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Ist ein Kassenbuch auch bei Buchhaltungspflicht zu führen, wenn keine körperliche Kasse vorhanden ist?
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in meinen Augen ist es zu führen, weil sich die einzelnen Geschäftsvorfälle in ihrer Entstehung und Entwicklung nachvollziehen lassen müssen. Ob das Kassenbuch letztlich per Hand geführt wird oder eine elektronische Registrierkasse vorhanden ist spielt dabei keine Rolle.
Man kann doch nicht alles über das Privatkonto buchen.
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Verstehe ich nicht so ganz. Was hat er wie gebucht?
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ich habe deinen Fall so verstanden, dass alles über das Konto Kasse gebucht wird
Aufwand an Kasse und Kasse an Ertrag
Dies geschieht unabhängig davon, ob es tatsächlich aus der Kasse bezahlt wurde. Bei der Betriebsprüfung handelte es sich allerdings um einen 4-3er
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Abgleich zwischen Bankkonto und Kassenbuch?
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unglücklich ausgedrückt
Der Abgleich zwischen den Kontoauszügen des Bankkontos und der Buchhaltung und dem Kassenendbestand lt. Z-Bons mit dem Bestand in der Buchhaltung.
Gruß
Sven