Ich schreib Vorkasse-Rechnungen erst wenn das Geld gebucht wurde.
Liebe Forenmitglieder,
in meinem zukünftigen Kleinunternehmen werden viele Rechnungen per Vorkasse bezahlt. Mal angenommen ich stelle eine Rechnung aus, der Kunde bezahlt aber nicht und erhält folglich auch keine Leistung; muss ich diese Rechnung dann trotzdem aufbewahren.
Bastek
Ich schreib Vorkasse-Rechnungen erst wenn das Geld gebucht wurde.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Hab ich mir ja erst auch gedacht. Das Problem besteht bei mir darin, dass ich für jede Vorkasse-Rechnung eine fortlaufende Nummer festlege. Wenn ich die Rechnungen, die nicht bezahlt wurden, einfach unter den Tisch fallen lasse, merkt man das ja.
Ich habe noch nie Bekanntschaft mit den Herren vom Finanzamt gemacht. Vielleicht behaupten die dann, dass ich bezahlte Rechnungen einfach unterschlagen habe.
Bastek
wenn Rechnung ausgestellt wurde, solltest du sie auch auf jeden Fall aufbewahren, dann eben mit entsprechender Notiz darauf "Vorkasse nicht bezahlt" oder so
sonst fehlen dir bei einer eventuellen Betriebsprüfung ja Rechnungen (Stichwort "fortlaufende Rechnungsnummer"), und dann hast du wahrscheinlich Erklärungsschwierigkeiten
Okay, besser ist das.
Aktive Benutzer in diesem Thema: 1 (Registrierte Benutzer: 0, Gäste: 1)