Das solltest Du mit dem Großhändler absprechenEine allgemeine Regelung gibt es nicht.
Hi!
Ich habe vor ein Gewerbe anzumelden, was sich auf Online-Warenverkauf bei ebay beschränkt.
So, nun meine Frage. Als Kleinstunternehmer, der ich ja dann bin, muss ich ja die normale Garantie von 2 Jahren garantieren (bsp. Elektrogeräte)
So, nun meine Frage...
welcher Aufwand kommt da auf mich zu, bzw. wie muss ich das Regeln.
Meine Ware bekomme ich ja vom Großhändler, die ich dann an den Endkunden weiterverkaufe.
Wenn der Endkunde bei mir wg. irgendeinem Defekt Garantie einfordert, an wenn muss ich mich dann wenden, um die Ware reparieren zu lassen? An den Hersteller selbst, oder an die Großhändler?
Is vllt. ne dämliche Frage, aber man geht ja immer alle Fälle durch, bevor man sich für was entscheidet ;-)
Mfg
Fischersen
Das solltest Du mit dem Großhändler absprechenEine allgemeine Regelung gibt es nicht.
Aso, ok....kein Wunder das ich darüber noch nichts gefunden hab^^
Mfg
Fischersen
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