Das deutsche Finanzamt erstattet nur deutsche USt..
Hallo allerseits,
bin damals auf das Forum gestoßen als ich mich erstmal nen bisschen informieren wollte und hat mir ansich schon viel geholfen, leider konnte ich bisher zu einer Sache aus allem nicht richtig schlau werden.
Also kurz zu meiner Situation ich bin im Moment Kleinunternehmer und handele hauptsächlich mit Software die ich in China einkaufe ...keine angst keine Raubkopien ^^
...nein, alles legal da diese die Software dort herstellen, da alles über i-Net läuft entfällt ja schonmal jeglicher Zoll/Import ist ja auch irgendwo unnötig.
So, Kleinunternehmer hatte ich damals gewählt auf das dringende anraten von meinen tollen Steuerberater genohmen. (der Grund warum ich mich nochmal vergewissern möchte)
Wer sich noch nicht denken kann sprengt der Umsatz natürlich die Regelung, naja ansich hab ich mir das ja schon gedacht, aber man ist ja Gutgläubig.
Ich hab ja die Rechnung von den Chinesen und das ist ja mit 5% Steuer, so eigentlich möchte ich nur wissen wie es sich damit verhält also inwiefern ich was geltend machen kann, Umsatzsteuer sollte ja eigentlich nicht dem Händler zur Last fallen.
Also mein guter Steuerberater hat sich bisher jedesmal von ja zu nein und nein zu ja umentschieden.
Nochmal Nachgefragt alles was ich bisher erwirtschaftet habe wird nachträglich versteuert also jede einzelne eingegangene Zahlung, soweit ich verstanden habe, doch Rechnungen muss ich nicht nochmal komplett neu ausstellen oder doch?
Hoffe hier kann mir jemand weiterhelfen, auf jedenfall vielen dank schonmal.![]()
Das deutsche Finanzamt erstattet nur deutsche USt..
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Also kann ich das auf keinen Fall als Vorsteuer geltent machen?
Du kannst die Einfuhr-Umsatzsteuer geltend machen.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Mhm, Einfuhr-Umsatzsteuer aber letztendlich geht ja nichts durch den Zoll da ja alles über das Internet geht, reicht da einfach die Rechnung aus?
Danke erstmal für die bisherigen Antworten.![]()
Die Software aus China ist in Deutschland zu versteuern (elektronische Leistung eines im Ausland ansässigen Unternehmens - § 13b UStG). Ein Vorsteuerabzug ist als Kleinunternehmer nicht möglich, jedoch als Regelbesteuerer.
Die 5 % chinesische Steuer ist aus deutscher Sicht nichts als eine ganz normale Ausgabe. Die gehört somit zum Entgelt, welches die Bemessungsgrundlage für die USt ist.
Gruß
Sven
Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
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Ja, es geht ja um den Fall, Kleinunternehmer ist ja auf Dauer nicht tragbar, gut also wenn ich das Richtig sehe kann ich also die 19% vom Einkaufspreis absetzen.
Nochmal kurz nachgefragt es sei mir verziehen. ^^
..bisherige Umsatz muss nachversteuert werden oder?
Auf jedenfall vielen Dank war mir schonmal ne große Hilfe.![]()
In einem Feld der Voranmeldung (Leistungen... §13b...) musst du den kompletten Rechnungsbetrag angeben und zusätzlich !!! versteuern.
In einem anderen Feld (steht auch wieder was von §13b, glaub ich) holst du dir den Steuerbetrag gleichzeitig als Vorsteuer wieder. Ist also für den Regelbesteuerten +/- 0, der Kleinunternehmer muss die 19% zusätzlich an das FA zahlen.
Zur nachträglichen Regelbesteuerung: Du musst 19% von deinen Einnahmen an das FA zahlen und kannst gleichzeitig die Vorsteuer von Ausgabenrechnungen, auf denen deutsche MwSt. ausgewiesen ist, geltend machen.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Also damit ich richtig rechne und nichts falsch verstehe.
Ich kauf meinet wegen 100 Stück ein und der gesamt Preis ist 1000 Euro.
Bei der Voranmeldung geb ich das dann an + 19% UmSt.
Der Kunde zahlt meinet wegen weiterhin 15 Euro pro Stück inklusive UmSt und merkt keinen Unterschied bis auf der Rechnung inkl. UmSt.
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