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Thema: GBR mit 2 Personen, wie abrechnen

  1. #1
    TP-Senior walterschmitz macht alles soweit korrekt
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    GBR mit 2 Personen, wie abrechnen

    Hallo,

    ich bin Anfänger in Bezug auf Existenzgründung und bin mir momentan nicht im klaren, wie die Abrechnung z.B. am Jahresende genau gemacht werden soll.

    Ich / Wir dachten uns das ganze so, dass wir uns ein Firmenkonto besorgen, auf dem alle Geldbewegungen der GbR stattfinden.
    Nun sagte man mir vom Finanzamt, dass man die Gewinne bzw. Ausgaben jeweils auf der eigenen Steuererklärung angeben müsste.

    Ich denke am Anfang ist dies kein Problem, weil jeder von uns irgendwas bezahlen muss und somit Ausgaben hat. Dies kann jeweils derienige ja dann auch auf der Steuererklärung angeben.

    Wenn jetzt aber die wesentlichen Sachen angeschafft wurden, und wir die wesentlichen Rechnungen vom Firmenkonto bezahlen würden, dann ist es doch sicherlich schwierig, die einzelnen Ausgabenposten auseinander zu dröseln? Muss das Geld der Firma / GbR denn am Ende des Jahres verteilt werden (nach Absprache evtl. 50:50) und dann darf dort nix mehr drauf sein... und am nächsten Jahresbeginn zahlt wieder jeder etwas? Wie gesagt, bin Anfängern ... bitte nicht gleich zerreissen.

    (Den Termin beim Steuerberater haben wir noch nicht bekommen wg. Urlaub ... sonst hätten wir dort auch schon nachgefragt)

    Muss man es wirklich so machen, dass man direkt den Gewinn aufteilt und dass jeder dann mal Rechnungen bezahlt? Oder hab ich da jetzt ein Verständnisproblem?

    Wäre jemand mal so nett, mir das etwas näher zu erklären, wie man das genau auseinander rechnen muss / kann.

    Danke für eine kurze Erklärung.

  2. #2
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Nun sagte man mir vom Finanzamt, dass man die Gewinne bzw. Ausgaben jeweils auf der eigenen Steuererklärung angeben müsste.
    richtig.

    Das sieht wie folgt aus:

    Die GbR gibt eine Feststellungserklärung ab (Vordruck FB und FE ...) zusammen mit der Gewinnermittlung (wahrscheinlich EÜR). Das Finanzamt prüft diese Feststellungserklärung und erlässt einen Feststellungsbescheid für die GbR in der die Einkünfte für die Gesellschafter festgestellt werden. Dieser Bescheid ist Grundlage für die Einkommensteuerfestsetzung, daher nennt man ihn auch Grundlagenbescheid. Wird der Gewinn falsch festgestellt, so muss man gegen den Grundlagenbescheid Einspruch einlegen und nicht gegen den danach folgenden Einkommensteuerbescheid für den einzelnen Gesellschafter. Im Einkommensteuerbescheid wird der gesondert festgestellte Gewinn in der Anlage GSE eingetragen unter "Einkünfte als Mitunternehmer"; dürfte Kennzahl 14 im Sachbereich 44 sein.

    Muss das Geld der Firma / GbR denn am Ende des Jahres verteilt werden (nach Absprache evtl. 50:50) und dann darf dort nix mehr drauf sein... und am nächsten Jahresbeginn zahlt wieder jeder etwas? Wie gesagt, bin Anfängern ... bitte nicht gleich zerreissen.
    wie man die Gesellschafterverhältnisse regelt und mit welchen Gewinnanteilen bleibt alleine euch überlassen. Das Bankkonto muss deshalb nicht geplündert werden.

    Muss man es wirklich so machen, dass man direkt den Gewinn aufteilt und dass jeder dann mal Rechnungen bezahlt? Oder hab ich da jetzt ein Verständnisproblem?
    du musst die GbR als Person sehen, die nach außen auftritt. Ihr beide habt nur im Innenverhältnis euch auseinanderzusetzen und euch am Jahresende mit der Verteilung des Gewinns zu beschäftigen.

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  3. #3
    TP-Senior walterschmitz macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von Sven Beitrag anzeigen
    richtig.

    Das sieht wie folgt aus:

    Die GbR gibt eine Feststellungserklärung ab (Vordruck FB und FE ...) zusammen mit der Gewinnermittlung (wahrscheinlich EÜR). Das Finanzamt prüft diese Feststellungserklärung und erlässt einen Feststellungsbescheid für die GbR in der die Einkünfte für die Gesellschafter festgestellt werden. Dieser Bescheid ist Grundlage für die Einkommensteuerfestsetzung, daher nennt man ihn auch Grundlagenbescheid. Wird der Gewinn falsch festgestellt, so muss man gegen den Grundlagenbescheid Einspruch einlegen und nicht gegen den danach folgenden Einkommensteuerbescheid für den einzelnen Gesellschafter. Im Einkommensteuerbescheid wird der gesondert festgestellte Gewinn in der Anlage GSE eingetragen unter "Einkünfte als Mitunternehmer"; dürfte Kennzahl 14 im Sachbereich 44 sein.
    Danke dir für die Erklärung.
    Habe ich jetzt verstanden. Je nach dem wie viel man an Umsatz hat, wird man das ganze sowieso sicherlich an einen Steuerberater geben müssen / wollen.

    Aber für ' s Verständnis war das sehr gut für mich.

    Thx.

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