe HD von Aldi gegönnt und werde die auch in voller Höhe als Werbungskosten geltend machen. Immer dieses rumgeeiere mit den Peanut-Beträgen.
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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Die Unkenntnis der Steuergesetze befreit nicht von der Pflicht zum Zahlenmüssen. Die Kenntnis aber häufig schon.
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wenn man bedenkt, dass statistisch gesehen jeder Verwaltungsakt dem Staat 70 EUR kostet sollte man da die Grenze ziehen.![]()
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Mist, die Festplatte hat 80 EUR gekostet. Dann will ich mal hoffen, dass der Kollege gnädig ist
Mal im Ernst
Zitat von MaWeSol
Diese Sache mit dem selbstständig nutzbar geht mir sowas von am Arsch vorbei.schreib das als GWG ab auch wenn es keins ist.
Mach ich mir als Betriebsprüfer den Aufwand wegen einer steuerlichen Auswirkung von rund 20 EUR und streiche in der Erklärung herum, erlasse neue Einkommensteuerbescheid, ändere womöglich noch die Gewerbesteuerrückstellung um 2,50 EUR, ändere die nachfolgenden Jahre aufgrund eines rückwirkenden Ereignis, das in die Zukunft wirkt????
Zeitaufwand, ca. 15 Minuten mit Abheften der aber Millionen Zettel und den tausend Unterschriften.
Der volkswirtschaftliche Schaden wird wohl noch viel größer sein, weil ich danach so genervt sein werde, dass ich erst mal einen Kaffee brauche und somit noch weitere Minuten von der Arbeit abgelenkt werde. Dann kommt der Kollege, sieht das und kringelt sich vor Lachen auf dem Boden, so dass der auch noch außer Gefecht ist und so weiter und so weiter.
Nö, nicht mit mir. Deshalb arbeite ich ja auch nicht im Finanzamt, sondern in einer Daddelbude um mir diesen ganzen Mist zu ersparen.
Gruß
Sven
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Ja! Auch externe Festplatten und da hat noch nie einer aufgemuckt, auch nicht bei der Betriebsprüfung.
Da geht es schliesslich um Beträge von 100-200€ inkl. MWST.
Da sehe ich das ähnlich wie Sven.
Und ein wenig Futter für die Betriebsprüfung brauchen die ja auch.
Dann sollen sie mir lieber bei ner Betriebsprüfung da noch ein paar Ausgaben zusammenkürzen, die sich ja dann über die Jahre sowieso ausgleichen (was sie mir z.B. in 2005 wegkürzen, kriegen sie ja dann bei Abschreibung über 3 Jahre in 2006 und 2007 wieder drauf)
So hat man dann wenigstens in der Prüfung was zum verhandeln und dann sind alle glücklich und zufrieden.
Wie gesagt, man sollte zwar seine Steuer ordentlich machen, aber Überkorrektheit wird mit Sicherheit auch nicht belohnt.
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Muss ich voll und ganz zustimmen.
Kein Prüfer, zumindest die ich kenne, macht ne Brühe wg. einer externen Festplatte. Deswegen die ganze Maschinerie in Gang zu setzen,.......ist doch nicht mehr verhältnismäßig!
Außerdem sind die Prüfer auch mal froh, wenn sie keinen BP Bericht schreiben müssen.
Gruss
"Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
"Pecunia non olet"
"Niveau ist keine Tagescreme!"
na denn. wäre ja auch einfach zu blöde, wenn das alles nur noch mit reiner paragraphenreiterei zu machen wäre.ich danke euch vielmals für die antworten und werde dann mal meine steuererklärung zu ende bringen.
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