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02.06.2007, 20:56
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#1
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TP-Junior
Registriert seit: Jun 2007
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Probleme bei Vorsteueranmeldung und Anderen
Hallo alle zusammen. Ich bin neu hier, und hoffe, dass Sie mir helfen könnt.
Ich habe eigentlich nicht nur eine sonder gleich mehrere Fragen.
Bin seit Kurzem Selbstständig geworden und verstehe hier ein paar Sachen nicht so richtig. Also:
1) Ich bin in einem Versandhandel tätig und verschicke meine Ware mit Hermes als auch mit Deutsche Post.
Von Hermes bekomme ich immer ordentliche Rechungen mit MwSt. Bei der Deutsche Post steht immer (Rechnungsbetrag ist = Nettobetrag (Steuerfrei)).
Wie soll ich jetzt diese Summen (von der Deutsche Post) behandeln? Muss ich die extra in meiner Vorsteueranmeldung ausweisen oder kann ich einfach die MwSt. draufmachen und als ein normales Betrag verwenden?
2) Ich bin auch ein Importeuer und versteuere meine Ware selber. Das ist ja kein Problem. Jetzt kommts. Dort stehen 2 Beträge
1: Vorsteuer
2: Zollsteuer
Vorsteuer kann ich also als Ausgegebene MwSt. eintragen, was ist aber mit dem Zollsteuer? Wo kommt das hin? Wie soll ich das behandeln?
Das wars eigentlich auch schon. Ich hoffe, dass Ihr mit helfen könntet
Danke
Geändert von kongaa007 (02.06.2007 um 20:58 Uhr).
Grund: War nicht zu Ende geschrieben
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02.06.2007, 21:05
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#2
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
Zitat von kongaa007
Wie soll ich jetzt diese Summen (von der Deutsche Post) behandeln? Muss ich die extra in meiner Vorsteueranmeldung ausweisen oder kann ich einfach die MwSt. draufmachen und als ein normales Betrag verwenden?
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Und dann? Lässt du dir 19% vom FA erstatten die du gar nicht bezahlt hast, oder wie?
Von dem Porto der DP kann natürlich keine Vorsteuer gezogen werden, die Beträge werden Netto als Ausgabe geltend gemacht.
Andererseits musst du das Porto aber deinen Kunden mit zusätzlicher MwSt. berechnen, da steuerlich die Nebenleistung das Schicksal der Hauptleistung teilt. Und diese MwSt. ist entsprechend an das FA abzuführen.
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02.06.2007, 21:10
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#3
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TP-Junior
Registriert seit: Jun 2007
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Ja, das habe ich mir auch gedacht.
Mit dem Zollsteuer habe ich auch denke ich alles verstenden. Zollsteuer ist ja schon mit einem MwSt. versehen. Kann man also als ein Ausgabe-Bruttobetrag behandeln. Richtig?
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02.06.2007, 21:20
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#4
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TP-Junior
Registriert seit: Jun 2007
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Ich habe noch einpaar Fragen. Ich hoffe, dass Sie damit nicht überlasten werde.
1)In welchem Feld muss ich den diese Versandkostenbeträge der Deutschepost bei dem Vorsteueranmeldung eintragen?
2)In welchem Feld muss ich die Nettobeträge, die ich an einen Händler (EU) mit einer UstIdNr. entrichtet habe, bei dem Vorsteueranmeldung eintragen?
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03.06.2007, 10:53
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#5
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TP-Supporter
Registriert seit: May 2007
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Die Post hat keine Vorsteuer!!! Also gehört nichts in die Voranmeldung!!
Wegen dieser und auch der anderen Frage sollten Sie sich schnellstens fachkundig machen! Suchen Sie sich einen Steuerberater, der Ihre Unterlagen richtig erfasst!#
Gruß Eugenie
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03.06.2007, 11:26
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#6
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TP-Junior
Registriert seit: Jun 2007
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Danke eugenie
Wenn ich einen Steuerberatter hätte, dann würde ich diese Fragen nicht hierhin stellen. Echt gesagt, kann ich mir im Moment keinen Steuerberater leisten. Deswegen dachte ich, dass ich ein paar fachkündigen Antworten in diesem Fomur finden kann.
Ich habe schon soweit verstanden, wie man mit diesen Zahlen umgeht. Jedoch ist das letzte Problem, wohin ich diese Zahlen in meiner Vorsteueranmeldung eintragen soll.
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03.06.2007, 11:40
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#7
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TP-Lady-Mod
Registriert seit: Jan 2006
Ort: Rlp
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Zitat:
Zitat von kongaa007
2)In welchem Feld muss ich die Nettobeträge, die ich an einen Händler (EU) mit einer UstIdNr. entrichtet habe, bei dem Vorsteueranmeldung eintragen?
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Guck mal bei steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe
und Vorsteuerbeträge aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb oder so ähnlich.
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03.06.2007, 11:42
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#8
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TP-Moderator
Registriert seit: Oct 2004
Ort: Hannover
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Wenn ich ein Gewerbe eröffne prüfe ich es, ob ich es selbst machen kann und wenn nicht, muss ich mir fachkundige Hilfe suchen. Kann ich diese nicht bezahlen, so ist das ganze ein Verlustgeschäft und sollte eingestampft werden.
Zitat:
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Ich habe schon soweit verstanden, wie man mit diesen Zahlen umgeht. Jedoch ist das letzte Problem, wohin ich diese Zahlen in meiner Vorsteueranmeldung eintragen soll.
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Suchfunktion: innergemeinschaftlicher Erwerb
Gruß
Sven
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03.06.2007, 19:13
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#9
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TP-Junior
Registriert seit: Jun 2007
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Zitat:
Zitat von Sven
Wenn ich ein Gewerbe eröffne prüfe ich es, ob ich es selbst machen kann und wenn nicht, muss ich mir fachkundige Hilfe suchen. Kann ich diese nicht bezahlen, so ist das ganze ein Verlustgeschäft und sollte eingestampft werden.
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Sven ich glaube du bist in dieser Abteilung falsch. Ich habe meine Frage in ein spezielles Tread gestellt. Wenn du das mit einem SmallTalk Tread verwechselt hast, dann musst du an dir arbeiten.
Ich benötige Informationen auf eine normalgestelle Frage. Deine Antwort pass ganz und garnicht zu dieser Frage. Also wenn die Frage zu hoch gegriffen ist, dann sag es doch einfach oder las einfach die Finger davon.
Leute wenn kann mir da wirklich bei meinen Fragen helfen?
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03.06.2007, 21:58
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#10
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TP-Supporter
Registriert seit: Mar 2007
Ort: BaWü
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NIVEAU ist keine Tages-Creme!
Darf ich auch meinen Senf dazu geben???! Bei solchen Antworten.........
Zitat:
Zitat von kongaa007
Sven ich glaube du bist in dieser Abteilung falsch.
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Nein, Sven ist hier genau richtig. Das was ich von ihm bis jetzt gelesen habe, hat Hand und Fuß! Oder mit anderen Worten: Er hat Ahnung und solche Mitglieder braucht dieses Forum, denn schließlich ist das Steuerrecht nun wahrlich kein Malen nach Zahlen!
Zitat:
Zitat von kongaa007
Wenn du das mit einem SmallTalk Tread verwechselt hast, dann musst du an dir arbeiten
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Denke eher, dass Sie hier an ihrem Ton arbeiten sollten!  So bekommen Sie sicherlich schwerer eine qualifizierte Antwort, als wenn Sie einen freundlicheren Ton an den Tag legen würden.
Zitat:
Zitat von kongaa007
Ich habe meine Frage in ein spezielles Tread gestellt. .
Ich benötige Informationen auf eine normalgestelle Frage. Deine Antwort pass ganz und garnicht zu dieser Frage.
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Wieso passt die Antwort hier nicht? Wenn man keine Ahnung von steuerlichen Belangen hat (was sicherlich keine Schande ist!), dann sollte man dementsprechende Profis in Anspruch nehmen und die kosten halt Geld.
Oder man versucht es in einem Forum, allerdings dann ohne die Mitglieder grundlos blöd anzumachen!
Sie sollten einfach einmal die "Suche-Funktion" betätigen, das wirkt oft Wunder! Im Bereich Innergemeinschaftlicher Erwerb/Lieferung gibt es sicherlich schon solch behandelte Themen.
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Gruss
"Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
"Pecunia non olet"
"Niveau ist keine Tagescreme!"
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