wenn es sich um Reiseleistungen handelt ist es möglich die Bemessungsgrundlage für die Umsatzsteuer nach § 25 UStG zu ermitteln.was mich jedoch sehr wundert ist das in der rechnung keine mwst. ausgewiesen wird.
Das Reisegewerbe zahlt USt, darf diese aber nicht in der Rechnung ausweisen.
Geregelt in § 25 UStG und § 14a Abs. 6 UStG
http://bundesrecht.juris.de/ustg_1980/
Gruß
Sven


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