Tja, der muss halt einverstanden sein. So wie ihr alle einzeln ein Gewerbe angemeldet habt, muss er seins wieder abmelden, oder vielleicht ummelden, wenn er allein weiter machen will.
Hallo,
ich habe mit 3 anderen Leuten eine GbR.
Eine der Person soll nun gekündigt werden,gründe sind u.a das er sich für das Gewerbe nicht mehr Intressiert und alleine sein ding machen will.
Kündigung haben wir bereits ausgesprochen.
War heute zum Gewerbeamt hin um ihn aus der GbR auszuschließen,
dies ging allerdings nicht laut des mitarbeiters.
Es bedarf einer Vollmacht das anderen GbR Teilnehmer,
wie soll so eine aussehen?
Tja, der muss halt einverstanden sein. So wie ihr alle einzeln ein Gewerbe angemeldet habt, muss er seins wieder abmelden, oder vielleicht ummelden, wenn er allein weiter machen will.
Alles was ich hier so schreibe ist nur meine ganz persönliche Meinung.
Hier liegt ein Rechtsverständnisproblem vor. Eine GbR ist eine Gesellschaft bürgerlichen Rechts, da ist allein das Wort Kündigung fehl am Platze, da hier keine Arbeitsverhältnisse vorliegen.
thx dies ptroblem wurde gelöst.
Er hat sein Einverständnis beim Gewerbeamt eingereicht.
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