Nu ja, wenn der Beitrag für Dezember 06 im Januar 07 abgebucht worden ist. Dann ist doch sicher auch der Beitrag für Dezember 05 im Januar 06 abgebucht worden. Somit hast du ja eigentlich immer für ein Jahr 12 Monatsbeiträge.
Hi,
mein Krankenkassenbeitrag für Dezember 2006 wurde am 2. Januar 2007 abgebucht. Nun könnte man ja sagen: Dauerleistung, 10 Tagesfrist, gehört also steuerlich ins Jahr 2006. Allerdings handelt es sich ja um eine Sonderzahlung und nicht um eine Betriebsausgabe. Stimmt das so, oder gehört die am 2. Januar 2007 bezahlte Dezemberrate für die KV ins Jahr 2007 ?
Ich bin selbständiger Einzelunternehmer.
Wäre euch dankbar für eine schnelle Antwort, wenn es jemand weiß, denn heute ist ja schon der 31.5. und ich musste natürlich wieder bis auf den aller letzten Drücker warten
CU !
Nu ja, wenn der Beitrag für Dezember 06 im Januar 07 abgebucht worden ist. Dann ist doch sicher auch der Beitrag für Dezember 05 im Januar 06 abgebucht worden. Somit hast du ja eigentlich immer für ein Jahr 12 Monatsbeiträge.
Träume nicht dein Leben
– lebe deinen Traum!
Im Januar hab ich noch nicht KV gezahlt (war Familienversichert). Außerdem liegen die Krankenkassenbeiträge noch unter dem Pauschalbetrag von 2400 Euro... Insofern wäre es für mich interessant zu wissen ob das jetzt in 2006 oder in 2007 gehört.
Na ja, es heißt ja immer, dass der Zeitpunkt zählt, in welchem das Geld geflossen ist –*also gehört`s wohl zu 2007.
Aber vielleicht kommt ja noch jemand, der da anderer Meinung ist...
Träume nicht dein Leben
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Laut zu und Abfluss Prinzip gehörts aber nach 2006, da es sich um eine regelmäßig wiederkehrende Leistung handelt die innerhalb von 10 Tagen nach 2006 bezahlt wurde und wirtschaftlich dem Jahr 2006 zuzurechnen ist. Deshalb auch meine Frage...
Hast du einen Link dafür wo man das nachlesen kann? Danke.
Ich hatte dich so verstanden das das für Betriebsausgaben gilt.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Laut §11 EStG kommt es darauf an wann gezahlt wurde, außer es handelt sich um eine regelmäßig wieder kehrende Leistung die innerhalb von 10 Tagen vor oder nach Jahreswechsel bezahlt wurde. Dann gehört sie ins Jahr dem sie wirtschaftlich zuzuordnen ist. Z.b. Miete für Dezember am 5. Jan bezahlt gehört ins alte Jahr.
Nun ist nurnoch die Frage ob das auch für Sonderausgaben wie die KV Beiträge gilt... Naja, es geht eh nur um 20 Euro Steuer...also so wichtig ist es nicht.
Hallo!
Ja, § 11 EStG findet bei Versicherungsbeiträge (sowie Zinsen, Miet- und Pachtzahlungen und Renten) Anwendung, sofern die Beiträge auch innerhalb der 10 Tage fällig sind.
Gruss
Gruss
"Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
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