richtig.Nun sagte man mir vom Finanzamt, dass man die Gewinne bzw. Ausgaben jeweils auf der eigenen Steuererklärung angeben müsste.
Das sieht wie folgt aus:
Die GbR gibt eine Feststellungserklärung ab (Vordruck FB und FE ...) zusammen mit der Gewinnermittlung (wahrscheinlich EÜR). Das Finanzamt prüft diese Feststellungserklärung und erlässt einen Feststellungsbescheid für die GbR in der die Einkünfte für die Gesellschafter festgestellt werden. Dieser Bescheid ist Grundlage für die Einkommensteuerfestsetzung, daher nennt man ihn auch Grundlagenbescheid. Wird der Gewinn falsch festgestellt, so muss man gegen den Grundlagenbescheid Einspruch einlegen und nicht gegen den danach folgenden Einkommensteuerbescheid für den einzelnen Gesellschafter. Im Einkommensteuerbescheid wird der gesondert festgestellte Gewinn in der Anlage GSE eingetragen unter "Einkünfte als Mitunternehmer"; dürfte Kennzahl 14 im Sachbereich 44 sein.
wie man die Gesellschafterverhältnisse regelt und mit welchen Gewinnanteilen bleibt alleine euch überlassen. Das Bankkonto muss deshalb nicht geplündert werden.Muss das Geld der Firma / GbR denn am Ende des Jahres verteilt werden (nach Absprache evtl. 50:50) und dann darf dort nix mehr drauf sein... und am nächsten Jahresbeginn zahlt wieder jeder etwas? Wie gesagt, bin Anfängern ... bitte nicht gleich zerreissen.
du musst die GbR als Person sehen, die nach außen auftritt. Ihr beide habt nur im Innenverhältnis euch auseinanderzusetzen und euch am Jahresende mit der Verteilung des Gewinns zu beschäftigen.Muss man es wirklich so machen, dass man direkt den Gewinn aufteilt und dass jeder dann mal Rechnungen bezahlt? Oder hab ich da jetzt ein Verständnisproblem?
Gruß
Sven


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