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Thema: Abschreibung von Hardware

  1. #1
    TP-Member lxxl ist auf einem guten Weg
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    Question Abschreibung von Hardware

    hallo miteinander,

    ich quäle mich gerade durch die einkommenssteuererklärung 2006. vorweg: ich arbeite als freiberuflicher grafikdesigner innerhalb der kleinunternehmerregelung und habe einfachshalber bisweilen auch noch nicht die ausweisung einer umsatzsteuer in anspruch genommen.
    im vergangenen jahr habe ich einige anschaffungen gemacht, die mitunter auch speicherbausteine (ca 100 €) zu einem computer (den ich nie abgeschrieben habe, da alt und geschenkt) sowie mehrere externe festplatten (jeweils auch gut 100 €). wie läuft das nun? festplatten und speicherbausteine sind ja nun nicht gerade selbständige GWGs. aber diesen ganzen kleinkram über mehrere jahre abschreiben scheint mir einfach zu kompliziert und nervig. ist das wirklich nötig?
    das monatsgenaue abschreiben (angeblich ab 2004) habe ich auch noch nicht ganz durchdrungen. demnach müsste man, hat man ein 3-jahre-afa-pflichtiges und 350€-teures WG beispielsweise im dezember des letzten jahres gekauft, dieses im ersten jahr mit 9,72€ (350€/36) verbuchen. ich hatte das alles bei der recherche im internet aufgeschnappt, höre aber andernorts und auch von kollegen andauernd, dass soetwas einfach gedrittelt wird (so wäre es mir eigentlich auch lieber). kann mir das vielleicht jemand kurz und bündig erklären?

    beste grüße,

    alex

  2. #2
    TP-Member lxxl ist auf einem guten Weg
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    bin noch ganz ohr, da ich fristverlängerung beantragt habe.

  3. #3
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    Tip aus der Praxis:

    Da du einen alten PC hast, welcher nicht im Anlagevermögen ist, fällt die Hinzuaktivierung zu einem PC etwas "kompliziert" Ich würde die angeschafften Teile einfach als "Reparatur und Instandhaltung Betriebs- und Geschäftsausstattung" verbuchen. Somit landen die entsprechenden Beträge direkt im Aufwand.

    Es sollte sich hierbei jedoch nicht um tausende von Eurso handeln.

    Gruß,
    Matthias
    Dieser Beitrag stellt keine individuelle rechtliche Beratung dar, sondern gibt lediglich die Meinung des Verfassers wieder.
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  4. #4
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    Und GWG unter 410 € können komplett im Anschaffungsjahr abgeschrieben werden.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  5. #5
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Eine Festplatte ist aber kein GWG

    Zitat Zitat von §6 Abs.2 EStG
    Die Anschaffungs- oder Herstellungskosten oder der nach Absatz 1 Nr. 5 bis 6 an deren Stelle tretende Wert von abnutzbaren beweglichen Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens, die einer selbständigen Nutzung fähig sind, können im Wirtschaftsjahr der Anschaffung, Herstellung oder Einlage des Wirtschaftsguts oder der Eröffnung des Betriebs in voller Höhe als Betriebsausgaben abgesetzt werden, wenn die Anschaffungs- oder Herstellungskosten, vermindert um einen darin enthaltenen Vorsteuerbetrag (§ 9b Abs. 1), oder der nach Absatz 1 Nr. 5 oder 6 an deren Stelle tretende Wert für das einzelne Wirtschaftsgut 410 Euro nicht übersteigen.
    Ohne PC nützt mir die Festplatte ja nichts.

    Gruß,
    Matthias
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  6. #6
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    Heißt das jetzt das deine ""Reparatur und Instandhaltung Betriebs- und Geschäftsausstattung" -Kosten über einen längeren Zeitraum abgeschrieben werden müssen ???
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  7. #7
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Nein, Reparaturen und Instandhaltungen sind sofort Aufwand, egal in welcher Höhe.

    Gruß,
    Matthias
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  8. #8
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    Ok, war auch eher als Hinweis für lxxl gedacht, da er nix von über 410 € geschrieben hat. Aber vielleicht will er ja unbedingt länger abschreiben? Beim GWG hätte man ja die Wahl.
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  9. #9
    TP-Moderator MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht MaWeSol hilft, wo's geht Avatar von MaWeSol
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    Genau, sie können sofort abgeschrieben werden, man kann sie aber auch, z.B. wenn man einen nicht zu niedrigen Gewinn haben möchte, über die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer abschreiben.
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  10. #10
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    na jetzt kam ja gleich eine ganze kaskade von antworten rein. wie gesagt, ich finde die regelung des "hinzuaktivierens" (schon das wort) von speicherbausteinen, festplatten und druckern zu einem computer reichlich daneben. läuft das in anderen ländern auch so oder ist das mal wieder eine typisch deutsche bürokratiemanie? was ich immer noch nicht ganz verstanden habe: als reparatur verbuchen – bringe ich das bei der Elster-EÜR bei "Übrige Betriebsausgaben" (unter dem Abschnitt "Sonstige unbeschränkt abziehbare Betriebsausgaben") unter und notiere das unter Instandhaltung/Reparatur nur in meiner eigenen Tabelle?

  11. #11
    TP-Member lxxl ist auf einem guten Weg
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    mal abgesehen von der obigen frage, ist mir auch folgendes noch etwas unklar. wo wird software unter 60 euro (zum beispiel fonts und sounddateien) verbucht. sind das auch "übrige betriebsausgaben"? und wenn ich nun eine ganze schriftfamilie kaufe, die über 100 euro oder gar noch mehr kostet, setzt sich das dann trotzdem aus den kosten der einzelschnitte zusammen, so dass man das wiederum auf diese weise verbuchen kann? oder ist eine fontpackung mit 4 schnitten, die 120 euro kostet, dann ein GWG?

  12. #12
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    Solche Dinge, die unter 410 € kosten, buche ich als GWG.
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  13. #13
    TP-Member lxxl ist auf einem guten Weg
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    aber gibt es nicht da noch diese regel, dass WGs unter 60 euro gar keine GWGs sind? ich muss mal in den bookmarks wühlen, ob ich das irgendwo noch finden kann...

  14. #14
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Wirtschaftsgüter unter 410 EUR sind GWG, die in eine gesondert geführte Liste einzutragen sind. Für GWG unter 60 EUR gilt Letzteres nicht.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  15. #15
    TP-Supporter junimond ist auf einem guten Weg Avatar von junimond
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    Sagen wir mal so:
    man kann natürlich versuchen alles haarklein zu unterscheiden, hier gwg unter 410€, da unter 60€ einfach als sonstige Betriebsausgabe, hier hinzuaktivieren usw. usw.
    Meine Erfahrung mit dem FA ist, das die sich doch recht wenig mit Begrifflichkeiten aufhalten, genausowenig mit "richtigen" Kontonummern in Kontorahmen sondern einfach nur hinschauen, ob die Ausgaben korrekt hinsichtlich der Gewinnermittlung verbucht sind.
    Ich schreib eigentlich fast alle Wirtschaftsgüter unter GWG, die unter 410€ gekostet haben.
    Hat sich noch niemand beschwert, selbst bei meiner kürzlich stattgefundenen Aussenprüfung. Da wurde nur nachgeschaut, ob alles korrekt in der EÜR verbucht wurde und alle waren zufrieden.
    Ist natürlich auch alles immer eine Frage des Umfangs...

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