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Alt 06.06.2007, 17:58   #1
TP-Senior
 
Benutzerbild von Alberich
 
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Alberich macht alles soweit korrekt

Kassenbuchführung ohne Kasse möglich?


Hi, hier ein Problem, auf dass ich noch keine befriedigende Antwort gefunden habe.
Mir ist nicht klar, warum die "Kasse" kleiner Gewerbetreibender nicht auch negativ sein darf.
Trage ich diese Meinung altgedienten Buchhaltungshasen vor, erliegen diese regelmäßig einem Herzschlag.
Meine Begründung:
Kleine Gewerbetreibende zahlen ihre Rechnung aus dem Portemonnaie.
Das Portemonnaie ist aber nichts anderes als ein gemischt betrieblich/privates Konto.
Das Finanzkonto müsste also nicht Kasse, sondern Einlage heißen. Es ist ein Privatkonto und folglich kann es auch negativ sein.

Wir sind es gewohnt, in allen Buchhaltungssystemen mit dem Finanzkonto "Kasse" zu arbeiten.
Aber ist das richtig?
Ist aber die Führung eines Kassenbuches ohne eine vorhandene körperliche Kasse überhaupt möglich?
Eine Pflicht zum Besitz einer Kasse ergibt sich aber nirgendwo heraus.
Alberich ist offline   Mit Zitat antworten


Alt 06.06.2007, 21:14   #2
TP-Supporter
 
Benutzerbild von AO Gott
 
Registriert seit: Mar 2007
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AO Gott ist auf einem guten Weg
Hallo Alberich!

Ohne eine körperliche Kasse ist m. E. auch keine korrekte "Kassenführung" möglich, denn bei einer körperlichen Kasse kann man ja nur das herausnehmen was drin ist. Ob es eine Verpflichtung gibt eine solche Kasse zu besitzen, da bin gerade überfragt. Vielleicht aus den GoB?

Dass die FA natürlich gerne eine körperliche Kasse sehen ist auch klar, denn so kann man (bei den neueren Modellen) den Laptop anschließen und die Daten auf Unregelmäßigkeiten überprüfen.

Bei manchen Steuerpflichtigen ohne vorhandene Kasse (speziell Jahresbuchhaltungen) buchen wir bzw. ich über eine Art Verrechnungskonto Unternehmer. Im Grunde nichts anderes wie Privat. Da taucht das Konto Kasse nicht auf. Gab bis jetzt keiner Rückfragen/Probleme seitens des FA.

Aber das ist sicherlich Geschmackssache!

Gruss
__________________
Gruss

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AO Gott ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 06.06.2007, 23:39   #3
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
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Zitat:
Vielleicht aus den GoB?
richtig, die gelten aber nicht für 4-3er

Zitat:
Wir sind es gewohnt, in allen Buchhaltungssystemen mit dem Finanzkonto "Kasse" zu arbeiten.
Aber ist das richtig?
ich hatte mal einen Fall, da hat der Berater das immer so gebucht. Als Finanzbeamter schaut man erst einmal komisch aus der Wäsche, weil ein Abgleich zwischen Bankkonto und Kassenbuch nicht funktioniert. Da die Personen aber nicht zur Buchführung verpflichtet sind und somit auch grundsätzlich kein Kassenbuch führen müssen ist das aber legitim.

Gruß
Sven
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Alt 07.06.2007, 18:40   #4
TP-Senior
 
Benutzerbild von Alberich
 
Registriert seit: Mar 2007
Alberich macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von Sven Beitrag anzeigen
richtig, die gelten aber nicht für 4-3er

Das Kassenbuch ist eines der Grundbücher. Wird Buchhaltungspflicht bejaht,
ist auch ein Kassenbuch zu führen. Aber die Frage bleibt:
Ist ein Kassenbuch auch bei Buchhaltungspflicht zu führen, wenn keine körperliche Kasse vorhanden ist?

Zitat:
Zitat von Sven Beitrag anzeigen
ich hatte mal einen Fall, da hat der Berater das immer so gebucht.
Verstehe ich nicht so ganz. Was hat er wie gebucht?

Zitat:
Zitat von Sven Beitrag anzeigen
Als Finanzbeamter schaut man erst einmal komisch aus der Wäsche, weil ein Abgleich zwischen Bankkonto und Kassenbuch nicht funktioniert.
Abgleich zwischen Bankkonto und Kassenbuch?
Kläre das bitte.
Alberich ist offline   Mit Zitat antworten
Alt 07.06.2007, 19:04   #5
TP-Moderator
 
Benutzerbild von Sven
 
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Ort: Hannover
Sven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine UserSven lebt für das TP und seine User
Zitat:
Ist ein Kassenbuch auch bei Buchhaltungspflicht zu führen, wenn keine körperliche Kasse vorhanden ist?
in meinen Augen ist es zu führen, weil sich die einzelnen Geschäftsvorfälle in ihrer Entstehung und Entwicklung nachvollziehen lassen müssen. Ob das Kassenbuch letztlich per Hand geführt wird oder eine elektronische Registrierkasse vorhanden ist spielt dabei keine Rolle.
Man kann doch nicht alles über das Privatkonto buchen.

Zitat:
Verstehe ich nicht so ganz. Was hat er wie gebucht?
ich habe deinen Fall so verstanden, dass alles über das Konto Kasse gebucht wird

Aufwand an Kasse und Kasse an Ertrag

Dies geschieht unabhängig davon, ob es tatsächlich aus der Kasse bezahlt wurde. Bei der Betriebsprüfung handelte es sich allerdings um einen 4-3er

Zitat:
Abgleich zwischen Bankkonto und Kassenbuch?
unglücklich ausgedrückt

Der Abgleich zwischen den Kontoauszügen des Bankkontos und der Buchhaltung und dem Kassenendbestand lt. Z-Bons mit dem Bestand in der Buchhaltung.

Gruß
Sven
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Geändert von Sven (15.08.2007 um 22:17 Uhr).
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Alt 08.06.2007, 19:12   #6
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Alberich macht alles soweit korrekt
Zitat:
Zitat von Sven Beitrag anzeigen
in meinen Augen ist es zu führen, weil sich die einzelnen Geschäftsvorfälle in ihrer Entstehung und Entwicklung nachvollziehen lassen müssen. Ob das Kassenbuch letztlich per Hand geführt wird oder eine elektronische Registrierkasse vorhanden ist spielt dabei keine Rolle.
Man kann doch nicht alles über das Privatkonto buchen.
Meiner Ansicht nach ist dies die einzig korrekte Möglichkeit.
Die Entstehung und Entwicklung der Geschäftsvorfälle ist nicht dadurch nicht weniger nachvollziehbar.
Ein Kassenbuch einer nicht vorhandenen Kasse mit krampfhaften Einlagebuchungen, um die Kasse nicht unter 0 tauchen zu lassen, sehe ich als die schlechtere Alternative.

Gruß
Ralf
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