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Thema: Probleme bei Vorsteueranmeldung und Anderen

  1. #1
    TP-Junior kongaa007 macht alles soweit korrekt
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    Probleme bei Vorsteueranmeldung und Anderen

    Hallo alle zusammen. Ich bin neu hier, und hoffe, dass Sie mir helfen könnt.
    Ich habe eigentlich nicht nur eine sonder gleich mehrere Fragen.
    Bin seit Kurzem Selbstständig geworden und verstehe hier ein paar Sachen nicht so richtig. Also:

    1) Ich bin in einem Versandhandel tätig und verschicke meine Ware mit Hermes als auch mit Deutsche Post.
    Von Hermes bekomme ich immer ordentliche Rechungen mit MwSt. Bei der Deutsche Post steht immer (Rechnungsbetrag ist = Nettobetrag (Steuerfrei)).
    Wie soll ich jetzt diese Summen (von der Deutsche Post) behandeln? Muss ich die extra in meiner Vorsteueranmeldung ausweisen oder kann ich einfach die MwSt. draufmachen und als ein normales Betrag verwenden?

    2) Ich bin auch ein Importeuer und versteuere meine Ware selber. Das ist ja kein Problem. Jetzt kommts. Dort stehen 2 Beträge
    1: Vorsteuer
    2: Zollsteuer
    Vorsteuer kann ich also als Ausgegebene MwSt. eintragen, was ist aber mit dem Zollsteuer? Wo kommt das hin? Wie soll ich das behandeln?

    Das wars eigentlich auch schon. Ich hoffe, dass Ihr mit helfen könntet

    Danke
    Geändert von kongaa007 (02.06.2007 um 22:58 Uhr) Grund: War nicht zu Ende geschrieben

  2. #2
    TP-Lady-Mod dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User dorintia lebt für das TP und seine User
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    Zitat Zitat von kongaa007 Beitrag anzeigen
    Wie soll ich jetzt diese Summen (von der Deutsche Post) behandeln? Muss ich die extra in meiner Vorsteueranmeldung ausweisen oder kann ich einfach die MwSt. draufmachen und als ein normales Betrag verwenden?
    Und dann? Lässt du dir 19% vom FA erstatten die du gar nicht bezahlt hast, oder wie?
    Von dem Porto der DP kann natürlich keine Vorsteuer gezogen werden, die Beträge werden Netto als Ausgabe geltend gemacht.

    Andererseits musst du das Porto aber deinen Kunden mit zusätzlicher MwSt. berechnen, da steuerlich die Nebenleistung das Schicksal der Hauptleistung teilt. Und diese MwSt. ist entsprechend an das FA abzuführen.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  3. #3
    TP-Junior kongaa007 macht alles soweit korrekt
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    Ja, das habe ich mir auch gedacht.
    Mit dem Zollsteuer habe ich auch denke ich alles verstenden. Zollsteuer ist ja schon mit einem MwSt. versehen. Kann man also als ein Ausgabe-Bruttobetrag behandeln. Richtig?

  4. #4
    TP-Junior kongaa007 macht alles soweit korrekt
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    Ich habe noch einpaar Fragen. Ich hoffe, dass Sie damit nicht überlasten werde.
    1)In welchem Feld muss ich den diese Versandkostenbeträge der Deutschepost bei dem Vorsteueranmeldung eintragen?

    2)In welchem Feld muss ich die Nettobeträge, die ich an einen Händler (EU) mit einer UstIdNr. entrichtet habe, bei dem Vorsteueranmeldung eintragen?

  5. #5
    TP-Supporter eugenie ist auf einem guten Weg
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    Die Post hat keine Vorsteuer!!! Also gehört nichts in die Voranmeldung!!

    Wegen dieser und auch der anderen Frage sollten Sie sich schnellstens fachkundig machen! Suchen Sie sich einen Steuerberater, der Ihre Unterlagen richtig erfasst!#

    Gruß Eugenie

  6. #6
    TP-Junior kongaa007 macht alles soweit korrekt
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    Danke eugenie

    Wenn ich einen Steuerberatter hätte, dann würde ich diese Fragen nicht hierhin stellen. Echt gesagt, kann ich mir im Moment keinen Steuerberater leisten. Deswegen dachte ich, dass ich ein paar fachkündigen Antworten in diesem Fomur finden kann.
    Ich habe schon soweit verstanden, wie man mit diesen Zahlen umgeht. Jedoch ist das letzte Problem, wohin ich diese Zahlen in meiner Vorsteueranmeldung eintragen soll.

  7. #7
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    Zitat Zitat von kongaa007 Beitrag anzeigen
    2)In welchem Feld muss ich die Nettobeträge, die ich an einen Händler (EU) mit einer UstIdNr. entrichtet habe, bei dem Vorsteueranmeldung eintragen?
    Guck mal bei steuerpflichtige innergemeinschaftliche Erwerbe
    und Vorsteuerbeträge aus dem innergemeinschaftlichen Erwerb oder so ähnlich.
    Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.

  8. #8
    TP-Greis SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User SvenWeb lebt für das TP und seine User
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    Wenn ich ein Gewerbe eröffne prüfe ich es, ob ich es selbst machen kann und wenn nicht, muss ich mir fachkundige Hilfe suchen. Kann ich diese nicht bezahlen, so ist das ganze ein Verlustgeschäft und sollte eingestampft werden.

    Ich habe schon soweit verstanden, wie man mit diesen Zahlen umgeht. Jedoch ist das letzte Problem, wohin ich diese Zahlen in meiner Vorsteueranmeldung eintragen soll.
    Suchfunktion: innergemeinschaftlicher Erwerb

    Gruß
    Sven
    Lieber sich das Hirn verrenken, als dem Finanzamt was zu schenken
    Immer informativ: Linkliste Steuerrecht | Steuerlexikon | Die EÜR | Steuerinfothread | Googlebedienung

  9. #9
    TP-Junior kongaa007 macht alles soweit korrekt
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    Zitat Zitat von Sven Beitrag anzeigen
    Wenn ich ein Gewerbe eröffne prüfe ich es, ob ich es selbst machen kann und wenn nicht, muss ich mir fachkundige Hilfe suchen. Kann ich diese nicht bezahlen, so ist das ganze ein Verlustgeschäft und sollte eingestampft werden.
    Sven ich glaube du bist in dieser Abteilung falsch. Ich habe meine Frage in ein spezielles Tread gestellt. Wenn du das mit einem SmallTalk Tread verwechselt hast, dann musst du an dir arbeiten.
    Ich benötige Informationen auf eine normalgestelle Frage. Deine Antwort pass ganz und garnicht zu dieser Frage. Also wenn die Frage zu hoch gegriffen ist, dann sag es doch einfach oder las einfach die Finger davon.

    Leute wenn kann mir da wirklich bei meinen Fragen helfen?

  10. #10
    TP-Insider AO Gott macht sich hier sehr viel Mühe Avatar von AO Gott
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    Thumbs down NIVEAU ist keine Tages-Creme!

    Darf ich auch meinen Senf dazu geben???! Bei solchen Antworten.........

    Zitat Zitat von kongaa007 Beitrag anzeigen
    Sven ich glaube du bist in dieser Abteilung falsch.
    Nein, Sven ist hier genau richtig. Das was ich von ihm bis jetzt gelesen habe, hat Hand und Fuß! Oder mit anderen Worten: Er hat Ahnung und solche Mitglieder braucht dieses Forum, denn schließlich ist das Steuerrecht nun wahrlich kein Malen nach Zahlen!

    Zitat Zitat von kongaa007 Beitrag anzeigen
    Wenn du das mit einem SmallTalk Tread verwechselt hast, dann musst du an dir arbeiten
    Denke eher, dass Sie hier an ihrem Ton arbeiten sollten! So bekommen Sie sicherlich schwerer eine qualifizierte Antwort, als wenn Sie einen freundlicheren Ton an den Tag legen würden.

    Zitat Zitat von kongaa007 Beitrag anzeigen
    Ich habe meine Frage in ein spezielles Tread gestellt. .
    Ich benötige Informationen auf eine normalgestelle Frage. Deine Antwort pass ganz und garnicht zu dieser Frage.
    Wieso passt die Antwort hier nicht? Wenn man keine Ahnung von steuerlichen Belangen hat (was sicherlich keine Schande ist!), dann sollte man dementsprechende Profis in Anspruch nehmen und die kosten halt Geld.
    Oder man versucht es in einem Forum, allerdings dann ohne die Mitglieder grundlos blöd anzumachen!

    Sie sollten einfach einmal die "Suche-Funktion" betätigen, das wirkt oft Wunder! Im Bereich Innergemeinschaftlicher Erwerb/Lieferung gibt es sicherlich schon solch behandelte Themen.
    Gruss

    "Das hier ist keine Steuerberatung,alles freiwillig und unentgeltlich!!"
    "Pecunia non olet"
    "Niveau ist keine Tagescreme!"



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